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Analyse des Integrationsprozesses
(I) - Etappe 3
Von der EWG bis
zur Einheitlichen Europäischen Akte (EEA)
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Einführung: Zentrale
Charakteristika des Integrationsprozesses
Spannungsfeld
supranational - intergouvernemental |
Schon die kurze Spanne der Entwicklung, die wir
bisher analysiert haben, hat uns ein zentrales Charakteristikum
des Integrationsprozesses erkennen lassen, das diesen wie kein
anderes prägt, nämlich die ständige Spannung zwischen einer
supranationalen Ausgestaltung, wie wir sie in der
EGKS finden, und eher zwischenstaatlichen Tendenzen, wie wir sie
in den EWG-Verträgen finden, wo ja eine Verschiebung der
Kompetenzen von den supranationalen Organen zu den
Mitgliedstaaten festzustellen war. Dieses Spannungsfeld lässt
sich auch in der Zeitspanne finden, um die es jetzt gehen soll, nämlich
von
der Gründung der EWG bis zur ersten großen Vertragsveränderung,
der so genannten Einheitlichen Europäischen Akte (EEA), im Jahr 1987.
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Spannungsfeld Erweiterung - Vertiefung |
Das zweite Spannungsfeld, das ebenfalls nicht nur die Zeit zwischen
EWG und EEA bestimmt, sondern auch heute noch von größter Bedeutung ist, ist das zwischen Erweiterung und
Vertiefung.
Diese beiden sollen bei der weiteren Untersuchung der EU-Entwicklung
unseren Kompass und unseren roten Faden bilden, stehen sie doch auch
in unmittelbarem Zusammenhang mit den zu Beginn genannten
Leitfragen.
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Supranationale Tendenzen |
Beginnen wir mit den supranationalen Tendenzen dieser Zeitspanne,
und da gibt es in der Tat eine ganze Reihe zu nennen:
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Die Schaffung gemeinsamer
Institutionen für die drei existierenden Gemeinschaften, also EAG,
EGKS und EWG, durch den so genannten Fusionsvertrag, der 1965
ratifiziert wurde und 1967 in Kraft trat. |
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Die Ersetzung der
Finanzbeiträge der Mitgliedstaaten durch die Ausstattung der
Gemeinschaft mit Eigenmitteln durch einen Ratsbeschluss von 1970.
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Die Einrichtung eines
Europäischen Rechnungshofs sowie die Übertragung verstärkter
Haushaltsbefugnisse an das Europäische Parlament (EP) durch den so
genannten „Brüsseler Vertrag” von 1975. |
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Die Einführung von
Direktwahlen für das EP, die 1976 beschlossen wurde. Die erste
Direktwahl fand 1979 statt. |
Das waren die formalen, klar
erkennbaren Ereignisse, die auf eine supranationale Entwicklung
hindeuten.
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Einen noch
bedeutenderen Einflussfaktor bildete die Rechtsprechung des
Europäischen Gerichtshofs (EuGH). In einer Reihe von bahnbrechenden
Urteilen wurde durch ihn der EWG-Vertrag gravierend verändert und
ihm Elemente einer richtiggehenden Verfassung verliehen. So wurden
unter anderem das Prinzip der unmittelbaren und direkten Wirkung des
EG-Rechts durchgesetzt. Der EuGH setzte den Vorrang des Gemeinschaftsrechts vor
nationalem Recht durch, und die nationalen Gerichte wurden in die
EG-Rechtsprechung einbezogen, indem sie ermuntert wurden, bei
Unklarheiten in Fragen des EG-Rechts den EuGH anzurufen.
Auf diesem Weg wurde durch den EuGH eine Rechtsordnung geschaffen, die derjenigen
nationaler Systeme ähnelte und weit über alles hinausging, was
bislang aus dem Bereich zwischenstaatlicher Beziehungen bekannt war.
Diese Rechtsordnung wurde zu dem herausragenden Kennzeichen der
Einmaligkeit der EWG.
Und dann gilt es schließlich
noch einen ganz
wichtigen Punkt zu erwähnen, nämlich die Tatsache, dass
während unseres Untersuchungszeitraums nach und nach,
besonders ab dem Beginn der 80er Jahre, immer mehr
Politikfelder in die Zusammenarbeit im Rahmen der EG
einbezogen wurden. In so fern hat die EEA im Grunde nur
vertraglich nachvollzogen, was schon vorher Praxis geworden
war.
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Intergouvernementale
Tendenzen |
Nun könnte man den Eindruck gewinnen, dass die EG
sich klar und deutlich in Richtung mehr Supranationalität entwickelt
habe. Dass dies keinesfalls so war, soll ein Blick auf ausgewählte, in
Richtung Zwischenstaatlichkeit weisende Entwicklungen belegen.
Beginnen wir mit dem so
genannten Luxemburger Kompromiss von
Anfang 1966. Worum geht es da? Ursprünglich hätte der
Ministerrat, das zentrale Organ der EWG, laut Vertrag
zum 1. Januar 1966 von einstimmigen zu
Mehrheitsentscheidungen übergehen sollen. Die
französische Regierung unter De Gaulle aber lehnte dies
entschieden ab. Als dann Mitte 1965 keine Einigung über
die umstrittene Agrarfinanzierung gelang, zog sie, um
Entscheidungen zu verhindern, ihren Vertreter aus dem
Rat zurück. Diese so genannte „Politik des leeren
Stuhls” war die erste große Krise der EWG.
Sie wurde im Januar 1966
durch den „Luxemburger Kompromiss”
beigelegt. Darin verständigten sich die Mitgliedstaaten
darauf, auf die eigentlich vorgesehenen
Mehrheitsentscheidungen zu verzichten, wenn vitale
Interessen eines Landes berührt werden. De facto galt
deshalb weiterhin das Einstimmigkeitsprinzip, wie es
auch für die traditionellen Formen zwischenstaatlicher
Kooperation charakteristisch ist. Das bedeutete einen
klaren Einschnitt in der Geschichte der Integration.

In
zwischenstaatliche Richtung wies des Weiteren
die Einrichtung einer außenpolitischen
Koordinierung zwischen den Mitgliedstaaten – der
so genannten Europäischen Politischen
Zusammenarbeit (EPZ) - im Jahr 1969. Sie
stellte unter anderem eine Reaktion auf die
Erweiterung um Dänemark, Irland und
Großbritannien dar, mit der die EG auch
immer mehr eine wichtige internationale Größe
darzustellen begann. Bedeutsam für
unseren Zusammenhang ist, dass die EPZ außerhalb des
EG-Rahmens und zunächst ganz bewusst ohne
Beziehung zu ihm stattfand und das
Entscheidungsprinzip der Einstimmigkeit – wie in
ganz normalen internationalen Beziehungen üblich
– bestand.
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Spannungsfeld Erweiterung - Vertiefung |
Kommen wir zum zweiten
Spannungsfeld – Erweiterung versus Vertiefung - und hier
zunächst zur Abfolge der Ereignisse. Die Erweiterung der Gemeinschaft
im Zeitraum zwischen EWG und EEA vollzog sich in drei
Schritten.
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Norderweiterung um Dänemark, Irland und
das Vereinigte Königreich (1973) |
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Süderweiterung (I) um Griechenland (1981) |
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Süderweiterung (II) um Spanien und
Portugal (1986) |
Die Gemeinschaft konnte also
in weniger als 20 Jahren ihren ursprünglichen
Mitgliederbestand exakt verdoppeln. Das hatte eine ganze
Reihe von Folgen, über die gleich zu berichten sein wird.
Zunächst ist aber festzustellen, dass die Erweiterungsrunden
immer auch mit einer Ausdehnung und Vertiefung der
Zusammenarbeit verbunden waren. So hat zum Beispiel die
Erweiterungsrunde von 1973 wesentliche Anstöße zur
Einrichtung der EPZ gegeben, die Süderweiterungen haben
unter anderem wesentliche Impulse für die Einrichtung und
den Ausbau der Regionalpolitik vermittelt.

Die andere,
problematische Auswirkung: die größere Zahl von
Mitgliedstaaten brachte eine zunehmende
Heterogenität von Interessen und Grundeinstellungen
zu der Frage mit sich, wozu diese EWG dienen und wie
sie weiter entwickelt werden sollte, und sie
beeinträchtigte gravierend die
Entscheidungsfähigkeit. Denken Sie daran, dass
zu diesem Zeitpunkt aufgrund des Luxemburger Kompromisses nach wie vor
einstimmig entschieden werden musste.
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Determinanten der EEA |
Damit kommen wir zum
Endpunkt der fast 20 Jahre währenden Etappe, der
Einheitlichen Europäischen Akta (EEA) als erste
große Vertragsänderung. Die erste Frage, die sich hier
stellt, ist zweifellos, wie es nach zwei Jahrzehnten
Stillstand in der formalen Entwicklung der EG dazu kommen
konnte, woher die Anstöße dafür kamen, welche Faktoren dies
möglich machten. Hier sind vor allem drei zu nennen:
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Erstens die zunehmende Entscheidungsunfähigkeit vor dem Hintergrund von
Einstimmigkeitserfordernis (Luxemburger Kompromiss) und heterogenen
Interessen (Erweiterung). |
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Zweitens ernsthafte, zu Beginn
der 80er Jahre immer wieder von Spitzenpolitikern geäußerte
Befürchtungen, vor diesem Hintergrund der
Entscheidungsfähigkeit und dem Fehlen eines wirklich gemeinsamen
Binnenmarktes technologisch gravierend gegenüber den USA und
Japan zurückzufallen. |
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Drittens die Tatsache, dass sich
entweder bedingt durch Regierungswechsel (in Großbritannien 1979
Margaret Thatcher, in Deutschland Amtsübernahme Kohls 1982 und
Neuwahlen 1983) oder durch Umdenkungsprozesse (Frankreich: Mitterand
rückt von der bisherigen sozialistischen
Wirtschaftspolitik ab) die Vorstellungen der Regierungen in
einigen der großen Mitgliedstaaten deutlich angenähert hatten.
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Regierungskonferenz, Binnenmarktprogramm und EEA |
Vor diesem Hintergrund wurden von einzelnen Mitgliedstaaten und
nicht zuletzt auch der Kommission eine ganze Reihe von Initiativen
ergriffen, die zum Ziel hatten, die Gemeinschaft wieder
handlungsfähiger zu machen. Sie mündeten ein in das
Binnenmarktprogramm, mit dem bis Ende 1992 alle noch
bestehenden Handelshemmnisse zwischen den Mitgliedstaaten, vor allem
nicht-tarifäre Handelshemmnisse, beseitigt werden
sollten, um einen wirklich gemeinsamen Markt zu schaffen und in den
Beschluss des Europäischen Rats von 1985, eine
Regierungskonferenz zur Änderung der Römischen Verträge
nach Artikel 235 EWG-Vertrag einzuberufen, die dann schließlich zur
EEA führte.
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Neuerungen der EEA |
Die mit der EEA
verbundenen Neuerungen beinhalteten, kurz zusammengefasst:
 | Die Aufnahme einer Reihe von
neuen Politikfeldern in den Rahmen vertragsgestützter Politik. Dazu
gehören etwa die Umweltpolitik, aber auch
Forschungs- und Technologiepolitik sowie Regionalpolitik. |
 | Die Aufnahme der
Verwirklichung des Binnenmarkts als Ziel in den Vertrag. |
 | Die Modifikation und
Ergänzung der bestehenden Entscheidungsmodi. Dazu gehörte unter anderem
die Einführung eines neuen Entscheidungsverfahrens,
das Abstimmungen im Ministerrat mit qualifizierter
Mehrheit sowie wesentlich
weiter reichende
Einflussmöglichkeiten für
das bis zu diesem Zeitpunkt ja nur beratende Funktionen wahrnehmende Europäische
Parlament vorsah. |
 | Vertragliche
Regelungen für die außenpolitische Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten,
allerdings außerhalb des EWG-Vertrags.
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Bilanz der 3. Etappe |
Verfassungspolitisch ein
deutlicher Schritt in Richtung Supranationalisierung und im Bereich
materieller Politik eine beeindruckende Ausdehnung des Integrationsbestands,
also der in die vertragsgestützte EG-Zusammenarbeit einbezogenen Politikfelder
— so lassen sich die mit der EEA verbundenen Veränderungen wohl am besten in
einem Satz zusammenfassen. Dabei ist es wichtig zu sehen, dass diese
Veränderungen ohne die zahlreichen kleinen Schritte in den Jahren seit
Gründung der EWG und die während dieses Zeitraums gemachten Erfahrungen mit
der Zusammenarbeit durch die und in den Mitgliedstaaten zweifellos in dieser
Form nicht möglich gewesen wären. Genauso verdient hervorgehoben zu werden,
dass diese Veränderungen nun ihrerseits wieder als gewichtige Einflussfaktoren
die zukünftige Entwicklung beeinflussen sollten. |
[Autor: Prof. Dr. Wolfgang
Schumann]
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