Etappe 8
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Europäische Union

Analyse des Integrationsprozesses (II) - Etappe 8

Gründe und Auswirkungen des "Nein" in Frankreich und den Niederlanden

bulletDie Gründe für das "Nein" - eine erste Bestandsaufnahme
bullet Die Auswirkungen des "Nein" auf den Integrationsprozess - Entscheidungsregeln
bullet Die Auswirkungen des "Nein" auf den Integrationsprozess - Heterogenität der Mitgliedstaaten
bullet Die Auswirkungen des "Nein" auf den Integrationsprozess - Entscheidungsregeln und Konfliktlinien im Zusammenspiel
bullet Die Auswirkungen des "Nein" auf den Integrationsprozess - weitere Bestimmungsfaktoren


Die Gründe für das "Nein" - eine erste Bestandsaufnahme

Die Gründe für das "Nein"

Zwei Fragen - so unsere Schlussfolgerung zum Ende des vorhergehenden Teils - stellen sich uns nun. Einmal die nach den Gründen für diese Ablehnung; zum zweiten die nach den Folgen. Beginnen wir mit der ersten, der nach den Hintergründen für dieses Nein. Eine der bislang vorliegenden detaillierteren Analysen gibt für den Fall Frankreichs folgende Antworten.
 

Ökonomische Situation im Land

Opposition gegenüber der Regierung

Hier gehörte laut Umfragen die wirtschaftliche und soziale Situation in Frankreich für  52 Prozent der Befragten zu den zentralen Gründen für Ihr „Nein“. 24 Prozent der Verfassungsgegner gaben an, die Gelegenheit zur Opposition gegenüber der Regierung um dem Staatspräsidenten genutzt zu haben. 31 Prozent gaben zu Protokoll, dass sie mit ihrem Nein ihr Misstrauen gegenüber die politische Klasse im allgemeinen zum Ausdruck bringen wollten. Es standen also mit anderen Worten innenpolitische Motive im Vordergrund.
 

Mehrheit für Verfassung!

EU positiv bewertet

Dieser Eindruck ergibt sich umso mehr, als der grundsätzliche Gedanke einer Verfassung von einer Mehrheit der EU-Bürger (61%) befürwortet und – wie die jüngsten Ergebnisse der Eurobarometer-Umfragen vom Juli 2005 zeigen -, sowohl in Frankreich (53%) als auch insbesondere in den Niederlanden (67%) die Mitgliedschaft in der EU als sehr positiv bewertet wird! Dagegen zeigt sich ein Anwachsen der Skepsis gegenüber einer weiteren Erweiterung und vor allem gegenüber einer möglichen Aufnahme der Türkei in die EU.
 

Widersprüchliches Bild

Alles in allem ergibt sich somit also bezüglich der Gründe für das „Nein“ ein sehr widersprüchliches Bild, ein Puzzle, das sich nicht ohne weiteres zusammensetzen lässt, das allerdings insofern Klarheit verschafft, als offensichtlich die verschiedenen Ebenen (mitgliedstaatliche und EU-Ebene) in der Union nicht mehr voneinander zu trennen sind und die EU in hohem Maße gefordert ist, sich weit mehr als bisher für die Bürger zu öffnen und sie bei ihren Aktionen gleichsam „mitzunehmen“. Die EU-Bürger, die Bevölkerungen der Mitgliedstaaten, sind in den letzten Jahren – ganz im Gegensatz zu den Anfängen der EWG/EG – zu einem zentralen, wesentlichen Einflussfaktor geworden. Das nachfolgende Schaubild fasst unsere bislang gewonnenen Erkenntnisse kurz zusammen.

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Die Auswirkungen des "Nein" auf den Integrationsprozess - Entscheidungsregeln

Vertrag von Nizza bleibt gültige Vertragsgrundlage

Kommen wir zur zweiten Frage, der nach den Folgen des „Nein“. Was bedeutet es, dass die Verfassung auf absehbare Zeit nicht verabschiedet werden kann und nicht in Kraft tritt? Eine Folge lässt sich sicher benennen, nämlich dass der Vertrag von Nizza weiterhin die gültige Vertragsgrundlage für das Handeln in der EU bleiben wird. Um einschätzen zu können, was das bedeutet, ist es hilfreich, sich noch einmal unsere diesbezügliche Bewertung bei der Untersuchung der 6. Etappe in Erinnerung zu rufen. Mit einem Klick auf den Link öffnen Sie ein neues Fenster mit der entsprechenden Passage; wenn Sie sie gelesen haben, schließen Sie das Fenster und kehren Sie wieder hierher zurück.
 

Entscheidungen mit qualifizierter Mehrheit dadurch enorm schwierig

Um das Ganze konkreter zu machen, möchte ich Ihnen am Beispiel eines ganz wichtigen, ja entscheidenden Elements zeigen, was Erschwerung von Entscheidungen und Beschlussfassung - wie Sie in der Bewertung genannt sind - bedeutet, nämlich den Bestimmungen zur qualifizierten Mehrheit. Das nachfolgende Schaubild fasst die zentralen Aspekte zusammen.

Es handelt sich also offensichtlich vom Institutionengefüge und den Entscheidungsregeln her um eine schwierige Situation, die die Entscheidungsfindung und Handlungsfähigkeit der Union außerordentlich erschwert. Auf der anderen Seite hat uns ja der Überblick über die Geschichte der EU gezeigt, dass es auch möglich ist, einstimmig Blockaden zu überwinden. Denken Sie etwa an das Binnenmarktprojekt und die Einheitliche Europäische Akte, die ja nach fast 20-jähriger Stagnation trotz aller Schwierigkeiten einstimmig (!) auf den Weg gebracht werden konnten.

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Die Auswirkungen des "Nein" auf den Integrationsprozess - Heterogenität der Mitgliedstaaten

Ergänzende Untersuchung der Konfliktlinien zwischen den Mitgliedstaaten notwendig

Wie war das möglich gewesen? Weil noch zwei andere Faktoren im Spiel waren und zwar einmal ein hohes Maß an funktionalem Druck, durch die Befürchtung, ökonomisch gravierend hinter die USA und Japan zurückzufallen, und zum zweiten eine relative Homogenität von Positionen und Interessen der Mitgliedstaaten. Sie hatten eine Einigung auch unter den Vorzeichen von Einstimmigkeit möglich gemacht.

Was heißt das für die Analyse der Situation nach den ablehnenden Referenden. Es bedeutet, dass es zur Beurteilung der Folgen des "Nein" für die weitere Entwicklung des Integrationsprozesses nicht genügt, nur die Entscheidungsregeln zu kennen, wir müssen uns vielmehr auch ansehen, ob und inwieweit die Interessen der Mitgliedstaaten vereinbar sind.
 

5 zentrale Konfliktlinien

Allein die viel größer gewordene Anzahl und Heterogenität lassen hier nichts Gutes verheißen, und in der Tat zeigt eine genauere Analyse, dass fünf zentrale Konfliktlinien bestehen beziehungsweise neu hinzugekommen sind und sich nach der Erweiterung zum Teil noch gravierend verschärft haben.
 

Reich versus arm

Da ist zum ersten die Konfliktlinie zwischen reichen und armen Ländern. Diese Trennungslinie ist nicht neu, sondern war schon seit Mitte der 80er Jahre ein zentraler Faktor. Die Konflikte verliefen dabei zwischen relativ wohlhabenden Mitgliedstaaten, wie beispielsweise Deutschland, und strukturschwachen ärmeren Ländern, wie Griechenland, Portugal oder Spanien, die von den Struktur– und Kohäsionsfonds der EU profitieren.

Sie ist aber mit der Erweiterung noch sehr viel gravierender geworden. So haben die zum 1. Mai 2004 hinzugekommenen Staaten zusammen im Durchschnitt ein Bruttosozialprodukt pro Kopf der Bevölkerung aufzuweisen, das kaum die Hälfte des Durchschnitts der EU 15 ausmacht! Hinzu kommt ein hohes Maß an Unterschieden im Vergleich der neuen Mitgliedstaaten untereinander.

Insgesamt gesehen muss man deswegen die EU 25 in drei Staatengruppen einteilen: einer Spitzengruppe, zu der die Mehrheit der EU 15 gehört; einer mittleren Gruppe mit den ärmsten Ländern der EU 15 (Griechenland, Portugal, Spanien) und wohlhabendsten Beitrittsstaaten (Zypern, Slowenien, Malta, Tschechien, Ungarn) und schließlich der dritten Gruppe der ärmsten, zu denen unter anderem Polen und die drei baltischen Staaten zu zählen sind.

Hier sind nicht nur Konflikte zwischen Gruppe 1 auf der einen, den Gruppen 2 und 3 auf der anderen Seite zu erwarten. Vielmehr ist auch mit heftigen Auseinandersetzungen zwischen Gruppe 2 und 3 zu rechnen, wenn es etwa darum geht, die Mechanismen und Kriterien für die Zuteilung von Finanzhilfen festzulegen.
 

Groß versus klein

Die Konfliktlinie "Große versus kleine Staaten" kommt insbesondere bei institutionellen Themen zum Tragen. Sie rührt von der ständig wachsenden Zahl an kleinen Ländern her, die ein bereits auf die überproportionale Berücksichtigung der kleinen Staaten ausgerichtetes Entscheidungssystem immer weiter aus dem Gleichgewicht gebracht hat.

Grundsätzlich lässt sich sagen, dass sich die kleinen Staaten darum bemüht haben, unbedingt einen ständigen Sitz in der Kommission zu bewahren und der Kommission eine zentrale Rolle im Entscheidungsprozess zukommen zu lassen. Die großen ihrerseits haben sich für ein größeres Stimmengewicht im Rat und eine stärkere Konzentration exekutiver Befugnisse auf den Europäischen Rat stark gemacht.

Auch diese Trennungslinie ist nun durch die Erweiterung gleichermaßen verstärkt wie verkompliziert worden. Mit Ausnahme von Polen handelt es sich nämlich bei den zehn neuen Mitgliedstaaten um kleine oder sogar kleinste Länder!

Die Auswirkungen haben sich bereits während der Diskussionen über die Verfassung gezeigt, bei denen sich die neuen Mitgliedstaaten in institutionellen Fragen in den meisten Fällen auf die Seite der kleinen (EU 15) Staaten schlugen. Das wird mit Sicherheit nicht dazu beitragen, die Handlungsfähigkeit der EU zu erhöhen, dürfte aber andererseits das Interesse größerer Mitgliedstaaten an einer engeren Zusammenarbeit in kleinerem Kreis, wie auch schon zu beobachten war, vergrößern.
 

Supranationale versus zwischenstaatliche Zusammenarbeit

Die Auseinandersetzungen zwischen denjenigen Staaten, die eine stärker supranationale, in Richtung Bundesstaat weisende Zusammenarbeit in der EU anstreben, und denjenigen, deren Vorstellungen in Richtung möglichst weitgehender Bewahrung nationaler Souveränität und von daher eher zwischenstaatlicher Kooperation weisen, sind so alt wie der Integrationsprozess selbst. Nachdem bereits vorhergehende Beitrittsrunden, wie beispielsweise die von 1973 (Vereinigtes Königreich und Dänemark) oder 1995 (Schweden), die Zahl der letztgenannten hat anwachsen lassen, wird dieser Trend durch die Erweiterung von 2004 noch deutlich verstärkt.

Denn viele der neuen Mitgliedstaaten sind stark auf ihre nationale Souveränität bedacht, was im übrigen angesichts ihrer Geschichte kaum überraschen kann. Das Verhalten Polens in den Diskussionen und Abstimmungen über die neue, im Juni 2004 endgültig verabschiedete Verfassung der EU, illustriert dies mit großem Nachdruck.
 

"Europäer" versus "Atlantiker"

Auch beim Konflikt "Europäer versus Atlantiker" handelt es sich um eine Konfliktlinie, die so alt ist wie die EG selbst. Sie verläuft zwischen denjenigen, die der Auffassung sind, die EU müsse eine eigenständige, von den USA unabhängige Außen– und Verteidigungspolitik aufbauen, und Staaten — wie etwa ganz ausgeprägt Großbritannien —, die eine enge Zusammenarbeit mit den USA und den von ihr dominierten Institutionen (NATO) für unverzichtbar halten.

Dass und in welcher Form die Erweiterung hier Auswirkungen haben wird, hat der Irakkrieg, in dem sich die meisten mittel– und osteuropäischen Länder auf die Seite der USA geschlagen haben und eben nicht für den Antikriegs-Kurs Deutschlands, Frankreichs und anderer EU-Staaten zu gewinnen waren, in aller Deutlichkeit gezeigt.
 

Neue versus alte Mitgliedstaaten

Offensichtlich und in ihrer Bedeutung nicht zu unterschätzen ist schließlich die Trennungslinie zwischen alten und neuen Mitgliedstaaten. Sie trennt diejenigen, die bereits mit den besonderen Institutionen, „Spielregeln“ und den Kompromissfindungsprozessen à la EU vertraut sind, von Ländern, die diese noch lernen und gleichsam internalisieren müssen. Als Beispiel mag auch hier wieder das Verhalten Polens bei der ersten Abstimmung über den Verfassungsentwurf im Jahre 2003 dienen.

Wenn wir nun diese Konfliktlinien zusammen mit den vorab besprochenen institutionellen Vorgaben betrachten, wie sieht nun unser Bild von der derzeitigen Situation aus? Lassen Sie uns dazu einen Blick auf das nachfolgende Schaubild werfen.

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Die Auswirkungen des "Nein" auf den Integrationsprozess - Entscheidungsregeln und Konfliktlinien im Zusammenspiel


Entscheidungsregeln und Konfliktlinien im Zusammenspiel


 

Neuer Einflussfaktor: Einstellungen der Bevölkerungen

Es handelt sich, wie Sie sehen können, um eine ganz andere, weitaus schwierigere Konstellation als in den Jahren vor der Einheitlichen Europäischen Akte und dem Binnenmarktprojekt. Und das um so mehr, als wir in dem Schaubild einen wesentlichen Faktor noch gar nicht berücksichtigt haben, nämlich den neu hinzugekommenen Einfluss der Bevölkerungen der Mitgliedstaaten, der die ohnehin geringen Spielräume der verhandelnden Regierungen noch weiter einschränkt.

Bei einem Blick auf dieses Schaubild könnte einem in der Tat Angst und Bange hinsichtlich der weiteren Entwicklung der EU werden. Allerdings ist dieses Bild nicht vollständig und bedarf der Ergänzung. Es gibt nämlich, wie Sie aus unserem historischen Überblick wissen, auch Faktoren, die in Richtung gemeinschaftliche Lösungen wirken. Lassen Sie uns dazu das folgende Schaubild ansehen.

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Die Auswirkungen des "Nein" auf den Integrationsprozess - weitere Bestimmungsfaktoren

Weitere Faktoren

Externe Faktoren

Acquis

Da sind einmal vielfältige externe Herausforderungen, die von der Union gemeinsame Antworten verlangen – die sie ja im Übrigen in der Vergangenheit immer wieder gegeben hat.

Da sind zum zweiten das vorhandene und gültige Regelwerk, das auf mittlerweile rund 80.000 Seiten Gesetzestexte angewachsen ist, die daraus resultierenden bestehenden Zusammenhänge zwischen Bereichen und die daraus erwachsenden funktionalen Zwänge, die ebenfalls in Richtung gemeinsame Lösung drängen.


 

Supranationale Organe

Und da gibt es schließlich drittens eben nicht nur die Mitgliedstaaten und deren Vertretung im Unionsgefüge, den Rat sowie den Europäischen Rat, auf die wir uns in den vorherigen Schaubildern beschränkt hatten. Vielmehr gilt es auch die supranationalen Institutionen zu beachten, die – auch dies eine Erkenntnis aus unserem Durchgang durch die Entwicklung des Integrationsprozesses – diese externen Herausforderungen und funktionalen Zwänge immer wieder geschickt genutzt haben, um supranationale Lösungen durchzusetzen und die EU weiter zu entwickeln.
 

Fazit

Allerdings ist die Wahrscheinlichkeit, dass Sie dies gemeinsam mit allen 25 und bald 27 Mitgliedstaaten tun kann, aus den vorher genannten Gründen doch deutlich geringer geworden. Wahrscheinlicher scheinen flexible Lösungen, an denen sich nicht alle im vollen Umfang beteiligen, so, wie wir das ja schon mit dem Schengen-Regime oder der Währungsunion kennen gelernt haben.

Außerdem dürften in den Fällen, in denen tatsächlich unbedingt Einstimmigkeit erforderlich ist – beispielsweise bei den Reaktionen auf Beitrittsanliegen weiterer Länder – die Reaktionen weitaus zurückhaltender ausfallen als bisher. Das dürfte zwar nicht mehr den feststehenden Beitritt Bulgariens und Rumäniens betreffen, wohl aber die Gespräche mit der Türkei sowie mit den Balkanstaaten.

[Autor: Prof. Dr. Wolfgang Schumann]

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