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Europäische Union

Grundkurs 4: Wie wird in der EU entschieden?

Das Institutionengefüge auf der supranationalen Ebene (I)

Gliederung des Teils


 Übersicht

Bevor wir uns die Organe im einzelnen ansehen, vorab einmal — um es in der Filmsprache auszudrücken — ein Blick aus der "Totalen" auf das Institutionengefüge im Überblick mit Hilfe eines Schaubilds.



Das wohl augenfälligste Kennzeichen des Akteursgefüges auf der supranationalen Ebene und ein ganz zentraler Unterschied zu nationalen politischen Systemen bildet zweifellos die Tatsache, dass Entscheidungen ganz wesentlich durch ein aus Regierungsvertretern der Mitgliedstaaten zusammengesetztes Organ, den Rat der Europäischen Union (oder Ministerrat), getroffen werden. Mit ihm werden wir deswegen beginnen.

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Rat der Europäischen Union


zentrales Beschlussorgan

Beim Ministerrat handelt es sich um das zentrale Beschlussorgan der EG. Er beschließt auf Vorschlag der Kommission und unter Beteiligung des Europäischen Parlaments die Gesetze der Gemeinschaft. Das ist der grundlegende Entscheidungsablauf in der Gemeinschaft von Beginn an. Was sich allerdings verändert hat, ist das relative Gewicht der beteiligten drei Organe. Der Rat tritt je nach Politikfeld in unterschiedlicher Besetzung zusammen, also zum Beispiel als Agrarministerrat, Umweltministerrat usw. Außerdem ist jeweils das zuständige Kommissionsmitglied anwesend.



Unterbau des Rats der EU


Ausschuss der Ständigen Vertreter


Für viele Minister der Mitgliedstaaten stellt die Ratsarbeit einen wesentlichen Teil der Aufgaben dar. Da sie nur für kurze Zeit in Brüssel sein können, benötigen sie Unterstützung.

Wichtig ist hier vor allem der in Brüssel residierende Ausschuss der Ständigen Vertreter (COREPER), der sich aus den Ständigen Vertretern der Mitgliedsstaaten in Brüssel sowie deren Stellvertretern zusammensetzt und jede Woche zusammentritt. Dieser Ausschuss überwacht und koordiniert auch die Arbeiten der etwa 250 Ausschüsse und Arbeitsgruppen, die sich aus Beamten der Mitgliedsstaaten zusammensetzen und die dem COREPER und dem Rat vorliegende Dossiers auf technischer Ebene vorbereiten. Der COREPER übernimmt den wesentlichen Teil der Entscheidungsvorbereitung in allen inhaltlichen Fragen.



Ratssekretariat


Das Ratssekretariat umfasst etwa 2500 Mitarbeiter in sechs Abteilungen. Seine Aufgaben sind primär administrativer Art, das heißt, hier werden Dinge erledigt wie die Vorbereitung der Agenda für die Arbeit, die Erstellung von Berichten, der Übersetzungsdienst, die Prüfung von Rechtsfragen etc. Ein Schaubild veranschaulicht den Aufbau des Rats.
 


Rat der EU im Überblick



Entscheidungsmodus


Entschieden wurde aufgrund des Luxemburger Kompromisses zunächst grundsätzlich einstimmig. Seit Mitte der 80er Jahre, und vor allem seit den großen Vertragsänderungen von Maastricht, Amsterdam und Nizza hat sich aber zunehmend die qualifizierte Mehrheit als Entscheidungsmodus durchgesetzt. Der Lissaboner Vertrag sieht vor, dass ab 2014 (mit einer Übergangszeit bis 2017) Entscheidungen mit doppelter Mehrheit gefällt werden. Für eine qualifizierte Mehrheitsentscheidung im Rat sind dann 55% der Mitgliedstaaten erforderlich, die gleichzeitig 65 Prozent der Bevölkerung repräsentieren müssen.



funktionale Differenzierung


Als weiteres wichtiges Merkmal dieses zentralen Organs ist die Tatsache zu nennen, dass seine Arbeit seit Gründung der EWG eine zunehmende Ausdifferenzierung erfahren hat. Damit ist gemeint, dass die einzelnen Politikfelder, die die verschiedenen Teilräte abdecken, zunehmend ein ausgeprägtes Eigenleben führen, und zwar vor allem aus zwei Gründen:

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Auf der mitgliedstaatlichen Ebene wird immer weniger koordiniert und eine deutsche, italienische oder britische Position festgelegt. Das verweist im übrigen nachdrücklich darauf, wie sehr die Politik der einzelnen Mitgliedstaaten gegenüber der EU ihren Charakter als "Außenpolitik" verloren hat.

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Zum zweiten ist mit dem Übergang zu qualifizierter Mehrheit zunehmend die Notwendigkeit entfallen, sich im Rahmen von großen, politikfeldübergreifenden sogenannten package deals zu einigen. 

Eine ganz wesentliche Folge dieser Entwicklung ist, dass politikfeldspezifische Elemente gegenüber mitgliedstaatlichen in den Vordergrund treten. Das heißt, die Trennungslinien verlaufen immer mehr zwischen einzelnen Bereichen und immer weniger zwischen den Mitgliedstaaten. Hierin ist ein weiteres bedeutsames Indiz für den besonderen, eben nicht mehr ausschließlich zwischenstaatlichen Charakter der Zusammenarbeit in der EU zu sehen.

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Europäische Kommission


Kommission in der Übersicht

Mit der Kommission — auch sie ohne vergleichbares Pendant in der internationalen wie in der nationalen Politik — kommen wir zum ersten eigentlich supranationalen Organ. Auch hier verschafft Ihnen ein Schaubild einen Überblick.



Zusammensetzung und Aufgaben


Sie setzt sich zusammen aus derzeit 27 Mitgliedern, die von den Regierungen der Mitgliedstaaten vorgeschlagen und auf fünf Jahre ernannt werden, wobei mittlerweile auch die Zustimmung des Europäischen Parlaments nötig ist. Der Lissaboner Vertrag sieht vor, dass die Zahl der EU-Kommissare 2014 von 27 auf zwei Drittel der Zahl der Mitgliedsländer reduziert wird, im Fall der EU-27 also auf 18. Das neue System bedeutet, dass ein Mitgliedsland in einem Zeitraum von 15 Jahren (3 Amtszeiten) 5 Jahre keinen Kommissar in Brüssel stellt.

Die Kommissare handeln nicht für ihr Herkunftsland, sondern sollen sich in voller Unabhängigkeit für das Gemeinschaftsinteresse einsetzen. Unterstützt werden sie von rund 24.000 Beamten — weniger als manche Großstadt! — in sogenannten Generaldirektionen, die sich in vier Gruppen unterteilen lassen: Politikfelder (Landwirtschaft und ländliche Entwicklung, Wettbewerbspolitik, Industriepolitik etc.), Außenbeziehungen (Entwicklung, Erweiterung, Handel etc.), Allgemeine Dienste (Eurostat, Generalsekretariat etc.) und Innere Dienste (Budget, Übersetzung etc.).

Die zentralen Aufgaben der Kommission lassen sich mit vier Stichworten beschreiben.

 


Initiativrecht: Jeder Entscheidung des Rats muss ein Vorschlag der Kommission vorausgehen. Sie soll dabei als Motor der Integration Vorschläge zur Entwicklung der Gemeinschaftspolitik erarbeiten. Dieses Recht, die Tagesordnung zu bestimmen, Vorschläge zu einem bestimmten Zeitpunkt vorzulegen und verschiedene Initiativen miteinander zu verknüpfen, verleiht ihr erheblichen Einfluss im Gesetzgebungsverfahren.

 


Hüterin der Verträge
: Die Kommission überwacht die Anwendung der Vertragsbestimmungen und der von EG-Organen getroffenen Entscheidungen und kann, wenn sie Verstöße dagegen feststellt, den Europäischen Gerichtshof anrufen.

 


Exekutivorgan
für die Durchführung der Gemeinschaftspolitik: Das schließt die Verwaltung der finanziellen Mittel sowie die Durchführung der Politiken ein. Das heißt natürlich nicht, dass die Kommission selbst in den Mitgliedstaaten die Ausführung der unzähligen Verordnungen und Richtlinien übernimmt. Dazu wäre sie aufgrund ihrer personellen Ausstattung überhaupt nicht in der Lage. Dies obliegt der Administration der Mitgliedstaaten oder auch ihrer regionalen Einheiten. Die Hauptaufgabe der Kommission besteht hier vielmehr in der Überwachung und Kontrolle der Durchführung durch die Mitgliedstaaten.

 


Vertretung nach außen: Die Kommission hat die Gemeinschaft zum Beispiel in den GATT/WTO-Runden und in Internationalen Organisationen vertreten; das geschieht zum Teil zusammen mit den Mitgliedstaaten und/oder der jeweiligen Präsidentschaft.



Charakteristika


Als wichtige Charakteristika der Kommission sind zu nennen: Ihre ausgeprägte funktionale Differenzierung sowie die Tatsache, dass es sich um eine multinationale Bürokratie handelt, die über ein ausgedehntes System von Ausschüssen verfügt (Komitologie), in deren Rahmen eine sehr enge Zusammenarbeit sowohl mit den Verwaltungen der Mitgliedstaaten als auch mit nationalen und Euro-Verbänden stattfindet.

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Europäisches Parlament


EP in der Übersicht

Mit dem Europäischen Parlament (EP) begegnen wir dem ersten Organ auf der supranationalen Ebene, das eine von nationalen politischen Systemen her vertraute Bezeichnung trägt. Auch hier empfiehlt es sich wieder, zuerst einen Blick auf das Schaubild zu werfen.



Ausweitung der Befugnisse


Allerdings unterscheidet sich das EP erheblich von nationalen Parlamenten. Befugnisse und Rolle des EP in der Gemeinschaft waren seit Gründung der EGKS einem stetigen Wandel unterworfen, und zwar einem Wandel dergestalt, dass es zunehmend an Einfluss gewann. Wichtige Etappen hierbei waren die Erweiterung seiner Befugnisse beim Haushalt (1975), die Durchführung der ersten Direktwahl (1979), die Einführung des Kooperationsverfahrens (1986) und die des Mitentscheidungsverfahrens (1992) sowie schließlich die erhebliche Ausdehnung der Anwendungsbereiche dieses Mitentscheidungsverfahrens mit den nachfolgenden Vertragsänderungen.



Organisation und Aufbau


Ausschüsse


Das EP setzt sich aus länderübergreifenden Fraktionen zusammen, wie beispielsweise der Fraktion der Europäischen Volkspartei oder der Fraktion der Sozialdemokratischen Partei Europas (SPE).

Außerordentlich wichtig für die Arbeit des EP und seinen Einfluss sind die 20 Ständigen Ausschüsse. Die während ihrer fünfjährigen Amtszeit in den einzelnen Ausschüssen tätigen Parlamentarier sind in der Lage, sich ein substantielles Fachwissen anzueignen. Dadurch können sie die Arbeit der Generaldirektionen der Kommission und der Fachministerräte mit ihrem Unterbau in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich nicht nur intensiv verfolgen, sondern — mehr als dies die formellen Zuständigkeiten vermuten ließen — auch beeinflussen. Wichtig in diesem Zusammenhang ist auch die enge Kooperation mit den entsprechenden Dienststellen von Kommission sowie transnationalen und nationalen Verbänden.



Charakteristika


Als wesentliche Charakteristika des EP lassen sich somit festhalten: Es handelt sich um ein multinationales Parlament im ständigen Wandel, das sowohl ideologische — entlang der länderübergreifenden Fraktionen — als auch nationale Konfliktlinien — über die Herkunft der Abgeordneten aus einzelnen Ländern — aufweist. Wie bei den anderen bereits besprochenen Organen findet sich auch beim Parlament eine ausgeprägte funktionale Differenzierung. Hervorzuheben sind schließlich auch die außerordentlich engen Verbindungen und die intensive Kooperation mit der Kommission, häufig gegen den Ministerrat.



Bewertung


Eine Bewertung im Vergleich mit nationalen Parlamenten hängt von der Perspektive ab. In einer statischen Sicht lässt sich feststellen, dass die Bedeutung des EP nach wie vor hinter der von Parlamenten in nationalen Systemen zurückbleibt, allerdings weit über alles hinausgeht, was sich an parlamentarischen Versammlungen oder Gremien internationaler Organisationen findet. Sieht man sich allerdings die Entwicklung vor allem der letzten Jahrzehnte an, so ist unverkennbar, dass sein Gewicht im Vergleich zu den anderen Organen enorm zugenommen hat: Ein weiteres wichtiges Indiz für die "Supranationalisierung" der EG.



Fazit


Die drei genannten Institutionen — Kommission, Rat und Parlament — bilden das Entscheidungszentrum des Gemeinschaftssystems. Flankiert wird dieses Dreieck von weiteren, außerordentlich wichtigen Organe, zu denen wir auf der folgenden Seite kommen: den Europäischen Gerichtshof und den Europäischen Rat.
 

 



... weiter zu EU-Struktur 2: Institutionen auf der supranationalen Ebene (II) ...

[Autor: Prof. Dr. Wolfgang Schumann]

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