Analyse des Integrationsprozesses (I):
Überblick
Der
Integrationsprozess 1951-2005 in der Gesamtschau - Entwicklungslinien und
Fragestellungen
Damit kommen
wir zum angekündigten Kurz-Überblick über rund 60 Jahre
Integrationsprozess, von der EGKS 1951 bis zu den gescheiterten
Referenden in Frankreich und den Niederlanden Mitte 2005.
Die Schaubilder sollen Ihnen zeigen, was Sie
erwartet, und uns gleichzeitig als roter
Faden durch die Grundkurse 2 und 3 führen.

Wir
wollen vor
allem zwei Aspekte im Auge behalten, nämlich die
Entwicklung der Vertragsgrundlagen, die die Basis für
eine beständige Erweiterung der Aufgabenbereiche der EU
gebildet haben. Hier geht es um die Frage „Wie kam es dazu?“. Denn
dass Nationalstaaten ihre Kompetenzen nicht einfach
freudig aus der Hand geben, wissen wir alle. Und auch
hinsichtlich der Ausdehnung der Mitgliederbestandes wird
- vor allem dann in
Grundkurs 5 - zu klären sein, welche Motive für die
EU einerseits, die Beitrittsländer andererseits
verantwortlich waren, sich für einen Anschluss an die EU
zu entscheiden.
Das
erste Schaubild,
das den Zeitraum von der Gründung der EGKS 1951 bis zum
Amsterdamer Vertrag von 1999 abdeckt, zeigt, dass es zu
einschneidenden Veränderungen immer erst über einen
längeren Zeitraum hinweg kam. So hat es beispielsweise
von der Gründung der EWG bis zur ersten größeren
Vertragsrevision, der Einheitlichen Europäischen Akte im
Jahre 1987, fast 30 Jahre gedauert. Mit Beginn der
neunziger Jahre scheint es allerdings zu einer
Beschleunigung zu kommen.
Nachdem
der Vertrag von Nizza 2003 in Kraft getreten war,
lag kurz danach schon der Verfassungsentwurf des
Europäischen Konvents vor, der weitere grundlegende
Veränderung vorsah. Die Entwicklung gewinnt also noch
einmal an Dynamik! Außerdem fallen in diesen Zeitraum die
enorm symbolträchtige Ablösung der nationalen Währungen
durch den Euro in den 12 an der Währungsunion beteiligten
Staaten sowie die Grundsatzentscheidung für einen Beitritt
von zehn weiteren Ländern zum 1. Mai
2004.

Das
dritte Schaubild führt ins Jahr 2004. In diese Zeit fällt der Beitritt
von 10 mittel- und
osteuropäischen Ländern sowie Malta und Zypern, der die EU in
gravierender Weise verändert hat und weiter verändern wird. Ein
Aspekt, der sowohl zu Ende von
Grundkurs 3
als auch in
Grundkurs 5
ausführlich besprochen werden wird.

Wie der
Abbildung zu entnehmen, haben im Juni 2004 erstmals Direktwahlen
zum EP unter Beteiligung der hinzugekommenen zehn Länder
stattgefunden, und kurz danach schon sind die
Beitrittsverhandlungen mit Bulgarien ganz, mit Rumänien fast
abgeschlossen worden. Außerdem hat sich die EU entschlossen, im
Jahr 2005 Beitrittsverhandlungen mit Kroatien und der Türkei aufzunehmen.
Ebenfalls in
den Oktober fiel die feierliche Unterzeichnung der neuen
Verfassung am historischen Ort in Rom, wo 1957 bereits die
Verträge zur EWG unterzeichnet worden waren. Die Verfassung
musste nun in allen Mitgliedsländern entweder vom Parlament
und/oder in einem Referendum vom Volk verabschiedet werden und
hatte damit noch eine außerordentlich hohe Hürde zu nehmen.
Schließlich
hat im November die neue Kommission unter Barroso ihr Amt
angetreten und sind – im Zusammenhang damit – auch die
institutionellen Veränderungen des Vertrags von Nizza, die unter
anderem eine Verkleinerung der Kommission und eine
neue Stimmengewichtung im Rat vorsehen, in Kraft getreten.
Alles in allem
ergibt sich damit der Eindruck einer enormen Dynamik des
Prozesses der europäischen Integration, vor allem, wenn man die
Entwicklung der ersten beiden Jahrzehnte im Vergleich dazu
betrachtet, wo von einer Vertragsveränderung zur anderen noch
rund 20 Jahre vergingen!
Das ändert sich allerdings schlagartig mit dem Jahr 2005, das durch zwei
eng miteinander verbundene Entwicklungen gekennzeichnet war: Einmal
das vorläufige Scheitern des Verfassungsprozesses durch das Nein zum Verfassungsvertrag in Frankreich und den
Niederlanden. Das hat zu einer Krise, zu einem vorläufigen
Stillstand geführt. Es bedeutet konkret, dass die EU nun bis auf
Weiteres mit einem institutionellen Rahmen – den Bestimmungen des
Vertrags von Nizza – leben muss, der für eine Union mit 25 und bald
27 Staaten nicht ausreichend ist. Was das bedeutet, haben
beispielsweise die so wichtigen Finanzverhandlungen für
die Periode 2007-2013 Mitte des Jahres 2005 gezeigt, bei denen es
nicht gelang, eine Einigung zustande zu bringen.

Seit den
gescheiterten Referenden ist aber auch deutlich die Skepsis
gegenüber einem Fortgang des Erweiterungsprozesses
gestiegen. Die Warnungen von Seiten der EU gegenüber
Bulgarien und Rumänien, dass es zu einer Verzögerung ihres
Beitritts kommen könne, wurden immer lauter. Selbst die
geplante Aufnahme von Verhandlungen mit der Türkei im
Oktober war angesichts heftigster EU-interner Konflikte bis
zum letzten Moment in Frage gestellt, kam dann aber
schließlich doch - zusammen mit dem Beginn von Gesprächen
mit Kroatien - zustande.
Die EU
befindet sich also offensichtlich wieder einmal in einer Krise. Um so mehr
stellt sich die Frage, wie sie mit vergangenen Krisen
umgegangen ist. Denn deren Analyse könnte ja im Sinne
der zu
Beginn von Grundkurs 2 erläuterten Zusammenhänge
Hinweise auf die mögliche weitere Entwicklung erbringen.
[Autor: Prof. Dr. Wolfgang Schumann]