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Europäische Union

Grundkurs 3: Wie hat sich die EU entwickelt?

Etappe
7: Vom Konvent bis zur Verfassung


Konvent als neue Methode zur Ausarbeitung einer Vertragsrevision

Interessant an diesem erneuten Versuch, endlich die drängenden Probleme noch vor der Erweiterung zu lösen, ist der besondere Weg, der dazu eingeschlagen wurde, nämlich die Einberufung eines Konvents, der einen Entwurf für eine Verfassung ausarbeiten sollte. Während, wie aus den vorgehenden Teilen bekannt, bislang ausschließlich die Regierungen der Mitgliedstaaten Vertragsveränderungen beraten und vorbereitet hatten, sollte dies nun erstmals in einem breiteren Rahmen geschehen, der sowohl Akteure auf der Brüsseler Ebene, wie auch auf der Ebene der Mitgliedstaaten umfasste.

Dahinter steckte einmal der Gedanke, die sich gleichsam schon naturgemäß ergebende Konzentration auf nationale Interessen bei Regierungskonferenzen und die sich damit verbindenden Blockaden zu vermeiden. Eine Idee, die sich bereits bei der Ausarbeitung der Europäischen Grundrechtecharta bewährt hatte.

Zudem schien es angesichts der für die erneute Vertragsrevision anvisierten Ziele - Demokratisierung, Entbürokratisierung, Bürgernähe sowie eine Vereinfachung bestehenden EU-Rechts (formuliert in der sogenannten Erklärung von Laeken zur Zukunft der Europäischen Union) - zwingend, eine breitere öffentliche Diskussion zu führen.

Außerdem - das hatte sich in den Jahren seit der Verabschiedung des Maastrichter Vertrags immer deutlicher gezeigt - waren die Bürgerinnen und Bürger in den Mitgliedstaaten offensichtlich immer weniger bereit, EU-Politik einfach nur gleichsam zur Kenntnis zu nehmen, ohne daran mitwirken zu können.



Zusammensetzung und Arbeit des Konvents


Unter dem Vorsitz des ehemaligen französischen Staatspräsidenten, Giscard D'Estaing, und zweier Vizepräsidenten ist dieser Konvent, der 15 Vertreter der Staats- und Regierungschefs (also einen Vertreter pro Mitgliedstaat), 30 Mitglieder der nationalen Parlamente (2 pro Mitgliedstaat) 16 Mitglieder des Europäischen Parlaments und 2 Vertreter der Kommission umfasste, am 1. März 2002 zum ersten Mal zusammengetreten. Zusätzlich nahmen an den Sitzungen dieses Gremiums Beobachter teil, und zwar drei Vertreter des Wirtschafts- und Sozialausschusses, drei Vertreter der europäischen Sozialpartner, sechs Vertreter des Ausschusses der Regionen und der Europäische Bürgerbeauftragte.

Die Einbindung in die Arbeit der EU-Entscheidungsgremien erfolgte dadurch, dass der Präsident des Konvents auf jeder Tagung des Europäischen Rats einen mündlichen Bericht zum Stand der Arbeiten vorlegen und die Reaktionen der Staats- und Regierungschefs daraufhin wiederum dem Konvent vortragen und erläutern sollte.



2002-2003: Tagungen des Konvents






Ende 2003: Regierungskonferenz


In dieser Zusammensetzung tagte der Konvent bis zum 20. Juni 2003 und arbeitete in dieser Zeit den Entwurf für eine europäische Verfassung aus. Langjährige Beobachter der EU-Entwicklung trauten ihren Ohren nicht. Allein das Wort "Verfassung" im Kontext der EU zu verwenden, war immer ein Tabu gewesen, und plötzlich lag ein fertiger Entwurf für eben eine solche Verfassung auf dem Tisch. Gewöhnt an langsame, schrittweise Anpassung als Modus der EU-Entwicklung (Inkrementalismus), musste man diese Dynamik als schwindelerregend empfinden. Aber letztlich sollten die EU-Entwicklungsgesetze auch weiterhin Gültigkeit behalten, wie wir später sehen werden.

Am 4. Oktober 2003 begann dann unter italienischer Präsidentschaft die Regierungskonferenz, die diesen Entwurf debattieren und bis zum Gipfeltreffen in Brüssel am 13. Dezember 2003 verabschieden sollte. Trotz großer Hoffnung gelang es nicht, sich zu einigen und zwar wegen tiefgreifender Meinungsverschiedenheiten über die Zusammensetzung der Kommission und die Stimmenverteilung bei Entscheidungen mit qualifizierter Mehrheit. Sie werden sich vielleicht noch an den heftigen Streit zwischen Spanien und Polen auf der einen, den anderen Ländern, insbesondere Deutschland und Frankreich auf der anderen Seite erinnern. Worum ging es dabei konkret?



Nationale Interessen als zentraler Bestimmungsfaktor


Es ging um die ungleiche, im Vergleich zu ihrer geringeren Bevölkerungsgröße zu hohe Stimmenzahl, die Polen und Spanien nicht aufgeben wollten. Hinsichtlich der Kommission ging es darum, wer nach dem Beitritt Bulgariens und Rumäniens, wenn es weniger Kommissare als Länder geben muss, in welchen Abständen einen Kommissar stellen durfte.

Es handelte und handelt sich also um einen der zentralen Einflussfaktoren schlechthin, um nationale Interessen: Den Wunsch, im EU-Gefüge über möglichst viel Einfluss zu verfügen, beziehungsweise die Befürchtung, Einfluss zu verlieren. Ein Faktor, der immer dann negativ zum Tragen kommt, wenn zwingende funktionale Gründe eine supranationale Lösung und die Abgabe von Kompetenzen erforderlich machen, einzelne Nationalstaaten aber dazu nicht in der Lage sind.








Oktober 2004: Unterzeichnung des Verfassungsvertrags


Anfang Januar unternahm dann die irische Präsidentschaft einen neuen Versuch, die Verhandlungen bis Juni 2004 zu einem erfolgreichen Ende zu führen. Nur zur Erinnerung: am 1. Mai 2004 würde die große Erweiterung um 10 neue Mitgliedstaaten stattfinden, und man hatte das zentrale Werk der Verfassung noch immer nicht unter Dach und Fach.

Nach äußerst schwierigen Debatten wurde am 18. Juni 2004 endlich eine Einigung erreicht. Die feierliche Unterzeichnung durch die Staats- und Regierungschefs sowie ihre Außenminister Ende Oktober 2004 fand im gleichen Saal statt, in dem knapp 50 Jahre zuvor auch die Gründungsverträge zur EWG unterschrieben worden waren.



Die Beitrittskandidaten Bulgarien, Rumänien und die Türkei unterzeichneten nur den Schlussakt. Kroatien nahm nur als Beobachter teil, weil es nicht an der Arbeit zur Verfassung teilgenommen hatte.


 


Daran schloss sich der etwas verzögerte Amtsantritt der Barroso-Kommission im November 2004 an, mit dem auch die neuen, für die 25er beziehungsweise 27er Union vorgesehenen institutionellen Regelungen in Kraft getreten sind. Dazu gehören unter anderem Veränderungen bei der Stimmengewichtung im Ministerrat und die Tatsache, dass von nun an jedes Land nur einen Kommissar stellt.



Ratifikationsprozess zum Verfassungsvertrag





Nein in Frankreich und den Niederlanden


Im November 2004 begann auch der Prozess der Ratifikation der Verfassung durch die damals 25 Mitgliedstaaten, zum überwiegenden Teil im Rahmen eines parlamentarischen Verfahrens, zum Teil aber auch über Referenden. Erfolgreich verlief die Ratifizierung in Litauen, Ungarn, Slowenien, Italien, Griechenland, Slowakei, Spanien – das erste Land mit einem Referendum (76,73%: Ja; 17,24%: Nein; Wahlbeteiligung = 42,32%) -, Österreich und Deutschland.

Dann aber folgten nacheinander zwei Tiefschläge für das Projekt der Europäischen Verfassung, die dafür sorgten, dass sie nicht in Kraft trat. Einmal das Referendum in Frankreich am 29. Mai 2005, in dem der Verfassungsvertrag mit einer Mehrheit von 54,87% (Nein) gegen 45,13% (Ja) bei einer beachtlichen Wahlbeteiligung von 69,74% abgelehnt wurde. Und nur wenige Tage später das Referendum in den Niederlanden, bei dem sogar 61,8% mit Nein und nur 38,2% mit Ja stimmten. Und das in zwei Gründungsmitgliedern der EWG!

Damit hatten die Wähler ihren Regierungen ein klares „Stopp“ signalisiert, das es der EU nicht mehr erlaubte, so weiter zu machen und einfach zur Tagesordnung überzugehen. Daran änderte auch das klare „Ja“ bei dem am 10. Juli 2005 in Luxemburg stattfindenden Referendum nichts. Die defizitären Bestimmungen des Vertrags von Nizza blieben gültig und die EU war einmal mehr in einer tiefen Krise
.



Gründe für Ablehnung


Was waren die Gründe für die Ablehnung? In Frankreich gehörte laut Umfragen die wirtschaftliche und soziale Situation in Frankreich für 52 Prozent der Befragten zu den zentralen Gründen für Ihr „Nein“. 24 Prozent der Verfassungsgegner gaben an, die Gelegenheit zur Opposition gegenüber der Regierung um dem Staatspräsidenten genutzt zu haben. 31 Prozent gaben zu Protokoll, dass sie mit ihrem Nein ihr Misstrauen gegenüber die politische Klasse im allgemeinen zum Ausdruck bringen wollten. Es standen also mit anderen Worten innenpolitische Motive im Vordergrund.

Dieser Eindruck ergibt sich umso mehr, als der grundsätzliche Gedanke einer Verfassung von einer Mehrheit der EU-Bürger (61%) befürwortet und – wie die Ergebnisse der Eurobarometer-Umfragen vom Juli 2005 zeigen - sowohl in Frankreich (53%) als auch insbesondere in den Niederlanden (67%) die Mitgliedschaft in der EU als sehr positiv bewertet wird. Dagegen zeigt sich ein Anwachsen der Skepsis gegenüber einer weiteren Erweiterung und vor allem gegenüber einer möglichen Aufnahme der Türkei in die EU.



Bürger als neuer Einflussfaktor


Was bedeutet das für unsere Analyse der EU-Entwicklung? Die EU-Bürgerinnen, die Bevölkerungen der Mitgliedstaaten, sind in den letzten Jahren – ganz im Gegensatz zu den Anfängen der EWG/EG – zu einem wesentlichen Einflussfaktor geworden. Die EU ist in hohem Maße gefordert, sich weit mehr als bisher für die Bürger zu öffnen und sie bei ihren Aktionen gleichsam „mitzunehmen“.

 

 



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[Autoren: Dr. Ragnar Müller / Prof. Dr. Wolfgang Schumann]

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