Zu den
verbreitetsten Vorurteilen gegenüber der EU gehört die Einschätzung, dass
weltfremde Bürokraten im fernen Brüssel - ohne die Rahmenbedingungen in den
verschiedenen Mitgliedstaaten zu kennen und deswegen ohne Rücksicht auf die
Anliegen und Bedürfnisse ihrer Bürger zu nehmen - Entscheidungen treffen, die
deren Alltagsleben gravierend beeinflussen. Eine Überprüfung der Fakten auf
der Grundlage unseres Mehrebenen-Modells mit Deutschland als Beispiel zeigt,
wie sehr dieses (Vor-)Urteil an der Realität vorbeigeht.
Schaubild 7: Vertreter der nationalen Regierungen als Teil der
EU-Institutionen

Dieses Urteil ist deswegen falsch, weil Vertreter der Mitgliedstaaten einen
integralen Bestandteil zentraler EU-Institutionen bilden, wie insbesondere des
Ministerrats und des Europäischen Rats. Außerdem nominiert der Europäische Rat
den Präsidenten der Europäischen Kommission, der dann durch das Europäische
Parlament gewählt wird.
Was Sie hier sehen können, stellt dabei nur die Spitze des Eisbergs dar. Die
Mitgliedstaaten sind darüber hinaus auch auf der administrativen Ebene im
Rahmen von Hunderten von Ausschüssen des Rates und der Kommission mit ihren
Beamten in allen Bereichen direkt an EU-Entscheidungen beteiligt und können
dort ihre Vorstellungen - und damit auch die Interessen ihrer Bürgerinnen und
Bürger - einbringen.
Die Teilnahme an EU-Entscheidungen bleibt aber keineswegs nur auf staatliche
Akteure aus den Mitgliedstaaten beschränkt. Nationale
nicht-staatliche Akteure
spielen ebenfalls eine ganz gewichtige Rolle. Obwohl sie natürlich nicht
selbst EU-Gesetze erlassen können, so sind sie doch in der Lage, deren Inhalte
erheblich mit zu beeinflussen. Sehen wir uns dazu ein weiteres Schaubild an.
Schaubild 8: Nationale nichtstaatliche Akteure im EU-Entscheidungsprozess

Was die Bürgerinnen und Bürger
der Mitgliedstaaten angeht, so sind diese insofern beteiligt, als sie ihre
Abgeordneten zum Europäischen Parlament wählen (1), eine Institution, die über
großen Einfluss verfügt. Darüber hinaus haben Sie - im Regelfall über den Weg
der Befassung eines nationalen Gerichtes - die Möglichkeit, den Europäischen
Gerichtshof anzurufen (2), dessen Urteile in der Vergangenheit das EU-System
massgeblich beeinflusst und verändert haben, in einigen Fällen gegen den
Willen der Mitgliedstaaten.
Schließlich gehören viele Bürger auch (nationalen)
Verbänden an (3), die
wiederum ihrerseits sehr aktiv an EU-Entscheidungsprozessen mitwirken. Sie
tragen ihre Vorstellungen und Wünsche direkt im Europäischen Parlament (A) und
bei der Kommission (B) vor, verfügen darüber hinaus aber auch durch ihre
Mitgliedschaft in den jeweiligen EU-Verbänden (C), die sich ihrerseits
ebenfalls an die zuständigen Stellen in der Kommission wenden (D) über
wichtige Einflusskanäle.
Beachten Sie bitte in diesem Zusammenhang auch die Doppelpfeile im Schaubild,
die andeuten sollen, dass es sich durchaus nicht nur um eine Einbahnstrasse
handelt (Lobbying der Kommission durch Verbände), vielmehr die Kommission auch
auf die Informationen, den Sachverstand und in einigen Fällen die Mitwirkung
von Interessengruppen bei der Implementation von Verordnungen und insbesondere
Richtlinien angewiesen ist.
Außerdem besteht nach wie vor für nationale Verbände die Möglichkeit, in ihren
Ländern direkt Einfluss auf Vertreter der eigenen nationalen Regierung
auszüben (im Schaubild rot hervorgehoben), die dann über ihre Mitgliedschaft
in den EU-Institutionen die entsprechenden Argumente und Wünsche einbringen
können. Eine Strategie, die besonders dann Erfolg verspricht, wenn einstimmig
entschieden werden muss, also mit anderen Worten jede einzelne der 27
Regierungen de facto über ein Veto-Recht verfügt.
Fassen wir zusammen: Im vorliegenden Grundkurs 2 ging es darum, Ihnen zu
zeigen, was die EU ist und wie sie sich verstehen lässt. Sie haben gesehen,
dass die weit verbreiteten Schwierigkeiten, die sich diesbezüglich beobachten
lassen, darauf zurückzuführen sind, dass es sich bei der Union um ein
neuartiges System handelt, aber dennoch versucht wird, es mit den bislang
gängigen Modellen zu fassen.
Wir haben Ihnen deswegen ein neues (Mehrebenen-)Modell vorgestellt, das nach
unserer festen Überzeugung, die auf vielen Jahren Erfahrung damit in der
akademischen Lehre sowie in der Erwachsenenbildung beruht, helfen kann, den
Gegenstand EU in seiner ganzen Komplexität besser zu verstehen und ihn
angemessen zu beurteilen - wie wir Ihnen das am Beispiel der Mär von den
fernen, weltfremden Brüsseler Bürokraten zu zeigen versucht haben.
Eine Frage drängt sich nun in ganz besonderer Weise auf: Wie konnte es
überhaupt zur Entstehung - und ständigen Fortentwicklung - dieses Mehrebenensystems
kommen. Warum haben die Mitgliedstaaten, obwohl sich viele Regierungen immer
wieder über die zu weit gehende Einmischung der EU beklagen, dennoch immer
weitere Kompetenzen auf die EU übertragen? Mit anderen Worten: Was waren und
sind die Triebkräfte des Integrationsprozesses? Ihr wollen wir uns im
nächsten Grundkurs zuwenden.