Etappe 4
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Europäische Union

Analyse des Integrationsprozesses (I) - Etappe 4

Von der EEA bis zur Gründung der Europäischen Union

Warum erneute Vertragsrevision in so kurzen zeitlichen Abstand?

Die vierte Etappe der EU-Geschichte umfasst den Zeitraum von der Einheitlichen Europäischen Akte (EEA), Mitte 1987, bis zum Inkrafttreten des Vertrags über die Europäische Union Ende 1993. Bemerkenswert daran ist zunächst, dass von einer grundlegenden Vertragsrevision zur anderen nur rund fünf Jahre verstrichen, also lediglich ein Viertel der Zeit von den Römischen Verträgen bis zur EEA! Von daher stellt sich als erstes natürlich die Frage, worauf dies zurückzuführen ist. Hier sind mehrere Faktoren zu nennen, wobei gemeinschaftsinterne und externe Determinanten unterschieden werden können.
 

gemeinschaftsinterne Determinanten

Die gemeinschaftsinternen Einflussfaktoren hängen in erster Linie mit der offensichtlichen Eigendynamik zusammen, die der Integrationsprozess durch das Binnenmarktprojekt und die EEA gewonnen hatte. So hatte der Binnenmarkt weitreichende Berührungsflächen unter anderem mit der Währungspolitik, der Einwanderungs- und Asylpolitik, der Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalität und der Sozialpolitik, Stichwort "Sozialdumping". Diese Berührungsflächen ließen vielen Akteuren ein Mehr an gemeinschaftlicher Politik in den genannten Feldern als unabdingbar erscheinen. Außerdem rief der mit der EEA enorm angewachsene gemeinschaftliche Besitzstand das "Demokratiedefizit" der EG immer schmerzlicher in Erinnerung, und ließ die deutsche Wiedervereinigung einigen Mitgliedstaaten eine noch engere Einbindung des größer und handlungsfähiger gewordenen Deutschlands angeraten erscheinen.

Externe Anstöße

Was die neuen externen Herausforderungen angeht, die eine Vertiefung der Integration, und das heißt nicht zuletzt auch eine erneute Vertragsrevision, schon bald nach der EEA nahelegten, kann ich mich wohl auf einige Stichworte beschränken:

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Die zunehmende Unsicherheit in den internationalen und gesamteuropäischen Beziehungen durch die gravierenden Umwälzungen in den ehemals sozialistischen Ländern;

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die Perspektive eines Beitritts zumindest einiger dieser Länder, der ohne eine vorherige durchgreifende Revision insbesondere der gemeinschaftsinternen Entscheidungsverfahren nicht möglich schien, ohne die Handlungsfähigkeit der EG nachhaltig zu beeinträchtigen;

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die ökonomische Globalisierung, die wirtschafts- und sozialpolitische Maßnahmen im Rahmen des Nationalstaats zunehmend ineffektiv werden ließ.

All diese Faktoren zusammengenommen ließen Kommission und Europäisches Parlament sowie die überwiegende Mehrzahl der Mitgliedstaaten zu dem Schluss kommen, dass weitere Schritte in Richtung einer Vertiefung rasch und zwingend notwendig seien, auch wenn sie insbesondere von Großbritannien vehement abgelehnt wurden.
 

Verhandlungen zum Maastrichter Vertrag sehr schwierig

Was die gesamte, übrigens sehr interessante und spannende Vorgeschichte anbelangt, die dann schließlich zur Eröffnung der beiden Regierungskonferenzen zur Währungsunion und zur Politischen Union 1991 führte, und was den Verlauf dieser Konferenzen selbst anbelangt, muss ich mich leider auf einige kurze Bemerkungen beschränken.

Die Verhandlungen waren aufgrund der unterschiedlichen Interessenlagen und der zum Teil gravierenden Divergenzen in den Vorstellungen der Mitgliedstaaten zur Frage, ob und wie die EG weiterentwickelt werden sollte, außerordentlich schwierig. Einige der zentralen Punkte, insbesondere der anhaltende Widerstand Großbritanniens gegen jegliche Ausdehnung der sozialpolitischen Komponente der Gemeinschaft und seine Weigerung, sich an der geplanten Währungsunion zu beteiligen, mussten deshalb auf dem Maastrichter Gipfel von den Staats- und Regierungschefs selbst behandelt werden. Und selbst hier war eine Einigung nur mit zahlreichen Ausnahmeregelungen und Zusatzprotokollen möglich.
 

Probleme nach der Ratifikation

Die Schwierigkeiten mit dem neuen Vertragswerk waren außerdem auch nach der Ratifikation im Februar 1992 noch lange nicht überwunden. Der Maastrichter Vertrag wurde im Juni 1992 bei dem in Dänemark notwendigen Referendum mit einer hauchdünnen Mehrheit von 50,7 zu 49,3 Prozent abgelehnt, womit das gesamte Vorhaben wieder in Frage gestellt war, da einer Vertragsänderung alle Mitgliedstaaten zustimmen müssen. Erst nach weiteren Verhandlungen und Konzessionen an Dänemark, unter anderem in Form einer Opting-out-Klausel für die Währungsunion, brachte eine weitere Abstimmung im Mai 1993 dann den gewünschten Erfolg (56,8 zu 43,2 Prozent).

Probleme mit der erforderlichen Zustimmung gab es aber auch in anderen Mitgliedstaaten. Zu denken ist hier etwa an den überaus knappen Ausgang eines Referendums in Frankreich (51,05 zu 48,95 Prozent dafür) oder die Klagen gegen den Vertrag in Deutschland, die vom deutschen Bundesverfassungsgericht erst im Oktober 1993 abgewiesen wurden. Das alles führte dazu, dass der Unionsvertrag mit erheblicher Verspätung erst zum 1. November 1993 in Kraft treten konnte.
 

Neuerungen des Maastrichter Vertrags

So weit zu den Determinanten und zur Vorgeschichte des Maastrichter Vertrags. Lassen Sie mich nun seine wesentlichen Inhalte zusammenfassen. Zunächst einmal ist festzustellen, dass eine neue Organisation, die Europäische Union, eingerichtet wurde, die — wie das Schaubild zeigt — drei Säulen unter dem einen, gemeinsamen Dach der Union umfasst.
 


Union mit drei Säulen


 

 

bulletDie EG-Säule, also die auf den Pariser Vertrag (EGKS), die Römischen Verträge sowie die EEA gestützte Zusammenarbeit, die allerdings jetzt durch den Maastrichter Vertrag einige wichtige Ergänzungen und Veränderungen erfährt.
bulletDie Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) als "zweite Säule", mit der die seit Anfang der 70er Jahre bestehende zwischenstaatliche Kooperation im Bereich der Außenpolitik (EPZ) weiterentwickelt und auf eine vertragliche Grundlage gestellt wird.
bulletDie Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres als "dritte Säule". Auch sie entsteht nicht völlig aus dem Nichts, sondern greift bereits vorhandene, allerdings sehr rudimentäre Ansätze einer europäischen Abstimmung in diesen Feldern auf.
bulletZusammengehalten wird die Union durch ihre übergreifenden Zielsetzungen und ihre Gesamtstruktur, wie sie in den allgemeinen Bestimmungen des Vertrags niedergelegt sind.
 

Neuerungen in der ersten Säule

Innerhalb der EG-Säule werden eine Vielzahl von Veränderungen im institutionellen Bereich und hinsichtlich der einbezogenen Politikbereiche vorgenommen, die in der Summe eine nachhaltige Supranationalisierung bringen. Einige Beispiele:

bulletEinführung eines neuen Entscheidungsverfahrens, das echte Mitentscheidungsbefugnisse für das Europäische Parlament bringt;
bulletmehr Entscheidungen mit qualifizierter Mehrheit im Rat;
bulletEinrichtung eines Ausschusses der Regionen;
bulletAusweitung der Sanktionsmöglichkeiten für den Europäischen Gerichtshof für den Fall, dass Mitgliedstaaten seine Entscheidungen missachten oder die Umsetzung von Gemeinschaftsrecht nicht fristgerecht vollziehen;
bulletAusweitung der Gemeinschaftsverantwortlichkeiten in den Bereichen, die mit der EEA hinzugekommen waren, wie etwa Forschungs- und Technologiepolitik, Umweltpolitik und Regionalpolitik;
bulletWährungsunion! Die Bestimmungen zur Währungsunion bilden ähnlich wie das Binnenmarktprogramm bei der EEA das Herzstück des Maastrichter Vertrags;
bulletneue Bereiche, in denen die Gemeinschaft früher nicht oder ohne explizite Vertragsgrundlage tätig war, werden einbezogen, zum Beispiel Verbraucherschutzpolitik, Ausbildung etc.;
bulleteine völlig neuartige, bislang einmalige Konstruktion für die Zusammenarbeit wurde für die ebenfalls neu einbezogene Sozialpolitik gewählt. Nachdem sich Großbritannien beharrlich geweigert hatte, einer auch nur minimalen Ausweitung der Gemeinschaftskompetenzen in diesem Bereich zuzustimmen, einigten sich die anderen Mitgliedstaaten im Rahmen eines besonderen Protokolls, die von ihnen allen gewünschte und für notwendig erachtete Ausdehnung und Vertiefung der Aktivitäten auf diesem Feld zu elft zu realisieren!

 

zweite und dritte Säule:  zwischenstaatlich

Die Zusammenarbeit innerhalb der zweiten und dritten Säule dagegen, mit der vor allem auch offensichtlichen Berührungsflächen zur EG-Säule Rechnung getragen wurde, bleibt in ihrem Charakter stark zwischenstaatlich.

[Autor: Prof. Dr. Wolfgang Schumann]

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