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Europäische Union

Analyse des Integrationsprozesses (I): Überblick

Der Integrationsprozess 1951-2005 in der Gesamtschau - Entwicklungslinien und Fragestellungen

Damit kommen wir zum angekündigten Kurz-Überblick über rund 60 Jahre Integrationsprozess, von der EGKS 1951 bis zu den gescheiterten Referenden in Frankreich und den Niederlanden Mitte 2005. Die Schaubilder sollen Ihnen zeigen, was Sie erwartet, und uns gleichzeitig als roter Faden durch die Grundkurse 2 und 3 führen.


Wir wollen vor allem zwei Aspekte im Auge behalten, nämlich die Entwicklung der Vertragsgrundlagen, die die Basis für eine beständige Erweiterung der Aufgabenbereiche der EU gebildet haben. Hier geht es um die Frage „Wie kam es dazu?“. Denn dass Nationalstaaten ihre Kompetenzen nicht einfach freudig aus der Hand geben, wissen wir alle. Und auch hinsichtlich der Ausdehnung der Mitgliederbestandes wird - vor allem dann in Grundkurs 5 - zu klären sein, welche Motive für die EU einerseits, die Beitrittsländer andererseits verantwortlich waren, sich für einen Anschluss an die EU zu entscheiden.

Das erste Schaubild, das den Zeitraum von der Gründung der EGKS 1951 bis zum Amsterdamer Vertrag von 1999 abdeckt, zeigt, dass es zu einschneidenden Veränderungen immer erst über einen längeren Zeitraum hinweg kam. So hat es beispielsweise von der Gründung der EWG bis zur ersten größeren Vertragsrevision, der Einheitlichen Europäischen Akte im Jahre 1987, fast 30 Jahre gedauert. Mit Beginn der neunziger Jahre scheint es allerdings zu einer Beschleunigung zu kommen.

Nachdem der Vertrag von Nizza 2003 in Kraft getreten war, lag kurz danach schon der Verfassungsentwurf des Europäischen Konvents vor, der weitere grundlegende Veränderung vorsah. Die Entwicklung gewinnt also noch einmal an Dynamik! Außerdem fallen in diesen Zeitraum die enorm symbolträchtige Ablösung der nationalen Währungen durch den Euro in den 12 an der Währungsunion beteiligten Staaten sowie die Grundsatzentscheidung für einen Beitritt von zehn weiteren Ländern zum 1. Mai 2004.


Das dritte Schaubild führt ins Jahr 2004. In diese Zeit fällt der Beitritt von 10 mittel- und osteuropäischen Ländern sowie Malta und Zypern, der die EU in gravierender Weise verändert hat und weiter verändern wird. Ein Aspekt, der sowohl zu Ende von Grundkurs 3 als auch in Grundkurs 5 ausführlich besprochen werden wird.



Wie der Abbildung zu entnehmen, haben im Juni 2004 erstmals Direktwahlen zum EP unter Beteiligung der hinzugekommenen zehn Länder stattgefunden, und kurz danach schon sind die Beitrittsverhandlungen mit Bulgarien ganz, mit Rumänien fast abgeschlossen worden. Außerdem hat sich die EU entschlossen, im Jahr 2005 Beitrittsverhandlungen mit Kroatien und der Türkei aufzunehmen.

Ebenfalls in den Oktober fiel die feierliche Unterzeichnung der neuen Verfassung am historischen Ort in Rom, wo 1957 bereits die Verträge zur EWG unterzeichnet worden waren. Die Verfassung musste nun in allen Mitgliedsländern entweder vom Parlament und/oder in einem Referendum vom Volk verabschiedet werden und hatte damit noch eine außerordentlich hohe Hürde zu nehmen.

Schließlich hat im November die neue Kommission unter Barroso ihr Amt angetreten und sind – im Zusammenhang damit – auch die institutionellen Veränderungen des Vertrags von Nizza, die unter anderem eine Verkleinerung der Kommission und eine neue Stimmengewichtung im Rat vorsehen, in Kraft getreten.

Alles in allem ergibt sich damit der Eindruck einer enormen Dynamik des Prozesses der europäischen Integration, vor allem, wenn man die Entwicklung der ersten beiden Jahrzehnte im Vergleich dazu betrachtet, wo von einer Vertragsveränderung zur anderen noch rund 20 Jahre vergingen!

Das ändert sich allerdings schlagartig mit dem Jahr 2005, das durch zwei eng miteinander verbundene Entwicklungen gekennzeichnet war: Einmal das vorläufige Scheitern des Verfassungsprozesses durch das Nein zum Verfassungsvertrag in Frankreich und den Niederlanden. Das hat zu einer Krise, zu einem vorläufigen Stillstand geführt. Es bedeutet konkret, dass die EU nun bis auf Weiteres mit einem institutionellen Rahmen – den Bestimmungen des Vertrags von Nizza – leben muss, der für eine Union mit 25 und bald 27 Staaten nicht ausreichend ist. Was das bedeutet, haben beispielsweise die so wichtigen Finanzverhandlungen für die Periode 2007-2013 Mitte des Jahres 2005 gezeigt, bei denen es nicht gelang, eine Einigung zustande zu bringen.


Seit den gescheiterten Referenden ist aber auch deutlich die Skepsis gegenüber einem Fortgang des Erweiterungsprozesses gestiegen. Die Warnungen von Seiten der EU gegenüber Bulgarien und Rumänien, dass es zu einer Verzögerung ihres Beitritts kommen könne, wurden immer lauter. Selbst die geplante Aufnahme von Verhandlungen mit der Türkei im Oktober war angesichts heftigster EU-interner Konflikte bis zum letzten Moment in Frage gestellt, kam dann aber schließlich doch - zusammen mit dem Beginn von Gesprächen mit Kroatien - zustande.

Die EU befindet sich also offensichtlich wieder einmal in einer Krise. Um so mehr stellt sich die Frage, wie sie mit vergangenen Krisen umgegangen ist. Denn deren Analyse könnte ja im Sinne der zu Beginn von Grundkurs 2 erläuterten Zusammenhänge Hinweise auf die mögliche weitere Entwicklung erbringen.

[Autor: Prof. Dr. Wolfgang Schumann]

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