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Europäische Union

Grundkurs 3: Wie hat sich die EU entwickelt?

Etappe
6: Der Vertrag von Nizza


Themen der Regierungskonferenz 2000

Der Beschluss zur Einberufung der Regierungskonferenz fiel bereits Anfang Juni 1999, also nur rund einen Monat nach Inkrafttreten des Amsterdamer Vertrags, anlässlich der Tagung des Europäischen Rats in Köln. Das heißt, die Dynamik der Entwicklung verstärkte sich noch einmal. Die Konferenz sollte nach dem dort bekundeten Willen der Staats- und Regierungschefs im Jahr 2000 stattfinden und sich mit den Fragen befassen, die im Amsterdam nicht hatten gelöst werden können:
 
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Größe und Zusammensetzung der Kommission;

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Stimmengewichtung im Rat;

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mögliche Ausweitung der Entscheidungen mit qualifizierter Mehrheit;

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weitere Fragen zu denjenigen Vertragsänderungen, die sich durch die sogenannten „left-overs“ oder durch die Umsetzung des Amsterdamer Vertrags ergeben;

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Mitte des Jahres kam als weitere Thematik noch die verstärkte Zusammenarbeit, also Möglichkeiten der abgestuften Integration hinzu.



Kontext: Osterweiterung


Die Verhandlungen auf der Regierungskonferenz wurden vor dem Hintergrund laufender Beitrittsverhandlungen mit insgesamt zwölf Staaten und mit dem Ziel geführt, durch institutionelle Veränderungen sicherzustellen, dass auch eine Union mit der nahezu doppelten Anzahl von Mitgliedern handlungsfähig bleiben würde. Dabei ging es vor allem um die in der obigen Aufzählung aufgelisteten fünf Punkte. Wie sehen die Ergebnisse der Regierungskonferenz, wie sehen die zentralen Bestimmungen des Vertrags von Nizza aus, welche Veränderungen bringt er mit sich?



Bestimmungen des Vertrags von Nizza


Was die Größe und Zusammensetzung der Kommission angeht, sieht der Vertrag vor, dass jeder Mitgliedstaat ab dem Jahr 2005 nur noch ein Kommissionsmitglied stellt. Mit dem Beitritt des 27. Mitgliedstaats (Bulgarien und Rumänien) wird die Zahl der Kommissare begrenzt (sie muss unter 27 liegen). Zur Gewährleistung der Gleichbehandlung aller Mitgliedstaaten soll ein Rotationssystem eingeführt werden.



Stimmengewichtung im Rat und qualifizierte Mehrheit


Was die beiden eng zusammenhängenden Fragen der Stimmengewichtung im Rat und die Ausweitung von Entscheidungen mit qualifizierter Mehrheit angeht, so sieht der Vertrag vor, dass bei rund 30 Vertragsbestimmungen das Einstimmigkeitsprinzip durch eine Beschlussfassung mit qualifizierter Mehrheit ersetzt wird, wobei allerdings zentrale Bereiche ausgespart bleiben. Ferner werden mit dem Amtsantritt der Barroso-Kommission die Stimmen im Rat neu gewichtet. Die qualifizierte Mehrheit ist erreicht,

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wenn der Beschluss eine bestimmte Anzahl von Stimmen erhält, wobei diese Stimmenzahl nach jedem Beitritt neu geprüft wird,

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wenn die Mehrheit der Mitgliedstaaten dem Beschluss zustimmt und

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diese Mehrheit mindestens 62 Prozent der Gesamtbevölkerung der Union ausmacht (wird auf Antrag eines Mitgliedstaats geprüft).



Left-overs von Amsterdam


Für das
Europäische Parlament wurde im Nizzaer Vertrag eine neue Sitzverteilung vorgenommen, die einmal die Ungleichgewichte in der Repräsentativität der Abgeordneten aus den einzelnen Ländern zumindest relativ abmildert, zum anderen mit Blick auf die Handlungsfähigkeit des Parlaments die Zahl der Abgeordneten auf maximal 732 begrenzt.



Verstärkte Zusammenarbeit


Kommen wir schließlich zum letzten der fünf zentralen Punkte von Nizza, der sogenannten verstärkten Zusammenarbeit. Die Ergebnisse dazu lassen sich wie folgt zusammenfassen. Die Hindernisse für eine verstärkte Zusammenarbeit werden zwar in Zukunft erheblich geringer sein, was zweifellos zum Umgehen bestehender Blockaden in einzelnen Feldern beitragen kann. Was nicht möglich sein wird, ist dagegen ihr Einsatz als Vertiefungsinstrument zur Erschließung neuer Politikfelder. Dazu sind die Einschränkungen, denen sie unterworfen bleiben, über alle drei Säulen hinweg weiterhin zu rigide.



Bewertung des Vertrags von Nizza


So weit der Überblick zu den mit Nizza verbundenen Neuerungen. Wie lassen sich nun die Ergebnisse von Nizza in den Rahmen der von uns bisher betrachteten Entwicklung der EU einordnen und bewerten? Hier muss man zu dem Schluss kommen, dass es nur vordergründig und formal betrachtet gelungen ist, die Voraussetzungen für die Einleitung des Erweiterungsprozesses zu schaffen. Bei näherem Hinsehen zeigt sich vielmehr, dass mit und durch Nizza die Zukunft der Union eher belastet wurde.



Hypothek




nicht auf Erweiterung vorbereitet


Das hängt einmal damit zusammen, dass sich in einem Ausmaß wie nie zuvor Konfliktlinien zwischen den Mitgliedstaaten gezeigt haben und in einer Art und Weise um „nationale Interessen“ gefeilscht wurde, die ebenfalls ohne Vorbild ist. Das wird einmal „klimatisch“ erhebliche Nachwirkungen haben, hat sich aber auch erkennbar in den Ergebnissen von Nizza niedergeschlagen, die die EU für die Zukunft mit einer strukturellen Hypothek belasten.

Denken Sie beispielsweise an die Beschlüsse zur Kommission, die deutlich hinter die Amsterdamer Regelungen zurückfallen, oder die Erschwerung von Entscheidungen mit qualifizierter Mehrheit. Das heißt auch, dass – so das Urteil der meisten Beobachter – keinesfalls ausreichende institutionelle und prozedurale Voraussetzungen für die anstehende Erweiterung geschaffen wurden.



Verhinderungsmacht der Mitgliedstaaten ausgebaut


Alles in allem muss man damit den Eindruck gewinnen, dass Nizza nicht dazu genutzt wurde, um die Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit der EU zu verbessern, sondern um die „Verhinderungsmacht“ einzelner Mitgliedstaaten auszubauen. Eine zweifellos gerade auch für unsere Leitfragen nach Bestimmungsfaktoren und Entwicklungsmustern des Integrationsprozesses bedeutsame Feststellung.

Diese Defizite waren so offensichtlich, dass man sich praktisch direkt (!) anschließend an Nizza entschloss, einen neuen Versuch zu unternehmen, die drängenden Probleme noch vor einer möglichen Erweiterung um die mittel- und osteuropäischen Länder (MOEL) zu lösen.

 



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[Autoren: Dr. Ragnar Müller / Prof. Dr. Wolfgang Schumann]

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