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Grundkurs 3: Wie hat sich die EU
entwickelt?
Etappe
7:
Vom Konvent bis zur Verfassung
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Konvent als neue Methode zur Ausarbeitung einer Vertragsrevision |
Interessant an diesem erneuten Versuch, endlich die drängenden Probleme noch vor der Erweiterung
zu lösen, ist der besondere Weg,
der dazu
eingeschlagen wurde, nämlich die Einberufung eines Konvents,
der einen Entwurf für eine Verfassung ausarbeiten sollte.
Während, wie aus den vorgehenden Teilen bekannt, bislang
ausschließlich die Regierungen der Mitgliedstaaten
Vertragsveränderungen beraten und vorbereitet hatten, sollte
dies nun erstmals in einem breiteren Rahmen geschehen, der
sowohl Akteure auf der Brüsseler Ebene, wie auch auf der
Ebene der Mitgliedstaaten umfasste.
Dahinter steckte
einmal der Gedanke, die sich gleichsam schon
naturgemäß ergebende Konzentration auf nationale
Interessen bei Regierungskonferenzen und die sich
damit verbindenden Blockaden zu vermeiden. Eine
Idee, die sich bereits bei der Ausarbeitung der
Europäischen Grundrechtecharta
bewährt hatte.
Zudem schien es angesichts der für
die erneute Vertragsrevision anvisierten Ziele - Demokratisierung, Entbürokratisierung, Bürgernähe
sowie eine Vereinfachung bestehenden EU-Rechts
(formuliert in der sogenannten
Erklärung von Laeken zur Zukunft der Europäischen
Union) - zwingend, eine breitere öffentliche
Diskussion zu führen.
Außerdem - das hatte sich in den Jahren seit der
Verabschiedung des Maastrichter Vertrags immer deutlicher
gezeigt - waren die Bürgerinnen und Bürger in den
Mitgliedstaaten offensichtlich immer weniger bereit,
EU-Politik einfach nur gleichsam zur Kenntnis zu nehmen,
ohne daran mitwirken zu können.
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Zusammensetzung und
Arbeit des Konvents |
Unter
dem Vorsitz des ehemaligen französischen Staatspräsidenten, Giscard
D'Estaing, und zweier Vizepräsidenten ist dieser Konvent, der 15
Vertreter der Staats- und Regierungschefs (also einen Vertreter pro
Mitgliedstaat), 30 Mitglieder der nationalen Parlamente (2 pro
Mitgliedstaat) 16 Mitglieder des Europäischen Parlaments und 2 Vertreter
der Kommission umfasste, am 1. März 2002 zum ersten Mal zusammengetreten.
Zusätzlich nahmen an den Sitzungen dieses Gremiums Beobachter teil, und
zwar drei Vertreter des Wirtschafts- und Sozialausschusses, drei
Vertreter der europäischen Sozialpartner, sechs Vertreter des
Ausschusses der Regionen und der Europäische Bürgerbeauftragte.
Die Einbindung in die Arbeit der EU-Entscheidungsgremien erfolgte
dadurch, dass der Präsident des Konvents auf jeder Tagung des
Europäischen Rats einen mündlichen Bericht zum Stand der Arbeiten
vorlegen und die Reaktionen der Staats- und Regierungschefs daraufhin
wiederum dem Konvent vortragen und erläutern sollte. |
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2002-2003: Tagungen des Konvents
Ende 2003:
Regierungskonferenz |
In dieser
Zusammensetzung tagte der Konvent bis zum
20. Juni 2003 und arbeitete in dieser Zeit den Entwurf für eine
europäische Verfassung aus. Langjährige Beobachter der
EU-Entwicklung trauten ihren Ohren nicht. Allein das Wort "Verfassung"
im Kontext der EU zu verwenden, war immer ein Tabu gewesen, und
plötzlich lag ein fertiger Entwurf für eben eine solche
Verfassung auf dem Tisch. Gewöhnt an langsame, schrittweise
Anpassung als Modus der EU-Entwicklung (Inkrementalismus),
musste man diese Dynamik als schwindelerregend empfinden. Aber
letztlich sollten die EU-Entwicklungsgesetze auch weiterhin
Gültigkeit behalten, wie wir später sehen werden.
Am 4. Oktober 2003
begann dann unter italienischer Präsidentschaft die
Regierungskonferenz, die diesen Entwurf debattieren und bis zum
Gipfeltreffen in Brüssel am 13. Dezember 2003 verabschieden sollte.
Trotz großer Hoffnung gelang es nicht, sich zu einigen und zwar
wegen tiefgreifender Meinungsverschiedenheiten über die
Zusammensetzung der Kommission und die Stimmenverteilung bei
Entscheidungen mit qualifizierter Mehrheit. Sie werden sich
vielleicht noch an den heftigen Streit zwischen Spanien
und Polen auf der einen, den anderen Ländern, insbesondere
Deutschland und Frankreich auf der anderen Seite erinnern. Worum
ging es dabei konkret? |
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Nationale
Interessen als zentraler Bestimmungsfaktor |
Es ging um die
ungleiche, im Vergleich zu ihrer geringeren Bevölkerungsgröße zu hohe
Stimmenzahl, die Polen und Spanien nicht aufgeben wollten. Hinsichtlich
der Kommission ging es darum, wer nach dem Beitritt Bulgariens und
Rumäniens, wenn es weniger Kommissare als Länder geben muss, in welchen
Abständen einen Kommissar stellen durfte.
Es handelte und handelt sich also um einen der zentralen
Einflussfaktoren schlechthin, um
nationale Interessen: Den Wunsch, im EU-Gefüge über möglichst viel
Einfluss zu verfügen, beziehungsweise die Befürchtung, Einfluss zu
verlieren. Ein Faktor, der immer dann negativ zum Tragen kommt, wenn
zwingende funktionale Gründe eine supranationale Lösung und die Abgabe
von Kompetenzen erforderlich machen, einzelne Nationalstaaten aber dazu
nicht in der Lage sind. |
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Oktober
2004: Unterzeichnung des Verfassungsvertrags |
Anfang
Januar unternahm dann die irische Präsidentschaft einen
neuen Versuch, die Verhandlungen bis Juni 2004 zu einem
erfolgreichen Ende zu führen. Nur zur Erinnerung: am 1. Mai
2004 würde die große Erweiterung um 10 neue Mitgliedstaaten
stattfinden, und man hatte das zentrale Werk der Verfassung
noch immer nicht unter Dach und Fach.
Nach äußerst schwierigen Debatten wurde am 18. Juni 2004 endlich
eine Einigung erreicht. Die feierliche Unterzeichnung durch die Staats-
und Regierungschefs sowie ihre Außenminister Ende Oktober 2004 fand im
gleichen Saal statt, in dem knapp 50 Jahre zuvor auch die
Gründungsverträge zur EWG unterschrieben worden waren.

Die
Beitrittskandidaten Bulgarien, Rumänien und die Türkei unterzeichneten
nur den Schlussakt. Kroatien nahm nur als Beobachter teil, weil es nicht
an der Arbeit zur Verfassung teilgenommen hatte. |
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Daran
schloss sich der etwas verzögerte Amtsantritt der Barroso-Kommission im
November 2004 an, mit dem auch die neuen, für die 25er beziehungsweise
27er Union vorgesehenen institutionellen Regelungen in Kraft getreten
sind. Dazu gehören unter anderem Veränderungen bei der Stimmengewichtung
im Ministerrat und die Tatsache, dass von nun an jedes Land nur einen
Kommissar stellt. |
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Ratifikationsprozess zum Verfassungsvertrag
Nein in Frankreich und den Niederlanden |
Im November
2004 begann auch der Prozess der Ratifikation der Verfassung
durch die damals 25 Mitgliedstaaten, zum überwiegenden Teil im Rahmen
eines parlamentarischen Verfahrens, zum Teil aber auch über
Referenden. Erfolgreich verlief die Ratifizierung in Litauen, Ungarn, Slowenien, Italien, Griechenland,
Slowakei, Spanien – das erste Land mit
einem Referendum (76,73%: Ja; 17,24%: Nein; Wahlbeteiligung =
42,32%) -,
Österreich und Deutschland.
Dann
aber folgten nacheinander zwei Tiefschläge für das
Projekt der Europäischen Verfassung, die dafür sorgten, dass
sie nicht in Kraft trat. Einmal das Referendum in Frankreich am 29.
Mai 2005, in dem der Verfassungsvertrag mit einer Mehrheit von
54,87% (Nein) gegen 45,13% (Ja) bei einer beachtlichen Wahlbeteiligung
von 69,74% abgelehnt wurde. Und nur wenige Tage später das Referendum in
den Niederlanden, bei dem sogar 61,8% mit Nein und nur 38,2% mit Ja
stimmten. Und das in zwei Gründungsmitgliedern der EWG!
Damit hatten die Wähler ihren Regierungen ein klares „Stopp“
signalisiert, das es der EU nicht mehr erlaubte, so weiter zu machen und
einfach zur Tagesordnung überzugehen. Daran änderte auch das klare „Ja“
bei dem am 10. Juli 2005 in Luxemburg stattfindenden Referendum nichts.
Die defizitären Bestimmungen des Vertrags von Nizza blieben
gültig und die EU war einmal mehr in einer tiefen Krise. |
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Gründe für Ablehnung |
Was waren die Gründe für die Ablehnung? In Frankreich gehörte
laut Umfragen die wirtschaftliche und soziale Situation in
Frankreich für 52 Prozent der Befragten zu den zentralen Gründen
für Ihr „Nein“. 24 Prozent der Verfassungsgegner gaben an, die
Gelegenheit zur Opposition gegenüber der Regierung um dem
Staatspräsidenten genutzt zu haben. 31 Prozent gaben zu
Protokoll, dass sie mit ihrem Nein ihr Misstrauen gegenüber die
politische Klasse im allgemeinen zum Ausdruck bringen wollten.
Es standen also mit anderen Worten innenpolitische Motive im
Vordergrund.
Dieser Eindruck ergibt sich umso mehr, als der grundsätzliche
Gedanke einer Verfassung von einer Mehrheit der EU-Bürger (61%)
befürwortet und – wie die Ergebnisse der Eurobarometer-Umfragen
vom Juli 2005 zeigen - sowohl in Frankreich (53%) als auch
insbesondere in den Niederlanden (67%) die Mitgliedschaft in der
EU als sehr positiv bewertet wird. Dagegen zeigt sich ein
Anwachsen der Skepsis gegenüber einer weiteren Erweiterung und
vor allem gegenüber einer möglichen Aufnahme der Türkei in die
EU. |
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Bürger als neuer Einflussfaktor |
Was bedeutet das für unsere Analyse der EU-Entwicklung? Die
EU-Bürgerinnen, die Bevölkerungen der Mitgliedstaaten, sind in
den letzten Jahren – ganz im Gegensatz zu den Anfängen der EWG/EG
– zu einem wesentlichen Einflussfaktor geworden. Die EU ist in
hohem Maße gefordert, sich weit mehr als bisher für die Bürger
zu öffnen und sie bei ihren Aktionen gleichsam „mitzunehmen“.
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[Autoren: Dr. Ragnar Müller / Prof. Dr. Wolfgang Schumann]
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