|
Themen der
Regierungskonferenz 2000 |
Der Beschluss zur Einberufung der
Regierungskonferenz fiel bereits Anfang Juni 1999, also nur rund
einen Monat nach Inkrafttreten des Amsterdamer Vertrags,
anlässlich der Tagung des Europäischen Rats in Köln. Das heißt,
die Dynamik der Entwicklung verstärkte sich
noch einmal. Die Konferenz sollte nach dem dort bekundeten
Willen der Staats- und Regierungschefs im Jahre 2000 stattfinden
und sich mit den Fragen befassen, die im Amsterdam nicht hatten
gelöst werden können, im Einzelnen:
 |
der Größe und Zusammensetzung der Kommission;
|
 |
der Stimmengewichtung im Rat;
|
 |
einer möglichen Ausweitung der Entscheidungen
mit qualifizierter Mehrheit und schließlich
|
 |
weiteren Fragen zu denjenigen
Vertragsänderungen, die sich durch diese sogenannten
„left-overs“ oder durch die Umsetzung des Amsterdamer
Vertrags ergeben.
|
 |
Dazu kam
Mitte des Jahres als weitere Thematik noch die verstärkte
Zusammenarbeit, also Möglichkeiten der abgestuften
Integration.
|
|
|
Kontext
der Regierungskonferenz |
Wie sehen die Ergebnisse der Regierungskonferenz, wie sehen die zentralen
Bestimmungen des Vertrags von Nizza aus, welche Veränderungen
bringt er mit sich? Das wollen wir uns etwas ausführlicher
ansehen, denn der Nizzaer Vertrag ist die gültige
Rechtsgrundlage der EU.
Wie aus
Grundkurs 5 zu ersehen,
wurden die Verhandlungen auf der Regierungskonferenz vor dem
Hintergrund laufender Beitrittsverhandlungen mit insgesamt zwölf
Staaten und mit dem Ziel geführt, durch institutionelle
Veränderungen sicherzustellen, dass auch eine Union mit der
nahezu doppelten Anzahl von Mitgliedern handlungsfähig bleiben
würde. Dabei ging es vor allem um die in der obigen Aufzählung
aufgelisteten fünf Punkte.
|
|
Die
Bestimmungen des Vertrags von Nizza
Zusammensetzung der Kommission |
Was die Größe
und Zusammensetzung der Kommission angeht, sieht der Vertrag
vor, dass jeder Mitgliedstaat ab dem Jahr 2005 nur noch ein
Kommissionsmitglied stellt. Mit dem Beitritt des 27.
Mitgliedstaats (Bulgarien und Rumänien) wird die Zahl der
Kommissare begrenzt (sie muss unter 27 liegen). Zur
Gewährleistung der Gleichbehandlung aller Mitgliedstaaten soll
ein Rotationssystem eingeführt werden.

|
|
Stimmengewichtung im Rat und qualifizierte Mehrheit |
Was die
beiden eng zusammenhängenden Fragen der Stimmengewichtung im Rat und die
Ausweitung von Entscheidungen mit qualifizierter Mehrheit angeht, so
sieht der Vertrag vor, dass bei rund 30 Vertragsbestimmungen das
Einstimmigkeitsprinzip durch eine Beschlussfassung mit qualifizierter
Mehrheit ersetzt wird, wobei allerdings zentrale Bereiche ausgespart
bleiben.
Ferner werden ab dem 22.11.2004, dem Amtsantritt
der Barroso-Kommission (siehe Etappe 7) die Stimmen im Rat neu
gewichtet. Die qualifizierte Mehrheit ist
erreicht,
 |
wenn der Beschluss eine bestimmte
Anzahl von Stimmen erhält, wobei diese
Stimmenzahl nach jedem Beitritt neu geprüft
wird, |
 |
wenn die Mehrheit der
Mitgliedstaaten dem Beschluss zustimmt und |
 |
diese Mehrheit mindestens 62
Prozent der Gesamtbevölkerung der Union ausmacht
(wird auf Antrag eines Mitgliedstaats geprüft). |

|
|
Left-overs
vom Amsterdamer Vertrag |
Für das
Europäische Parlament wurde im
Nizzaer Vertrag eine neue Sitzverteilung vorgenommen, die einmal die
Ungleichgewichte in der Repräsentativität der Abgeordneten aus den
einzelnen Ländern zumindest relativ abmildert, zum anderen mit Blick auf
die Handlungsfähigkeit des Parlaments die Zahl der Abgeordneten auf
maximal 732 begrenzt

|
|
Verstärkte
Zusammenarbeit |
Kommen wir schließlich zum letzten der fünf zentralen
Punkte von Nizza, der sogenannten verstärkten Zusammenarbeit.
Die Ergebnisse dazu lassen sich wie folgt zusammenfassen. Die
Hindernisse für eine verstärkte Zusammenarbeit werden zwar in Zukunft
erheblich geringer sein, was zweifellos zum Umgehen bestehender
Blockaden in einzelnen Feldern beitragen kann. Was nicht möglich sein
wird, ist dagegen ihr Einsatz als Vertiefungsinstrument zur Erschließung
neuer Politikfelder. Dazu sind die Einschränkungen, denen sie
unterworfen bleiben, über alle drei Säulen hinweg weiterhin zu rigide.
|
|
Bewertung
des Vertrags von Nizza |
So weit der Überblick zu den mit Nizza
verbundenen Neuerungen. Wie lassen sich nun die Ergebnisse von Nizza in
den Rahmen der von uns bisher betrachteten Entwicklung der EU einordnen
und bewerten? Hier muss man zu dem Schluss kommen, dass es nur
vordergründig und formal betrachtet gelungen ist, die Voraussetzungen
für die Einleitung des Erweiterungsprozesses zu schaffen. Bei näherem
Hinsehen zeigt sich vielmehr, dass mit und durch Nizza die Zukunft der
Union eher belastet wurde.
|
|
Strukturelle
Hypothek: Entscheidungen mit qualifizierter Mehrheit erschwert |
Das hängt einmal damit zusammen, dass sich in
einem Ausmaß wie nie zuvor Konfliktlinien zwischen den Mitgliedstaaten
gezeigt haben und in einer Art und Weise um „nationale Interessen“
gefeilscht wurde, die ebenfalls ohne Vorbild ist. Das wird einmal „klimatisch“
erhebliche Nachwirkungen haben, hat sich aber auch erkennbar in den
Ergebnissen von Nizza niedergeschlagen, die die EU für die Zukunft mit
einer strukturellen Hypothek belasten. Denken Sie beispielsweise an die
Beschlüsse zur Kommission, die deutlich hinter die Amsterdamer
Regelungen zurückfallen, oder die Erschwerung von Entscheidungen mit
qualifizierter Mehrheit.
|
|
Keine
Voraussetzungen für Erweiterung |
Das heißt auch, dass – so das meines Erachtens
richtige Urteil der meisten Beobachter – keinesfalls ausreichende
institutionelle und prozedurale Voraussetzungen für die anstehende
Erweiterung geschaffen wurden.
|
|
Verhinderungsmacht der Mitgliedstaaten ausgebaut |
Alles in allem muss man damit den Eindruck
gewinnen, dass Nizza nicht dazu genutzt wurde, um die Handlungs- und
Entscheidungsfähigkeit der EU zu verbessern, sondern um die „Verhinderungsmacht“
einzelner Mitgliedstaaten auszubauen. Eine zweifellos gerade auch für
unsere Leitfragen nach Bestimmungsfaktoren und Entwicklungsmustern des
Integrationsprozesses bedeutsame Feststellung.
|
|
Folge:
Erneuter Versuch, Probleme vor Erweiterung zu lösen |
Diese Defizite
waren so offensichtlich, dass man sich praktisch direkt (!) anschließend
an Nizza entschloss, einen neuen Versuch zu unternehmen, die
drängenden Probleme noch vor einer möglichen Erweiterung um die
mittel- und osteuropäischen Länder (MOEL) zu lösen. Mehr dazu bei
der anschließenden Analyse von Etappe 7. |