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Analyse des Integrationsprozesses
(I) - Zwischenbilanz
Bestimmungsfaktoren
und Entwicklungsmuster des Integrationsprozesses
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Enorme Ausdehnung der
Tätigkeitsfelder der EG |
Zusammenfassend ergibt sich nach
Betrachtung der ersten vier Etappen ein sehr uneinheitliches, ja verwirrendes
Bild: So ist auf der einen Seite eine enorme Ausdehnung der
Tätigkeitsfelder der EG in der Union festzustellen. Es gibt, wie das
Schaubild zeigt, kaum noch einen Bereich, in dem diese nicht in irgendeiner Form
tätig wäre. Mit der Währungsunion wird ein Vorhaben in Angriff
genommen, das tief — in einem Ausmaß wie nie zuvor — in die Kernsubstanz
nationaler Souveränität eingreift.
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Dominanz zwischenstaatl.
Kooperation in 2. und 3. Säule |
Dieser stark ausgeprägten Supranationalisierung innerhalb der
EG-Säule stehen aber eine Dominanz zwischenstaatlicher Kooperation in den
anderen beiden Säulen sowie die Tatsache gegenüber, dass auf einzelnen
Feldern nicht mehr alle Mitgliedstaaten an der Zusammenarbeit teilnehmen, wir es
also mit abgestufter
Integration zu tun haben. Dass vor diesem Hintergrund möglicherweise sehr
bald Änderungen notwendig sein könnten, ahnten offensichtlich auch die
Verfasser des Vertrags, nahmen sie doch in Artikel N, Absatz 2 die Bestimmung
auf, dass im Jahr 1996 erneut eine Regierungskonferenz
einberufen werden sollte, um bestimmte Regelungen des Vertrags zu prüfen.
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Zwischenbilanz |
Damit sind wir am Ende von
Grundkurs 2, dem ersten Teil unserer Beschäftigung mit der EU-Geschichte,
angekommen. Zeit für eine kurze Zwischenbilanz in Bezug auf die zentralen
Leitfragen. Zur Erinnerung: Wir hatten uns vorgenommen, darauf zu achten, welche
grundlegenden Fragen sich im Zusammenhang mit der Geschichte des
Integrationsprozesses stellen, zu prüfen, ob offensichtliche
Bestimmungsfaktoren dieses Prozesses — Hemmnisse aber auch Triebkräfte —
erkennbar sind, und welche Schlussfolgerungen sich daraus hinsichtlich der
Einschätzung der EU und ihrer weiteren Entwicklung ergeben.
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Fragen
Warum Entwicklung von sektoral begrenzter zu umfassender Kooperation? |
Eine dieser grundlegenden
Fragen, die sich uns stellen, ja, die sich geradezu aufdrängt, ist ganz
sicherlich, wie es — trotz aller zum Teil massiven Widerstände — zu einer derart beeindruckenden Entwicklung
von sektoral begrenzter zu umfassender Kooperation kommen konnte. In der
EGKS war nur ein Sektor vergemeinschaftet,
Kohle und Stahl. In der EWG existierten ebenfalls zunächst nur wenige wirklich vergemeinschaftete Bereiche, wie insbesondere Zollunion
und Gemeinsamer Markt, Außenhandels- und Agrarpolitik. Mit der EEA
kam es dann zu einer erheblichen Ausdehnung der gemeinschaftlichen
Tätigkeitsfelder (Umwelt-, Forschungs- und Technologiepolitik etc.). Seit dem
Inkrafttreten des Unionsvertrags sind praktisch alle Felder in irgendeiner Form
in die Zusammenarbeit einbezogen.
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Warum unterschiedliche
Ausgestaltung der Zusammenarbeit in verschiedenen Bereichen? |
Diese Feststellung führt uns
gleich zu einer zweiten Frage. Wieso eigentlich ist die Kooperation
in diesen Bereichen so unterschiedlich ausgestaltet und organisiert
worden. Da gibt es Bereiche, wie insbesondere die Gemeinsame Außen- und
Sicherheitspolitik (GASP) und die Zusammenarbeit in der Justiz- und
Innenpolitik, die von den Mitgliedstaaten bewusst von der EG abgetrennt wurden,
in denen einstimmig entschieden wird und traditionelle Formen
zwischenstaatlicher Zusammenarbeit dominieren. Und selbst innerhalb der
EG-Säule sind zahlreiche Unterschiede zwischen Politikfeldern, beispielsweise
in Bezug auf die geltenden Entscheidungsverfahren, zu beobachten (Einstimmigkeit versus qualifizierte Mehrheit oder geringe bis zentrale — beim Mitentscheidungsverfahren
— Einflussmöglichkeiten für das Europäische Parlament).
Abstrakter gefasst: Auffällig und
erklärungsbedürftig ist die Koexistenz supranationaler und
zwischenstaatlicher Elemente: Denken Sie an den Luxemburger
Kompromiss, der die Rolle der Mitgliedstaaten und des zwischenstaatlichen
Elements stärkte, und die zeitgleiche Konstitutionalisierung der Verträge
durch den EuGH,
der zu einer Supranationalisierung führte. Oder denken Sie an die eben
erwähnten drei Säulen im Unionsvertrag, die als exemplarisch für dieses
Nebeneinander von supranationalen und intergouvernementalen
Elementen gelten können.
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Determinanten |
Natürlich kann es im Rahmen einer
Zwischenbilanz, bei der rund zehn Jahre an enorm dynamischer Entwicklung, mit
der wir uns erst im anschließenden Grundkurs 3 beschäftigen werden,
unberücksichtigt bleiben, nicht möglich sein, sich systematisch und
abschließend zu Bestimmungsfaktoren des Integrationsprozesses zu
äußern. Es sind aber bei unserem Durchgang durch rund vier Jahrzehnte Integrationsprozess doch Faktoren erkennbar geworden, die ganz offensichtlich mit dazu
beitragen können, einige der vorab gestellten grundlegenden Fragen mit zu
beantworten. Lassen Sie mich wenigstens beispielhaft auf zwei derartige
Zusammenhänge verweisen.
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Spill-over |
Wir hatten uns ja gefragt, warum
es zu dieser enormen Ausdehnung der Zusammenarbeit auf immer mehr Bereiche
gekommen ist. Und hier scheint doch unter anderem die Tatsache eine wichtige
Rolle gespielt zu haben, dass die Kooperation in einem Politikfeld funktionale
Zwänge schafft, auch andere Politikfelder in diese Kooperation
einzubeziehen. Dieses in der Integrationsforschung häufig als Spill-over
bezeichnete Phänomen hat sich etwa besonders deutlich beim Binnenmarktprogramm
gezeigt, das von der Sache her massive Konsequenzen für die Währungspolitik
oder die Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres hatte. Genau so hat
übrigens auch die Kommission immer wieder argumentiert und die Mitgliedstaaten
davon überzeugen können, das ambitiöse Projekt einer Währungsunion auf den
Weg zu bringen.
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Unterschiedliche
Vorstellungen zur Ausgestaltung der Zusammenarbeit |
Ein zweites Beispiel bildet die
Frage nach der eigentümlichen und effektivem Handeln offensichtlich
abträglichen Koexistenz supranationaler und intergouvernementaler Elemente etwa
in den Außenbeziehungen, wo die Außenhandelspolitik in der Kompetenz der
Gemeinschaft liegt, also supranational organisiert ist, wohingegen traditionelle
Außen- und Sicherheitspolitik im Rahmen der intergouvernementalen zweiten
Säule abgewickelt wird. Könnte hier möglicherweise ein Faktor von Bedeutung
sein, dem wir immer wieder begegnet sind, insbesondere im Zusammenhang mit den
Verhandlungen zu Vertragsveränderungen, nämlich die unterschiedlichen
Vorstellungen der Mitgliedstaaten zur Ausgestaltung der Zusammenarbeit im
Grundsätzlichen — denken Sie etwa an Länder wie Großbritannien oder
Dänemark auf der einen, Italien und Deutschland auf der anderen Seite — und
in zahlreichen Politikfeldern und Einzelfragen? Dann nämlich würde in der Tat
auf funktionale Zwänge, über die wir eben gesprochen hatten, nur jeweils auf
dem kleinsten gemeinsamen Nenner reagiert werden können und sich über die Zeit
fast zwangsläufig ein derart vielfältiges Muster an Kooperationsformen und
Entscheidungsmodi ergeben, wie wir es nach dem Maastrichter
Vertrag für die neu eingerichtete Europäische Union festgestellt haben.
Und es spricht einiges dafür, dass es sich bei diesem Prozess in der Tat um ein
charakteristisches Entwicklungsmuster des Integrationsprozesses handeln könnte.
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Zusammenfassung Grundkurs
2 |
So weit diese kurze, zwangsläufig
exemplarische und streiflichtartige Zwischenbilanz, die aber doch gezeigt
haben dürfte, wie interessant und potenziell ertragreich eine analytisch
angeleitete Auseinandersetzung mit der Entwicklung des Integrationsprozesses sein
kann. Sie soll, neben der Vermittlung der notwendigen Informationen, auch im
Mittelpunkt des nächsten Grundkurses (3) stehen, in dem wir uns den Zeitraum
von 1993 bis 2005, also die Entwicklungen nach dem Inkrafttreten des
Maastrichter Vertrags, näher ansehen wollen. Abschließend aber zunächst noch
einmal eine zusammenfassende Übersicht unserer bisherigen Erkenntnisse.
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[Autor: Prof. Dr. Wolfgang
Schumann]
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