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Grundkurs 3: Wie hat sich die EU entwickelt?
Etappe 9: Der Vertrag von Lissabon
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Weg aus der Krise |
Zu Beginn der
deutschen Ratspräsidentschaft Anfang 2007 machte
die deutsche Bundeskanzlerin
Angela Merkel
einen Versuch, die EU aus der Krise zu führen.
Sie erklärte die Phase des Nachdenkens für
beendet. Anlässlich des 50-jährigen Jubiläums
der Unterzeichnung der Römischen Verträge
beschlossen die Staats- und Regierungschefs, bis
2009 einen neuen Vertrag unter Dach und Fach zu
haben. |
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Vertrag von Lissabon |
Abermals mussten zähe Verhandlungen geführt
werden, doch im Juni 2007 einigte man sich auf
die Grundpfeiler des neuen Vertrags. Eine
Regierungskonferenz wurde einberufen, der man
ein enges Mandat mit auf den Weg gab. Nach
vergleichsweise kurzer Verhandlungszeit legte
die Konferenz im Oktober 2007 einen Textentwurf
vor. Bei einer Sondersitzung des Europäischen
Rats in Lissabon im Dezember 2007 wurde der neue
Vertrag unterschrieben. |
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ablehnendes Referendum in Irland |
Bevor er in Kraft treten kann, müssen alle 27
Mitgliedstaaten (und das Europäische Parlament)
ihn ratifizieren. Wie schon bei den bisherigen
Reformen, so traten auch beim Vertrag von
Lissabon Probleme auf. Nachdem 18 Staaten ihn
schon ratifiziert hatten, lehnten die Iren den
Vertrag in einem Referendum ab (53,4%: Nein,
46,6%: Ja; Wahlbeteiligung: 53,1%). Damit kann
der Vertrag wohl nicht mehr rechtzeitig vor den
kommenden Europawahlen 2009 in Kraft treten. |
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Inhalt des Vertrags |
Welche Bestimmungen sieht der neue Vertrag vor?
Hier ist zunächst festzustellen, dass sich
wesentliche Bestimmungen der abgelehnten
Verfassung im Vertrag wiederfinden. Die
wichtigesten Änderungen im Überblick: |
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wichtige Änderungen |
Ratspräsident: Im Europäischen Rat soll künftig ein
Ratspräsident den Vorsitz übernehmen. Er wird mit 2/3-Mehrheit
von den Mitgliedern des Europäischen Rats für zweieinhalb Jahre
gewählt und führt die Geschäfte. Damit entfällt die Rotation der
Vorsitzenden alle sechs Monate. Im Rat der EU (Ministerrat)
bleibt sie in Form einer 18-monatigen Teampräsidentschaft von
drei Mitgliedsländern in anderer Form erhalten.
Hoher Vertreter für die Außen- und Sicherheitspolitik:
Dieser neue Posten wurde in der Verfassung noch als
Außenminister bezeichnet. Mit Rücksicht auf einige
Mitgliedstaaten hat er einen anderen Namen bekommen. Er ist
zugleich Vizepräsident der Europäischen Kommission und leitet
den Rat der Außenminister. Ihm zugeordnet wird ein
diplomatischer Dienst der EU. Der neue Posten ersetzt zwei
bisherige Posten: den Hohen Vertreter der Gemeinsamen Außen- und
Sicherheitspolitik (Javier Solana) und den Kommissar für
Außenbeziehungen.
Kommission: Die Zahl der EU-Kommissare wird 2014 von 27
auf zwei Drittel der Zahl der Mitgliedsländer reduziert, im Fall
der EU-27 also auf 18. Das neue System bedeutet, dass ein
Mitgliedsland in einem Zeitraum von 15 Jahren (3 Amtszeiten) 5
Jahre keinen Kommissar in Brüssel stellt.
Mehrheitsentscheidungen im Rat: Ab 2014 (mit einer
Übergangszeit bis 2017) werden Entscheidungen mit doppelter
Mehrheit gefällt. Für eine qualifizierte Mehrheitsentscheidung
im Rat der EU sind dann 55% der Mitgliedstaaten erforderlich,
die gleichzeitig 65 Prozent der Bevölkerung repräsentieren
müssen.
Mitentscheidungsverfahren:
Bei der EU-Gesetzgebung wird das Mitentscheidungsverfahren zum
Regelfall. Hier entscheidet das Europäische Parlament
gleichberechtigt mit dem Rat der EU. Das Parlament wird also
gestärkt, die Zahl der Abgeordneten auf 750 beschränkt.
Nationale Parlamente: Das Mitspracherecht der nationalen
Parlamente im europäischen Gesetzgebungsprozess wird verbessert.
Sie müssen frühzeitig über Gesetzesvorhaben informiert werden.
Dann können sie dazu Stellung nehmen. Sofern sich eine Mehrheit
der nationalen Parlamente gegen ein Vorhaben ausspricht, wird es
von der Europäischen Kommission zurückgenommen.
Kompetenzverteilung: Die Zuordnung der Kompetenzen
zwischen EU und Mitgliedsländern wird genauer geregelt. Zum
ersten Mal in der EU-Geschichte gibt es genaue Listen mit
Kompetenzzuschreibungen.
Politikfelder: Die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von
Terrorismus und Kriminalität sowie bei der Energiepolitik wird
verstärkt. Außerdem werden neue Bestimmungen im Bereich
Klimaschutz aufgenommen. Die bisherige dritte Säule wird
aufgelöst und wandert in die bisherige erste bzw. EG-Säule.
Flexibilität: Die Möglichkeiten für eine verstärkte
Zusammenarbeit einer Gruppe von Mitgliedstaaten, die in
einzelnen Bereichen enger zusammenarbeiten wollen, wird
erleichtert.
Grundrechtecharta: Die Grundrechtecharta wird in allen
Mitgliedsstaaten außer Großbritannien und Polen geltendes
Recht.
Bürgerbegehren: Dieses neue Instrument soll die
Responsivität der EU verbessern. Eine Million EU-Bürgerinnen
können verlangen, dass sich Rat und Parlament mit einem Vorhaben
befassen.
Austritt: Erstmals seit Gründung der EG/EU wird
vertraglich die Möglichkeit des Austritts aus der EU
festgeschrieben.
Symbole: Aus Rücksicht auf nationale Befindlichkeiten und
der Sorge in manchen Ländern vor einem "europäischen Superstaat"
werden die europäischen Symbole - anders als in der Verfassung -
im Vertrag von Lissabon nicht mehr erwähnt. |
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Verfassung "durch die Hintertür" |
Schon ein oberflächlicher Vergleich mit der Verfassung zeigt,
dass der neue Reformvertrag die dortigen Neuerungen "durch die
Hintertür" der Vertragsänderung einführt. Wie sich diese neuen
Elemente in der politischen Realität bewähren, muss die weitere
Entwicklung der EU zeigen. Besonders interessant wird sein zu
beobachten, wie sich die neu geschaffenen Posten des Präsidenten
und "Außenministers" in ihrem Zusammenspiel bewähren. Gleiches
gilt für das neue Instrument des Bürgerbegehrens oder die Rolle
der nationalen Parlamente. |
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Damit haben wir unseren Durchgang durch die bisherige Geschichte
der europäischen Integration abgeschlossen. Zeit also, um die
wesentlichen Erkenntnisse zu bilanzieren ...
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[Autoren: Dr. Ragnar
Müller / Prof. Dr. Wolfgang Schumann]
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