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Analyse des Integrationsprozesses
(II) - Etappe 8
Gründe und Auswirkungen des "Nein" in Frankreich und den Niederlanden

Die Gründe für das "Nein" - eine erste
Bestandsaufnahme
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Die Gründe
für das "Nein" |
Zwei
Fragen - so unsere Schlussfolgerung zum Ende des
vorhergehenden Teils - stellen sich uns nun. Einmal die
nach den Gründen für diese Ablehnung; zum zweiten die
nach den Folgen.
Beginnen wir mit der ersten, der nach den
Hintergründen für dieses Nein. Eine der bislang
vorliegenden detaillierteren Analysen gibt für den Fall
Frankreichs folgende Antworten.
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Ökonomische
Situation im Land
Opposition
gegenüber der Regierung |
Hier gehörte laut
Umfragen die wirtschaftliche
und soziale Situation in Frankreich für
52 Prozent der Befragten zu den zentralen Gründen für Ihr
„Nein“. 24 Prozent der Verfassungsgegner gaben an, die Gelegenheit
zur Opposition gegenüber der Regierung um dem Staatspräsidenten
genutzt zu haben. 31 Prozent gaben zu Protokoll, dass sie mit
ihrem Nein ihr Misstrauen gegenüber die
politische Klasse im allgemeinen zum Ausdruck bringen wollten. Es
standen also mit anderen Worten innenpolitische Motive im
Vordergrund.
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Mehrheit für
Verfassung!
EU positiv bewertet |
Dieser
Eindruck ergibt sich umso mehr, als der grundsätzliche Gedanke
einer Verfassung von einer Mehrheit der EU-Bürger (61%)
befürwortet und – wie die jüngsten Ergebnisse der
Eurobarometer-Umfragen vom Juli 2005 zeigen -, sowohl in
Frankreich (53%) als auch insbesondere in den Niederlanden (67%)
die Mitgliedschaft in der EU als sehr positiv bewertet wird!
Dagegen zeigt sich ein Anwachsen der Skepsis gegenüber einer
weiteren Erweiterung und vor allem gegenüber einer möglichen
Aufnahme der Türkei in die EU.
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Widersprüchliches Bild |
Alles in allem
ergibt sich somit also bezüglich der Gründe für das „Nein“ ein sehr
widersprüchliches Bild, ein Puzzle, das sich nicht ohne weiteres
zusammensetzen lässt, das allerdings insofern Klarheit verschafft,
als offensichtlich die verschiedenen Ebenen (mitgliedstaatliche und
EU-Ebene) in der Union nicht mehr voneinander zu trennen sind und
die EU in hohem Maße gefordert ist, sich weit mehr als bisher für
die Bürger zu öffnen und sie bei ihren Aktionen gleichsam
„mitzunehmen“. Die EU-Bürger, die Bevölkerungen der Mitgliedstaaten,
sind in den letzten Jahren – ganz im Gegensatz zu den Anfängen der
EWG/EG – zu einem zentralen, wesentlichen Einflussfaktor geworden.
Das nachfolgende Schaubild fasst unsere bislang gewonnenen
Erkenntnisse kurz zusammen.
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Die Auswirkungen des "Nein" auf den
Integrationsprozess - Entscheidungsregeln
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Vertrag
von Nizza bleibt gültige Vertragsgrundlage |
Kommen wir zur zweiten Frage, der
nach den Folgen des „Nein“.
Was bedeutet es, dass die
Verfassung auf absehbare Zeit nicht
verabschiedet werden kann und nicht in Kraft
tritt? Eine Folge lässt sich sicher
benennen, nämlich dass der
Vertrag von Nizza weiterhin die gültige
Vertragsgrundlage für das Handeln in der EU
bleiben wird. Um einschätzen zu können, was das
bedeutet, ist es hilfreich, sich noch einmal
unsere diesbezügliche
Bewertung bei der Untersuchung der 6. Etappe
in Erinnerung zu rufen. Mit einem Klick auf den
Link öffnen Sie ein neues Fenster mit der
entsprechenden Passage; wenn Sie sie gelesen haben, schließen Sie das Fenster
und kehren Sie wieder hierher zurück.
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Entscheidungen mit qualifizierter Mehrheit dadurch enorm schwierig |
Um das Ganze
konkreter zu machen, möchte ich Ihnen am Beispiel eines ganz
wichtigen, ja entscheidenden Elements zeigen, was Erschwerung
von Entscheidungen und Beschlussfassung - wie Sie in der
Bewertung genannt sind - bedeutet, nämlich den Bestimmungen zur
qualifizierten Mehrheit. Das nachfolgende Schaubild fasst die
zentralen Aspekte zusammen.

Es handelt
sich also offensichtlich vom Institutionengefüge und den
Entscheidungsregeln her um eine schwierige Situation, die
die Entscheidungsfindung und Handlungsfähigkeit der Union
außerordentlich erschwert. Auf der anderen Seite hat uns ja
der Überblick über die Geschichte der EU gezeigt, dass es
auch möglich ist, einstimmig Blockaden zu überwinden. Denken
Sie etwa an das Binnenmarktprojekt und die Einheitliche
Europäische Akte, die ja nach fast 20-jähriger Stagnation
trotz aller Schwierigkeiten einstimmig (!) auf den Weg
gebracht werden konnten.
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Die Auswirkungen des "Nein" auf den
Integrationsprozess - Heterogenität der Mitgliedstaaten
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Ergänzende
Untersuchung der Konfliktlinien zwischen den Mitgliedstaaten notwendig |
Wie war das möglich gewesen?
Weil
noch zwei andere Faktoren im Spiel waren
und zwar einmal ein hohes Maß an funktionalem
Druck, durch die Befürchtung, ökonomisch
gravierend hinter die USA und Japan
zurückzufallen, und zum zweiten eine relative
Homogenität von Positionen und Interessen der
Mitgliedstaaten. Sie hatten eine Einigung auch
unter den Vorzeichen von Einstimmigkeit möglich
gemacht.
Was heißt das für die Analyse
der Situation nach den ablehnenden Referenden.
Es bedeutet, dass es zur Beurteilung der Folgen
des "Nein" für die weitere Entwicklung des
Integrationsprozesses nicht genügt, nur die
Entscheidungsregeln zu kennen, wir müssen uns
vielmehr auch ansehen, ob und inwieweit die
Interessen der Mitgliedstaaten vereinbar sind.
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5 zentrale
Konfliktlinien |
Allein die
viel größer gewordene Anzahl und Heterogenität lassen hier
nichts Gutes verheißen, und in der Tat zeigt eine genauere
Analyse, dass fünf zentrale Konfliktlinien bestehen
beziehungsweise neu hinzugekommen sind und sich nach der
Erweiterung zum Teil noch gravierend verschärft haben.
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Reich versus
arm |
Da ist zum
ersten die Konfliktlinie zwischen reichen und armen Ländern.
Diese Trennungslinie ist nicht neu, sondern war schon seit Mitte
der 80er Jahre ein zentraler Faktor. Die Konflikte verliefen
dabei zwischen relativ wohlhabenden Mitgliedstaaten, wie
beispielsweise Deutschland, und strukturschwachen ärmeren
Ländern, wie Griechenland, Portugal oder Spanien, die von den
Struktur– und Kohäsionsfonds der EU profitieren.
Sie ist aber
mit der Erweiterung noch sehr viel gravierender geworden. So
haben die zum 1. Mai 2004 hinzugekommenen Staaten zusammen im
Durchschnitt ein Bruttosozialprodukt pro Kopf der Bevölkerung
aufzuweisen, das kaum die Hälfte des Durchschnitts der EU 15
ausmacht! Hinzu kommt ein hohes Maß an Unterschieden im
Vergleich der neuen Mitgliedstaaten untereinander.
Insgesamt
gesehen muss man deswegen die EU 25 in drei Staatengruppen
einteilen: einer Spitzengruppe, zu der die Mehrheit der EU 15
gehört; einer mittleren Gruppe mit den ärmsten Ländern der EU 15
(Griechenland, Portugal, Spanien) und wohlhabendsten
Beitrittsstaaten (Zypern, Slowenien, Malta, Tschechien, Ungarn)
und schließlich der dritten Gruppe der ärmsten, zu denen unter
anderem Polen und die drei baltischen Staaten zu zählen sind.
Hier sind
nicht nur Konflikte zwischen Gruppe 1 auf der einen, den Gruppen
2 und 3 auf der anderen Seite zu erwarten. Vielmehr ist auch mit
heftigen Auseinandersetzungen zwischen Gruppe 2 und 3 zu
rechnen, wenn es etwa darum geht, die Mechanismen und Kriterien
für die Zuteilung von Finanzhilfen festzulegen.
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Groß versus
klein |
Die Konfliktlinie "Große versus
kleine Staaten" kommt insbesondere bei
institutionellen Themen zum Tragen. Sie rührt
von der ständig wachsenden Zahl an kleinen
Ländern her, die ein bereits auf die
überproportionale Berücksichtigung der kleinen
Staaten ausgerichtetes Entscheidungssystem immer
weiter aus dem Gleichgewicht gebracht hat.
Grundsätzlich lässt sich sagen,
dass sich die kleinen Staaten darum bemüht
haben, unbedingt einen ständigen Sitz in der
Kommission zu bewahren und der Kommission eine
zentrale Rolle im Entscheidungsprozess zukommen
zu lassen. Die großen ihrerseits haben sich für
ein größeres Stimmengewicht im Rat und eine
stärkere Konzentration exekutiver Befugnisse auf
den Europäischen Rat stark gemacht.
Auch diese Trennungslinie ist nun
durch die Erweiterung gleichermaßen verstärkt
wie verkompliziert worden. Mit Ausnahme von Polen handelt es sich nämlich
bei den zehn neuen Mitgliedstaaten um
kleine oder sogar kleinste Länder!
Die Auswirkungen haben sich bereits während der Diskussionen über die
Verfassung gezeigt, bei denen sich die neuen Mitgliedstaaten in
institutionellen Fragen in den meisten Fällen auf die Seite der kleinen
(EU 15) Staaten schlugen. Das wird mit Sicherheit nicht dazu beitragen,
die Handlungsfähigkeit der EU zu erhöhen, dürfte aber andererseits das
Interesse größerer Mitgliedstaaten an einer engeren Zusammenarbeit in
kleinerem Kreis, wie auch schon zu beobachten war, vergrößern.
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Supranationale versus zwischenstaatliche Zusammenarbeit |
Die
Auseinandersetzungen zwischen denjenigen Staaten, die eine
stärker supranationale, in Richtung Bundesstaat weisende
Zusammenarbeit in der EU anstreben, und denjenigen, deren
Vorstellungen in Richtung möglichst weitgehender Bewahrung
nationaler Souveränität und von daher eher zwischenstaatlicher
Kooperation weisen, sind so alt wie der Integrationsprozess
selbst. Nachdem bereits vorhergehende Beitrittsrunden, wie
beispielsweise die von 1973 (Vereinigtes Königreich und
Dänemark) oder 1995 (Schweden), die Zahl der letztgenannten hat
anwachsen lassen, wird dieser Trend durch die Erweiterung von
2004 noch deutlich verstärkt.
Denn viele der neuen Mitgliedstaaten sind stark auf ihre nationale
Souveränität bedacht, was im übrigen angesichts ihrer Geschichte kaum
überraschen kann. Das Verhalten Polens in den Diskussionen und
Abstimmungen über die neue, im Juni 2004 endgültig verabschiedete
Verfassung der EU, illustriert dies mit großem Nachdruck.
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"Europäer" versus "Atlantiker" |
Auch beim
Konflikt "Europäer versus Atlantiker"
handelt es sich um eine Konfliktlinie, die so alt ist wie die EG
selbst. Sie verläuft zwischen denjenigen, die der Auffassung
sind, die EU müsse eine eigenständige, von den USA unabhängige Außen– und Verteidigungspolitik aufbauen, und Staaten — wie etwa
ganz ausgeprägt Großbritannien —, die eine enge Zusammenarbeit
mit den USA und den von ihr dominierten Institutionen (NATO) für
unverzichtbar halten.
Dass und in welcher Form die Erweiterung hier Auswirkungen haben wird,
hat der Irakkrieg, in dem sich die meisten mittel– und osteuropäischen
Länder auf die Seite der USA geschlagen haben und eben nicht für den
Antikriegs-Kurs Deutschlands, Frankreichs und anderer EU-Staaten zu
gewinnen waren, in aller Deutlichkeit gezeigt.
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Neue versus
alte Mitgliedstaaten |
Offensichtlich
und in ihrer Bedeutung nicht zu unterschätzen ist schließlich die
Trennungslinie zwischen alten und neuen Mitgliedstaaten. Sie trennt
diejenigen, die bereits mit den besonderen Institutionen, „Spielregeln“
und den Kompromissfindungsprozessen à la EU vertraut sind, von Ländern,
die diese noch lernen und gleichsam internalisieren müssen. Als Beispiel
mag auch hier wieder das Verhalten Polens bei der ersten Abstimmung über
den Verfassungsentwurf im Jahre 2003 dienen.
Wenn wir nun diese Konfliktlinien zusammen mit den vorab besprochenen
institutionellen Vorgaben betrachten, wie sieht nun unser Bild von der
derzeitigen Situation aus? Lassen Sie uns dazu einen Blick auf das
nachfolgende Schaubild werfen. |
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Die Auswirkungen des "Nein" auf den
Integrationsprozess - Entscheidungsregeln und Konfliktlinien im Zusammenspiel
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Entscheidungsregeln und Konfliktlinien im Zusammenspiel |
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Neuer
Einflussfaktor: Einstellungen der Bevölkerungen |
Es handelt
sich, wie Sie sehen können, um eine ganz andere, weitaus
schwierigere Konstellation als in den Jahren vor der
Einheitlichen Europäischen Akte und dem Binnenmarktprojekt. Und
das um so mehr, als wir in dem Schaubild einen wesentlichen
Faktor noch gar nicht berücksichtigt haben, nämlich den neu
hinzugekommenen Einfluss der Bevölkerungen der Mitgliedstaaten,
der die ohnehin geringen Spielräume der verhandelnden
Regierungen noch weiter einschränkt.
Bei einem
Blick auf dieses Schaubild könnte einem in der Tat Angst und
Bange hinsichtlich der weiteren Entwicklung der EU werden.
Allerdings ist dieses Bild nicht vollständig und bedarf der
Ergänzung. Es gibt nämlich, wie Sie aus unserem historischen
Überblick wissen, auch Faktoren, die in Richtung
gemeinschaftliche Lösungen wirken. Lassen Sie uns dazu das
folgende Schaubild ansehen.
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Die Auswirkungen des "Nein" auf den
Integrationsprozess - weitere Bestimmungsfaktoren
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Weitere
Faktoren
Externe Faktoren
Acquis |
Da
sind einmal vielfältige externe Herausforderungen, die
von der Union gemeinsame Antworten verlangen – die sie
ja im Übrigen in der Vergangenheit immer wieder gegeben
hat.
Da
sind zum zweiten das vorhandene und gültige Regelwerk,
das auf mittlerweile rund 80.000 Seiten Gesetzestexte
angewachsen ist, die daraus resultierenden bestehenden
Zusammenhänge zwischen Bereichen und die daraus
erwachsenden funktionalen Zwänge, die ebenfalls in
Richtung gemeinsame Lösung drängen.

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Supranationale Organe |
Und da gibt es
schließlich drittens eben nicht nur die Mitgliedstaaten und
deren Vertretung im Unionsgefüge, den Rat sowie den Europäischen
Rat, auf die wir uns in den vorherigen Schaubildern beschränkt
hatten. Vielmehr gilt es auch die supranationalen Institutionen
zu beachten, die – auch dies eine Erkenntnis aus unserem
Durchgang durch die Entwicklung des Integrationsprozesses –
diese externen Herausforderungen und funktionalen Zwänge immer
wieder geschickt genutzt haben, um supranationale Lösungen
durchzusetzen und die EU weiter zu entwickeln.
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Fazit |
Allerdings ist
die Wahrscheinlichkeit, dass Sie dies gemeinsam mit allen 25
und bald 27 Mitgliedstaaten tun kann, aus den vorher genannten
Gründen doch deutlich geringer geworden. Wahrscheinlicher
scheinen flexible Lösungen, an denen sich nicht alle im vollen
Umfang beteiligen, so, wie wir das ja schon mit dem
Schengen-Regime oder der Währungsunion kennen gelernt haben.
Außerdem
dürften in den Fällen, in denen tatsächlich unbedingt
Einstimmigkeit erforderlich ist – beispielsweise bei den
Reaktionen auf Beitrittsanliegen weiterer Länder – die
Reaktionen weitaus zurückhaltender ausfallen als bisher. Das
dürfte zwar nicht mehr den feststehenden Beitritt Bulgariens und
Rumäniens betreffen, wohl aber die Gespräche mit der Türkei
sowie mit den Balkanstaaten.
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[Autor: Prof. Dr. Wolfgang Schumann]
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