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die mit Lehren
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die wichtigsten
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Grundkurs 3: Wie hat sich die EU entwickelt?
Etappe 8: Krise der EU nach dem
Scheitern der Verfassung
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Reflexionsphase |
Nach den
ablehnenden Referenden in den beiden
Gründungsmitgliedern Frankreich und Niederlande
war der Integrationsprozess in der Krise. Man
sprach beschönigend von einer Reflexionsphase,
von einer Pause. In Wirklichkeit wusste niemand,
wie es weitergehen sollte. Das Zusammenspiel von
Erweiterung und Vertiefung war ins Stocken
geraten. 2004 waren 10 neue Staaten beigetreten,
was schon für sich genommen eine gewaltige
Herausforderung für die EU war. Nun auch noch
das Scheitern der Vertiefung, die diese
Erweiterung eigentlich erst ermöglicht hätte! |
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Konfliktlinien |
Die Krise war da, ohne dass die neuen
Mitgliedstaaten auch nur die Chance gehabt
hätten, sich in die EU einzuarbeiten,
Mechanismen und Abläufe kennenzulernen, sich zu
akklimatisieren. Diese fehlenden Lernprozesse
waren ein Grund für die Hilflosigkeit. Es
zeigten sich aber auch grundlegende
Konfliktlinien, die bedeutsame Einflussfaktoren
für die weitere Entwicklung bildeten.
Allein die viel größer gewordene Anzahl und
Heterogenität der Mitgliedstaaten stellten ein
großes Problem dar. Eine kurze Analyse zeigt,
dass fünf zentrale Konfliktlinien bestehen
beziehungsweise neu hinzugekommen sind und sich
nach der Erweiterung zum Teil noch gravierend
verschärft haben. |
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reich vs. arm |
Da ist zum
ersten die Konfliktlinie zwischen reichen und
armen Ländern. Diese Trennungslinie ist nicht
neu, sondern war schon seit Mitte der 80er Jahre
ein wichtiger Faktor. Die Konflikte verliefen
dabei zwischen wohlhabenden Mitgliedstaaten, wie
beispielsweise Deutschland, und
strukturschwachen ärmeren Ländern, wie
Griechenland, Portugal oder Spanien, die von den
Struktur– und Kohäsionsfonds der EU profitieren.
Sie ist aber mit der Erweiterung noch sehr viel
gravierender geworden. So haben die 2004
hinzugekommenen Staaten zusammen im Durchschnitt
ein Bruttosozialprodukt pro Kopf der Bevölkerung
aufzuweisen, das kaum die Hälfte des
Durchschnitts der EU-15 ausmacht! Hinzu kommt
ein hohes Maß an Unterschieden im Vergleich der
neuen Mitgliedstaaten untereinander.
Insgesamt
gesehen muss man deswegen die EU-25 in drei Staatengruppen
einteilen: einer Spitzengruppe, zu der die Mehrheit der EU-15
gehört, einer mittleren Gruppe mit den ärmsten Ländern der EU-15
(Griechenland, Portugal, Spanien) und den wohlhabendsten
Beitrittsstaaten (Zypern, Slowenien, Malta,
Tschechien, Ungarn) und schließlich der dritten
Gruppe der ärmsten, zu denen unter anderem Polen
und die drei baltischen Staaten zu zählen sind.
Hier sind nicht nur Konflikte zwischen Gruppe 1
auf der einen, den Gruppen 2 und 3 auf der
anderen Seite zu erwarten. Vielmehr ist auch mit
heftigen Auseinandersetzungen zwischen Gruppe 2
und 3 zu rechnen, wenn es etwa darum geht, die
Mechanismen und Kriterien für die Zuteilung von
Finanzhilfen festzulegen. |
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groß vs. klein |
Die Konfliktlinie "große versus
kleine Staaten" kommt insbesondere bei
institutionellen Themen zum Tragen. Sie rührt
von der ständig wachsenden Zahl an kleinen
Ländern her, die ein bereits auf die
überproportionale Berücksichtigung der kleinen
Staaten ausgerichtetes Entscheidungssystem immer
weiter aus dem Gleichgewicht gebracht hat.
Grundsätzlich lässt sich sagen,
dass sich die kleinen Staaten darum bemüht
haben, unbedingt einen ständigen Sitz in der
Kommission zu bewahren und der Kommission eine
zentrale Rolle im Entscheidungsprozess zukommen
zu lassen. Die großen ihrerseits haben sich für
ein größeres Stimmengewicht im Rat und eine
stärkere Konzentration exekutiver Befugnisse auf
den Europäischen Rat stark gemacht.
Auch diese Trennungslinie ist nun
durch die Erweiterung gleichermaßen verstärkt
wie verkompliziert worden. Mit Ausnahme von Polen handelt es sich nämlich
bei den zehn neuen Mitgliedstaaten um
kleine oder sogar kleinste Länder!
Die Auswirkungen haben sich bereits während der Diskussionen über die
Verfassung gezeigt, bei denen sich die neuen Mitgliedstaaten in
institutionellen Fragen in den meisten Fällen auf die Seite der kleinen
(EU-15) Staaten schlugen. Das wird mit Sicherheit nicht dazu beitragen,
die Handlungsfähigkeit der EU zu erhöhen, dürfte aber andererseits das
Interesse größerer Mitgliedstaaten an einer engeren Zusammenarbeit in
kleinerem Kreis, wie auch schon zu beobachten war, vergrößern. |
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supranational vs. zwischenstaatlich |
Die
Auseinandersetzungen zwischen denjenigen Staaten, die eine
stärker supranationale, in Richtung Bundesstaat weisende
Zusammenarbeit in der EU anstreben, und denjenigen, deren
Vorstellungen in Richtung möglichst weitgehender Bewahrung
nationaler Souveränität und von daher eher zwischenstaatlicher
Kooperation weisen, sind so alt wie der Integrationsprozess
selbst.
Nachdem bereits vorhergehende Beitrittsrunden, wie
beispielsweise die von 1973 (Vereinigtes Königreich und
Dänemark) oder 1995 (Schweden), die Zahl der Befürworter einer
weniger weitgehenden Zusammenarbeit hat
anwachsen lassen, wird dieser Trend durch die Erweiterung von
2004 noch deutlich verstärkt.
Denn viele der neuen Mitgliedstaaten sind stark auf ihre nationale
Souveränität bedacht, was im übrigen angesichts ihrer Geschichte kaum
überraschen kann. Das Verhalten Polens in den Diskussionen und
Abstimmungen über die Verfassung der EU illustriert dies mit großem Nachdruck. |
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"Europäer" vs. "Atlantiker" |
Auch beim
Konflikt "Europäer versus Atlantiker"
handelt es sich um eine Konfliktlinie, die so alt ist wie die EG
selbst. Sie verläuft zwischen denjenigen, die der Auffassung
sind, die EU müsse eine eigenständige, von den USA unabhängige Außen– und Verteidigungspolitik aufbauen, und Staaten
- wie etwa
ganz ausgeprägt Großbritannien -, die eine enge Zusammenarbeit
mit den USA und den von ihr dominierten Institutionen (NATO) für
unverzichtbar halten.
Dass und in welcher Form die Erweiterung hier Auswirkungen haben wird,
hat der Irakkrieg, in dem sich die meisten mittel– und osteuropäischen
Länder auf die Seite der USA geschlagen haben und nicht für den
Anti-Kriegskurs Deutschlands, Frankreichs und anderer EU-Staaten zu
gewinnen waren, in aller Deutlichkeit gezeigt. |
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neue vs.
alte Mitgliedstaaten |
Offensichtlich
und in ihrer Bedeutung nicht zu unterschätzen ist schließlich die
Trennungslinie zwischen alten und neuen Mitgliedstaaten. Sie trennt
diejenigen, die bereits mit den besonderen Institutionen, „Spielregeln“
und den Kompromissfindungsprozessen à la EU vertraut sind, von Ländern,
die diese noch lernen und gleichsam internalisieren müssen. Als Beispiel
mag auch hier wieder das Verhalten Polens bei der ersten Abstimmung über
den Verfassungsentwurf im Jahr 2003 dienen. |
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geringer Handlungsspielraum |
Zu diesen Konfliktlinien zwischen den Mitgliedstaaten kommt als
weiterer Faktor der neu hinzugekommene Einfluss der
Bevölkerungen der Mitgliedstaaten, der die ohnehin geringen
Spielräume der verhandelnden Regierungen noch weiter einschränkt.
Es könnte einem in der Tat Angst und Bange werden hinsichtlich
der weiteren Entwicklung der EU. Allerdings ist diese
Bestandsaufnahme nicht vollständig und bedarf der Ergänzung. Es
gibt nämlich, wie Sie aus unserem historischen Überblick wissen,
auch Faktoren, die in Richtung gemeinschaftliche Lösungen wirken. |
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Faktoren, die zur Vergemeinschaftung drängen |
Da sind einmal vielfältige externe Herausforderungen, die von
der Union gemeinsame Antworten verlangen (Stichworte:
Globalisierung, Migration etc.). Solchen Problemdruck von außen
hatten wir ja im Lauf der EU-Entwicklung immer wieder beobachten
können. Da sind zum zweiten das vorhandene und gültige Regelwerk,
das auf mittlerweile rund 80.000 Seiten Gesetzestexte
angewachsen ist, die daraus resultierenden bestehenden
Zusammenhänge zwischen Bereichen und die daraus erwachsenden
funktionalen Zwänge, die ebenfalls in Richtung gemeinsame Lösung
drängen. |
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supranationale Institutionen |
Und da gibt es schließlich drittens eben nicht nur die
Mitgliedstaaten und deren Vertretung im Unionsgefüge: den Rat
und den Europäischen Rat. Vielmehr gilt es auch die
supranationalen Institutionen zu beachten, die – auch dies eine
Erkenntnis aus unserem Durchgang durch die Entwicklung des
Integrationsprozesses – diese externen Herausforderungen und
funktionalen Zwänge immer wieder geschickt genutzt haben, um
supranationale Lösungen durchzusetzen und die EU
weiterzuentwickeln. |
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abgestufte Integration? |
Allerdings ist die Wahrscheinlichkeit, dass dies gemeinsam mit
allen Mitgliedstaaten gelingt, deutlich geringer geworden.
Wahrscheinlicher scheinen flexible Lösungen, an denen sich nicht
alle im vollen Umfang beteiligen, wie wir das ja schon mit dem
Schengen-Regime oder der Währungsunion kennengelernt haben. Außerdem
dürften in den Fällen, in denen
Einstimmigkeit erforderlich ist – beispielsweise bei Beitrittsanliegen weiterer Länder – die
Reaktionen weitaus zurückhaltender ausfallen als bisher. Das
erschwert die Gespräche mit der Türkei und den Balkanstaaten
zusätzlich.
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[Autoren: Dr. Ragnar
Müller / Prof. Dr. Wolfgang Schumann]
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