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Analyse des Integrationsprozesses
(II) - Etappe 7
Vom Konvent bis zum Ratifikationsprozess der Verfassung
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Konvent als neue Methode zur Ausarbeitung einer Vertragsrevision |
Interessant an diesem erneuten Versuch, endlich die drängenden Probleme noch vor der Erweiterung
zu lösen, ist der besondere Weg,
der dazu
eingeschlagen wurde, nämlich die Einberufung eines Konvents,
der einen Entwurf für eine Verfassung ausarbeiten sollte.
Während, wie aus den vorgehenden Teilen bekannt, bislang
ausschließlich die Regierungen der Mitgliedstaaten
Vertragsveränderungen beraten und vorbereitet hatten, sollte
dies nun erstmals in einem breiteren Rahmen geschehen, der
sowohl Akteure auf der Brüsseler Ebene, wie auch auf der
Ebene der Mitgliedstaaten umfasste. Die Einzelheiten zeigt das nachfolgende Schaubild.

Dahinter steckte
einmal der Gedanke, die sich gleichsam schon
naturgemäß ergebende Konzentration auf nationale
Interessen bei Regierungskonferenzen und die sich
damit verbindenden Blockaden zu vermeiden. Eine
Idee, die sich bereits bei der Ausarbeitung der
Europäischen Grundrechtecharta außerordentlich
bewährt hatte.
Zudem schien es angesichts der für
die erneute Vertragsrevision anvisierten Ziele - Demokratisierung, Entbürokratisierung, Bürgernähe
sowie eine Vereinfachung bestehenden EU-Rechts
(formuliert in der sogenannten
Erklärung von Laeken zur Zukunft der Europäischen
Union) - zwingend, eine breitere öffentliche
Diskussion zu führen.
Außerdem, das hatte sich in
den Jahren seit der Verabschiedung des Maastrichter
Vertrags immer deutlicher gezeigt, waren die
Bürgerinnen und Bürger in den Mitgliedstaaten
offensichtlich immer weniger bereit, EU-Politik
einfach nur gleichsam zur Kenntnis zu nehmen, ohne
daran mitwirken zu können.
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Arbeit des Konvents |
Unter
dem Vorsitz des ehemaligen französischen Staatspräsidenten, Giscard
D'Estaing und zweier Vizepräsidenten ist dieser Konvent, der 15
Vertreter der Staats- und Regierungschefs (also einen Vertreter pro
Mitgliedstaat), 30 Mitglieder der nationalen Parlamente (2 pro
Mitgliedstaat) 16 Mitglieder des Europäischen Parlaments und 2 Vertreter
der Kommission umfasste, am 1. März 2002 zum ersten Mal zusammengetreten.
Zusätzlich nahmen an den Sitzungen dieses Gremiums Beobachter teil, und
zwar drei Vertreter des Wirtschafts- und Sozialausschusses, drei
Vertreter der europäischen Sozialpartner, sechs Vertreter des
Ausschusses der Regionen und der Europäische Bürgerbeauftragte.
Die Einbindung in die Arbeit der EU-Entscheidungsgremien erfolgte
dadurch, dass der Präsident des Konvents auf jeder Tagung des
Europäischen Rats einen mündlichen Bericht zum Stand der Arbeiten
vorlegen und die Reaktionen der Staats- und Regierungschefs daraufhin
wiederum dem Konvent vortragen und erläutern sollte.
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2002-2003: Tagungen des Konvents
Ende 2003:
Regierungskonferenz |
In dieser
Zusammensetzung tagte der Konvent vom 28. Februar 2002 bis zum
20. Juni 2003 und arbeitete in dieser Zeit den Entwurf für eine
europäische Verfassung aus.
Am 4. Oktober 2003
begann dann unter italienischer Präsidentschaft die
Regierungskonferenz, die diesen Entwurf debattieren und bis zum
Gipfeltreffen in Brüssel am 13. Dezember 2003 verabschieden sollte.
Trotz großer Hoffnung gelang es nicht, sich zu einigen und zwar
wegen tiefgreifender Meinungsverschiedenheiten über die
Zusammensetzung der Kommission und die Stimmenverteilung bei
Entscheidungen mit qualifizierter Mehrheit. Sie werden sich
vielleicht noch an den heftigen Streit zwischen Spanien
und Polen auf der einen, den anderen Ländern, insbesondere
Deutschland und Frankreich auf der anderen Seite erinnern. Worum
ging es dabei konkret? Das möchte ich Ihnen kurz anhand eines
Schaubildes zeigen, das Sie bereits aus der Untersuchung der
vorhergehenden 6. Etappe kennen.
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Nationale
Interessen als zentraler Bestimmungsfaktor |
Klicken Sie dazu einfach auf den
Link, dann öffnet sich
ein neues Fenster; betrachten Sie das Schaubild und schließen Sie das
Fenster wieder um hierher zurückzukehren.
Es ging um die
ungleiche, im Vergleich zu ihrer geringeren Bevölkerungsgröße zu hohe
Stimmenzahl, die Polen und Spanien nicht aufgeben wollten. Hinsichtlich
der Kommission ging es darum, wer nach dem Beitritt Bulgariens und
Rumäniens, wenn es weniger Kommissare als Länder geben muss, in welchen
Abständen einen Kommissar stellen durfte.

Es handelte und handelt sich also um einen der zentralen
Einflussfaktoren schlechthin, auf den wir im übrigen auch bei unser
Untersuchung der Erweiterung in Grundkurs 5 wieder stoßen werden:
nationale Interessen. Den Wunsch, im EU-Gefüge über möglichst viel
Einfluss zu verfügen, beziehungsweise die Befürchtung, Einfluss zu
verlieren. Ein Faktor, der immer dann negativ zum Tragen kommt, wenn
zwingende funktionale Gründe eine supranationale Lösung und die Abgabe
von Kompetenzen erforderlich machen, einzelne Nationalstaaten aber dazu
nicht in der Lage sind.
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Oktober
2004: Unterzeichnung des Verfassungsvertrags |
Anfang
Januar unternahm dann die irische Präsidentschaft einen
neuen Versuch, die Verhandlungen bis Juni 2004 zu einem
erfolgreichen Ende zu führen. Nur zur Erinnerung: am 1. Mai
2004 würde die große Erweiterung um 10 neue Mitgliedstaaten
stattfinden, und man hatte das zentrale Werk der Verfassung
noch immer nicht unter Dach und Fach.
Nach äußerst schwierigen Debatten wurde dann am 18. Juni 2004 endlich
eine Einigung erreicht. Die feierliche Unterzeichnung durch die Staats-
und Regierungschefs sowie ihre Außenminister Ende Oktober 2004 fand im
gleichen Saal statt, in dem knapp 50 Jahre zuvor auch die
Gründungsverträge zur EWG unterschrieben worden waren. Ein Foto dazu
möchte ich Ihnen nicht vorenthalten.

Die
Beitrittskandidaten Bulgarien, Rumänien und die Türkei unterzeichneten
nur den Schlussakt. Kroatien nahm nur als Beobachter teil, weil es nicht
an der Arbeit zur Verfassung teilgenommen hatte.
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November
2004: Amtsantritt der Barroso-Kommission |
Daran
schloss sich der etwas verzögerte Amtsantritt der Barroso-Kommission im
November 2004 an, mit dem auch die neuen, für die 25er beziehungsweise
27er Union vorgesehenen institutionellen Regelungen in Kraft getreten
sind. Dazu gehören unter anderem Veränderungen bei der Stimmengewichtung
im Ministerrat und die Tatsache, dass von nun an jedes Land nur einen
Kommissar stellt.
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Ratifikationsprozess zum Verfassungsvertrag |
Im November
2004 begann auch der Prozess der Verabschiedung der Verfassung
durch die 25 Mitgliedstaaten, zum überwiegenden Teil im Rahmen
eines parlamentarischen Verfahrens, zum Teil aber auch über
Referenden. Den Auftakt machte bereits Mitte November 2004
Litauen (Parlament), dann folgten Ungarn (Parlament, 20.
Dezember 2004), Slowenien (Parlament, 01.02.2005), Italien
(Parlament, 06.05.2005), Griechenland (Parlament, 19.04.2005),
Slowakei (Parlament, 11.05.2005), Spanien – das erste Land mit
einem Referendum – (76,73 %: Ja; 17,24: Nein; Wahlbeteiligung =
42,32%; bestätigt durch das Parlament am 19.05.2005) und
Österreich (Parlament, 25.05.2005) sowie Deutschland (Parlament,
27.05.2005).

Dann
aber folgten nacheinander zwei Tiefschläge für das
Projekt der Europäischen Verfassung, die dafür sorgen
dürften, dass es
in der vorliegenden Form wohl nicht mehr umgesetzt
werden wird. Einmal das Referendum in Frankreich am 29.
Mai 2005, in dem der Verfassungsvertrag mit einer klaren Mehrheit von
54,87% (Nein) gegen 45,13% (Ja) bei einer beachtlichen Wahlbeteiligung
von 69,74% abgelehnt wurde. Und nur wenige Tage später das Referendum in
den Niederlanden, bei dem sogar 61,8% mit Nein und nur 38,2% mit Ja
stimmten. Und das in zwei Gründungsmitgliedern der EWG!
Damit hatten die Wähler ihren Regierungen ein klares „Stopp“
signalisiert, das es der EU nicht mehr erlaubte, so weiter zu machen und
einfach zur Tagesordnung überzugehen. Daran änderte auch das klare „Ja“
bei dem am 10. Juli 2005 in Luxemburg stattfindenden Referendum nichts.
Damit
stellen sich uns zwei Fragen. Einmal die nach den
Gründen für diese Ablehnung; zum zweiten die nach den
Folgen.
Sie gilt es bei der Analyse der nachfolgenden 8. Etappe zu beantworten. |
[Autor: Prof. Dr. Wolfgang Schumann]
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