Etappe 1
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Europäische Union

Analyse des Integrationsprozesses (I) - Etappe 1

Vom Ende des Zweiten Weltkriegs bis zur EGKS

Friedenssicherung durch Einrichtung Internationaler Organisationen

Beginnen werden wir die Analyse des europäischen Integrationsprozesses mit der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) und der Frage: Wie kam es dazu?

Ein ganz entscheidendes Motiv war hier sicherlich die Katastrophe des Zweiten Weltkriegs, die in der Nachkriegszeit zur Gründung einiger Organisationen geführt hat, die eine Wiederholung ausschließen und ein friedliches Miteinander der Völker ermöglichen sollten. Zu nennen sind hier unter anderem die Gründung der Vereinten Nationen bereits im Jahr 1945, die Einrichtung des Internationalen Währungsfonds, ebenfalls 1945, sowie des GATT, das mit Wirkung vom 1. Januar 1948 in Kraft trat. Nicht zu vergessen schließlich die Einrichtung des Europarats, dessen Statut im Mai 1949 von den Gründungsmitgliedern unterzeichnet wurde.
 

Suche nach Formen engerer Zusammenarbeit

All den bisher genannten internationalen wie europäischen Organisationen gemeinsam war, dass es sich — obwohl gerade in Bezug auf den Europarat auf dem Haager Kongress von den so genannten "Föderalisten" sehr viel weitergehende Forderungen erhoben worden waren — in allen Fällen um rein zwischenstaatliche Formen der Zusammenarbeit handelte. Die Verfechter eines europäischen Bundesstaats, also einer sehr viel weitergehenden Form des Zusammenschlusses, suchten deswegen nach Möglichkeiten, wenigstens auf einzelnen Sachgebieten ein größeres Maß an Integration zu erreichen, in der Hoffnung, davon ausgehend zu einer fortschreitenden Ausdehnung der Kooperationsgebiete zu kommen.



Vom französischen Standpunkt aus bot sich ein konkreter Ansatzpunkt für eine derartige Strategie, die darüber hinaus durchaus nationalen Interessen entgegenkam, in der Kohle-, Eisen- und Stahlindustrie an. Über eine Zusammenarbeit auf diesem Feld würde man sowohl die Entwicklung der deutschen Schwerindustrie im Auge behalten, als auch den deutsch-französischen Aussöhnungsprozess befördern können. Im Mai 1950 legte deswegen der französische Außenminister, Robert Schuman, einen Plan für die Schaffung einer Behörde zur Kontrolle der Kohle- und Stahlproduktion in der Bundesrepublik und Frankreich, den so genannten Schuman-Plan, vor.
 

April 1951: Unterzeichnung des Vertrags über die Gründung der EGKS

Schon einen Monat nach Vorlage des Plans wurde eine Regierungskonferenz einberufen, die sich mit diesem Vorschlag beschäftigte, und bereits im April 1951 kam es zur Unterzeichnung des Vertrags über die Gründung der EGKS durch Frankreich, die Bundesrepublik Deutschland, Italien, Belgien, Luxemburg und die Niederlande in Paris (Foto unten).


 

EGKS als supranationale Organisation

Damit wurde eine völlig neuartige Organisation geschaffen und zwar in zweierlei Hinsicht: Es handelte sich nicht nur um eine Freihandelszone, sondern um die Etablierung eines gemeinsamen Marktes, und zwar in einem zur damaligen Zeit äußerst wichtigen Bereich. Die Mitgliedstaaten traten in erheblichem Umfang Souveränität an neu geschaffene supranationale Institutionen ab.
 

Institutionengefüge der EGKS

Das Institutionengefüge setzt sich aus insgesamt vier zentralen Institutionen zusammen: Die so genannte Hohe Behörde besteht aus neun Mitgliedern, die ihre Aufgaben unabhängig von den Mitgliedstaaten wahrnehmen. Die ihr durch den Vertrag übertragenen Kompetenzen sind sehr weitgehend und beinhalten unter anderem das Verbot von Subventionen oder unter bestimmten Bedingungen die Kontrolle der Preise. Ihre Entscheidungen in diesen Angelegenheiten sind in allen Mitgliedstaaten direkt wirksam und bindend!



Der Ministerrat, bestehend aus je einem Vertreter pro Land, dient zur Abstimmung zwischen Hoher Behörde und den Regierungen. Außerdem hat er in einigen, wenn auch bei weitem nicht in allen Fällen, die Aktivitäten der Hohen Behörde zu überwachen. So ist zum Beispiel seine Zustimmung zur Erklärung einer manifesten Krise, die Voraussetzung für das Operieren mit Produktionsquoten war, erforderlich. Der Abstimmungsmodus im Rat ist abhängig von der Frage, um die es geht, wobei Einstimmigkeit, qualifizierte Mehrheit und einfache Mehrheit vorgesehen ist.

Die Gemeinsame Versammlung besteht aus von den nationalen Parlamenten entsandten Vertretern und nimmt rein beratende Funktionen wahr. Die vierte und letzte Institution, die mit dem EGKS-Vertrag ins Leben gerufen wurde, ist der Gerichtshof, dessen Aufgabe es ist, in Konfliktfällen zwischen den Mitgliedstaaten, zwischen den Organen der EGKS sowie zwischen den Mitgliedstaaten und Organen auf der Basis des Vertrags zu entscheiden.
 

Bilanz der 1. Etappe: EGKS als neuartige Organisation

Am Ende der ersten Etappe des Durchgangs durch die EU-Entwicklung bleibt also festzuhalten, dass mit der EGKS in der Tat etwas völlig Neuartiges geschaffen worden war, das sich von allen anderen, während dieses Zeitraums gegründeten Organisationen grundlegend unterschied. Ein Gebilde, in dessen Rahmen zwar Nationalstaaten kooperierten, das aber auch klar erkennbare Merkmale aufwies, wie sie bislang nur von nationalen politischen Systemen bekannt waren.

[Autor: Prof. Dr. Wolfgang Schumann]

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