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Europäische Union

Grundkurs 3: Wie hat sich die EU entwickelt?

Etappe 9: Der Vertrag von Lissabon


Weg aus der Krise

Zu Beginn der deutschen Ratspräsidentschaft Anfang 2007 machte die deutsche Bundeskanzlerin Angela Merkel einen Versuch, die EU aus der Krise zu führen. Sie erklärte die Phase des Nachdenkens für beendet. Anlässlich des 50-jährigen Jubiläums der Unterzeichnung der Römischen Verträge beschlossen die Staats- und Regierungschefs, bis 2009 einen neuen Vertrag unter Dach und Fach zu haben.



Vertrag von Lissabon


Abermals mussten zähe Verhandlungen geführt werden, doch im Juni 2007 einigte man sich auf die Grundpfeiler des neuen Vertrags. Eine Regierungskonferenz wurde einberufen, der man ein enges Mandat mit auf den Weg gab. Nach vergleichsweise kurzer Verhandlungszeit legte die Konferenz im Oktober 2007 einen Textentwurf vor. Bei einer Sondersitzung des Europäischen Rats in Lissabon im Dezember 2007 wurde der neue Vertrag unterschrieben.



ablehnendes Referendum in Irland


Bevor er in Kraft treten kann, müssen alle 27 Mitgliedstaaten (und das Europäische Parlament) ihn ratifizieren. Wie schon bei den bisherigen Reformen, so traten auch beim Vertrag von Lissabon Probleme auf. Nachdem 18 Staaten ihn schon ratifiziert hatten, lehnten die Iren den Vertrag in einem Referendum ab (53,4%: Nein, 46,6%: Ja; Wahlbeteiligung: 53,1%). Damit kann der Vertrag wohl nicht mehr rechtzeitig vor den kommenden Europawahlen 2009 in Kraft treten.



Inhalt des Vertrags


Welche Bestimmungen sieht der neue Vertrag vor? Hier ist zunächst festzustellen, dass sich wesentliche Bestimmungen der abgelehnten Verfassung im Vertrag wiederfinden. Die wichtigesten Änderungen im Überblick:



wichtige Änderungen


Ratspräsident: Im Europäischen Rat soll künftig ein Ratspräsident den Vorsitz übernehmen. Er wird mit 2/3-Mehrheit von den Mitgliedern des Europäischen Rats für zweieinhalb Jahre gewählt und führt die Geschäfte. Damit entfällt die Rotation der Vorsitzenden alle sechs Monate. Im Rat der EU (Ministerrat) bleibt sie in Form einer 18-monatigen Teampräsidentschaft von drei Mitgliedsländern in anderer Form erhalten.

Hoher Vertreter für die Außen- und Sicherheitspolitik: Dieser neue Posten wurde in der Verfassung noch als Außenminister bezeichnet. Mit Rücksicht auf einige Mitgliedstaaten hat er einen anderen Namen bekommen. Er ist zugleich Vizepräsident der Europäischen Kommission und leitet den Rat der Außenminister. Ihm zugeordnet wird ein diplomatischer Dienst der EU. Der neue Posten ersetzt zwei bisherige Posten: den Hohen Vertreter der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (Javier Solana) und den Kommissar für Außenbeziehungen.

Kommission: Die Zahl der EU-Kommissare wird 2014 von 27 auf zwei Drittel der Zahl der Mitgliedsländer reduziert, im Fall der EU-27 also auf 18. Das neue System bedeutet, dass ein Mitgliedsland in einem Zeitraum von 15 Jahren (3 Amtszeiten) 5 Jahre keinen Kommissar in Brüssel stellt.

Mehrheitsentscheidungen im Rat: Ab 2014 (mit einer Übergangszeit bis 2017) werden Entscheidungen mit doppelter Mehrheit gefällt. Für eine qualifizierte Mehrheitsentscheidung im Rat der EU sind dann 55% der Mitgliedstaaten erforderlich, die gleichzeitig 65 Prozent der Bevölkerung repräsentieren müssen.

Mitentscheidungsverfahren: Bei der EU-Gesetzgebung wird das Mitentscheidungsverfahren zum Regelfall. Hier entscheidet das Europäische Parlament gleichberechtigt mit dem Rat der EU. Das Parlament wird also gestärkt, die Zahl der Abgeordneten auf 750 beschränkt.

Nationale Parlamente: Das Mitspracherecht der nationalen Parlamente im europäischen Gesetzgebungsprozess wird verbessert. Sie müssen frühzeitig über Gesetzesvorhaben informiert werden. Dann können sie dazu Stellung nehmen. Sofern sich eine Mehrheit der nationalen Parlamente gegen ein Vorhaben ausspricht, wird es von der Europäischen Kommission zurückgenommen.

Kompetenzverteilung: Die Zuordnung der Kompetenzen zwischen EU und Mitgliedsländern wird genauer geregelt. Zum ersten Mal in der EU-Geschichte gibt es genaue Listen mit Kompetenzzuschreibungen.

Politikfelder: Die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Terrorismus und Kriminalität sowie bei der Energiepolitik wird verstärkt. Außerdem werden neue Bestimmungen im Bereich Klimaschutz aufgenommen. Die bisherige dritte Säule wird aufgelöst und wandert in die bisherige erste bzw. EG-Säule.

Flexibilität: Die Möglichkeiten für eine verstärkte Zusammenarbeit einer Gruppe von Mitgliedstaaten, die in einzelnen Bereichen enger zusammenarbeiten wollen, wird erleichtert.

Grundrechtecharta: Die Grundrechtecharta wird in allen Mitgliedsstaaten außer  Großbritannien und Polen geltendes Recht.

Bürgerbegehren: Dieses neue Instrument soll die Responsivität der EU verbessern. Eine Million EU-Bürgerinnen können verlangen, dass sich Rat und Parlament mit einem Vorhaben befassen.

Austritt: Erstmals seit Gründung der EG/EU wird vertraglich die Möglichkeit des Austritts aus der EU festgeschrieben.

Symbole: Aus Rücksicht auf nationale Befindlichkeiten und der Sorge in manchen Ländern vor einem "europäischen Superstaat" werden die europäischen Symbole - anders als in der Verfassung - im Vertrag von Lissabon nicht mehr erwähnt.



Verfassung "durch die Hintertür"


Schon ein oberflächlicher Vergleich mit der Verfassung zeigt, dass der neue Reformvertrag die dortigen Neuerungen "durch die Hintertür" der Vertragsänderung einführt. Wie sich diese neuen Elemente in der politischen Realität bewähren, muss die weitere Entwicklung der EU zeigen. Besonders interessant wird sein zu beobachten, wie sich die neu geschaffenen Posten des Präsidenten und "Außenministers" in ihrem Zusammenspiel bewähren. Gleiches gilt für das neue Instrument des Bürgerbegehrens oder die Rolle der nationalen Parlamente.


 


Damit haben wir unseren Durchgang durch die bisherige Geschichte der europäischen Integration abgeschlossen. Zeit also, um die wesentlichen Erkenntnisse zu bilanzieren ...

 

 


... weiter zur Bilanz der EU-Entwicklung ...

 [Autoren: Dr. Ragnar Müller / Prof. Dr. Wolfgang Schumann]

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