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Grundkurs 4: Wie wird in der EU
entschieden?
Das
Institutionengefüge auf der supranationalen Ebene (I)

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Übersicht |
Bevor wir uns die Organe im
einzelnen ansehen, vorab einmal — um es in der Filmsprache auszudrücken —
ein Blick aus der "Totalen" auf das Institutionengefüge im Überblick
mit Hilfe eines Schaubilds.

Das wohl augenfälligste
Kennzeichen des Akteursgefüges auf der supranationalen Ebene und ein ganz
zentraler Unterschied zu nationalen politischen Systemen bildet zweifellos die
Tatsache, dass Entscheidungen ganz wesentlich durch ein aus Regierungsvertretern
der Mitgliedstaaten zusammengesetztes Organ, den Rat der Europäischen Union
(oder Ministerrat), getroffen werden. Mit ihm werden wir deswegen beginnen.
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Rat der
Europäischen Union
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zentrales Beschlussorgan |
Beim Ministerrat handelt
es sich um das zentrale Beschlussorgan der EG. Er
beschließt auf Vorschlag der Kommission und unter
Beteiligung des Europäischen Parlaments die Gesetze der
Gemeinschaft. Das ist der grundlegende
Entscheidungsablauf in der Gemeinschaft von Beginn an.
Was sich allerdings verändert hat, ist das relative
Gewicht der beteiligten drei Organe. Der Rat tritt je
nach Politikfeld in unterschiedlicher Besetzung
zusammen, also zum Beispiel als Agrarministerrat,
Umweltministerrat usw. Außerdem ist jeweils das
zuständige Kommissionsmitglied anwesend.
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Unterbau des Rats der
EU
Ausschuss
der Ständigen Vertreter
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Für viele Minister der
Mitgliedstaaten stellt die Ratsarbeit einen wesentlichen Teil der
Aufgaben dar. Da sie nur für kurze Zeit in Brüssel sein können,
benötigen sie Unterstützung.
Wichtig ist hier vor allem der in Brüssel
residierende Ausschuss der Ständigen Vertreter (COREPER), der sich aus den
Ständigen Vertretern der Mitgliedsstaaten in Brüssel sowie deren
Stellvertretern zusammensetzt und jede Woche zusammentritt. Dieser
Ausschuss überwacht und koordiniert auch die Arbeiten der etwa 250
Ausschüsse und Arbeitsgruppen, die sich aus Beamten der Mitgliedsstaaten
zusammensetzen und die dem COREPER und dem Rat vorliegende Dossiers auf
technischer Ebene vorbereiten. Der COREPER übernimmt den wesentlichen Teil
der Entscheidungsvorbereitung in allen inhaltlichen Fragen.
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Ratssekretariat |
Das Ratssekretariat umfasst etwa
2500 Mitarbeiter in sechs Abteilungen. Seine
Aufgaben sind primär administrativer Art, das heißt, hier werden Dinge erledigt
wie die Vorbereitung der Agenda für die Arbeit, die Erstellung von Berichten,
der Übersetzungsdienst, die Prüfung von Rechtsfragen etc. Ein Schaubild
veranschaulicht den Aufbau des Rats.
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Rat der EU im Überblick |
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Entscheidungsmodus |
Entschieden wurde aufgrund des Luxemburger
Kompromisses zunächst
grundsätzlich einstimmig. Seit Mitte der 80er Jahre, und vor allem seit den
großen Vertragsänderungen von Maastricht, Amsterdam und
Nizza hat sich aber zunehmend die qualifizierte Mehrheit
als Entscheidungsmodus durchgesetzt. Der Lissaboner
Vertrag sieht vor, dass ab 2014 (mit einer Übergangszeit
bis 2017) Entscheidungen mit doppelter Mehrheit gefällt
werden. Für eine qualifizierte Mehrheitsentscheidung im
Rat sind dann 55% der Mitgliedstaaten erforderlich, die
gleichzeitig 65 Prozent der Bevölkerung repräsentieren
müssen. |
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funktionale Differenzierung |
Als weiteres wichtiges Merkmal
dieses zentralen Organs ist die Tatsache zu nennen, dass seine Arbeit
seit Gründung der EWG eine zunehmende Ausdifferenzierung erfahren hat.
Damit ist gemeint, dass die einzelnen Politikfelder, die die
verschiedenen Teilräte abdecken, zunehmend ein ausgeprägtes Eigenleben
führen, und zwar vor allem aus zwei Gründen:
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Auf der mitgliedstaatlichen Ebene
wird immer weniger koordiniert und eine deutsche, italienische oder
britische Position festgelegt. Das verweist im übrigen nachdrücklich
darauf, wie sehr die Politik der einzelnen Mitgliedstaaten gegenüber
der EU ihren Charakter als "Außenpolitik" verloren hat.
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Zum zweiten ist mit dem
Übergang zu qualifizierter Mehrheit zunehmend die Notwendigkeit entfallen,
sich im Rahmen von großen, politikfeldübergreifenden sogenannten package
deals zu einigen.
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Eine ganz wesentliche Folge dieser
Entwicklung ist, dass politikfeldspezifische Elemente gegenüber
mitgliedstaatlichen in den Vordergrund treten. Das heißt, die Trennungslinien
verlaufen immer mehr zwischen einzelnen Bereichen und immer weniger zwischen den
Mitgliedstaaten. Hierin ist ein weiteres bedeutsames Indiz für den besonderen,
eben nicht mehr ausschließlich zwischenstaatlichen Charakter der Zusammenarbeit
in der EU zu sehen. |
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Europäische
Kommission
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Kommission in der Übersicht |
Mit der Kommission — auch sie
ohne vergleichbares Pendant in der internationalen wie in
der nationalen Politik — kommen wir zum
ersten eigentlich supranationalen Organ. Auch hier verschafft
Ihnen ein Schaubild einen Überblick.

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Zusammensetzung und Aufgaben |
Sie setzt sich zusammen aus
derzeit 27 Mitgliedern, die von den Regierungen der
Mitgliedstaaten vorgeschlagen und auf fünf Jahre ernannt werden, wobei
mittlerweile auch die Zustimmung des Europäischen Parlaments nötig ist.
Der Lissaboner Vertrag sieht vor, dass die Zahl der EU-Kommissare 2014
von 27 auf zwei Drittel der Zahl der Mitgliedsländer reduziert wird, im
Fall der EU-27 also auf 18. Das neue System bedeutet, dass ein
Mitgliedsland in einem Zeitraum von 15 Jahren (3 Amtszeiten) 5 Jahre
keinen Kommissar in Brüssel stellt.
Die Kommissare handeln nicht für ihr Herkunftsland, sondern sollen sich
in voller Unabhängigkeit für das Gemeinschaftsinteresse einsetzen. Unterstützt werden sie von rund
24.000 Beamten — weniger als manche
Großstadt! — in sogenannten
Generaldirektionen, die sich in vier Gruppen unterteilen lassen: Politikfelder (Landwirtschaft
und ländliche Entwicklung, Wettbewerbspolitik, Industriepolitik etc.),
Außenbeziehungen (Entwicklung, Erweiterung, Handel etc.), Allgemeine
Dienste (Eurostat, Generalsekretariat etc.) und Innere Dienste (Budget,
Übersetzung etc.).
Die zentralen Aufgaben der
Kommission lassen sich mit vier Stichworten beschreiben.
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Initiativrecht: Jeder
Entscheidung des Rats muss ein Vorschlag der Kommission vorausgehen. Sie
soll dabei als Motor der Integration Vorschläge zur Entwicklung
der Gemeinschaftspolitik erarbeiten. Dieses Recht, die Tagesordnung zu
bestimmen, Vorschläge zu einem bestimmten Zeitpunkt vorzulegen und
verschiedene Initiativen miteinander zu verknüpfen, verleiht ihr
erheblichen Einfluss im Gesetzgebungsverfahren.
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Hüterin der Verträge: Die
Kommission überwacht die Anwendung der Vertragsbestimmungen und der von
EG-Organen getroffenen Entscheidungen und kann, wenn sie Verstöße dagegen
feststellt, den Europäischen Gerichtshof anrufen.
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Exekutivorgan für die
Durchführung der Gemeinschaftspolitik: Das schließt die Verwaltung der
finanziellen Mittel sowie die Durchführung der Politiken ein. Das
heißt natürlich nicht, dass die Kommission selbst in den Mitgliedstaaten
die Ausführung der unzähligen Verordnungen
und Richtlinien übernimmt. Dazu wäre sie aufgrund ihrer personellen Ausstattung
überhaupt nicht in der Lage. Dies obliegt der Administration der
Mitgliedstaaten oder auch ihrer regionalen Einheiten. Die Hauptaufgabe der
Kommission besteht hier vielmehr in der Überwachung und Kontrolle der
Durchführung durch die Mitgliedstaaten.
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Vertretung nach außen: Die
Kommission hat die Gemeinschaft zum Beispiel in den GATT/WTO-Runden und in
Internationalen Organisationen vertreten; das geschieht zum Teil zusammen
mit den Mitgliedstaaten und/oder der jeweiligen Präsidentschaft.
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Charakteristika |
Als wichtige Charakteristika der
Kommission sind zu nennen: Ihre ausgeprägte funktionale Differenzierung sowie
die Tatsache, dass es sich um eine multinationale Bürokratie handelt, die über
ein ausgedehntes System von Ausschüssen verfügt (Komitologie), in deren Rahmen
eine sehr enge Zusammenarbeit sowohl mit den Verwaltungen der Mitgliedstaaten
als auch mit nationalen und Euro-Verbänden stattfindet.
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Europäisches
Parlament
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EP in der Übersicht |
Mit dem Europäischen Parlament
(EP) begegnen wir dem ersten Organ auf der supranationalen Ebene, das eine von
nationalen politischen Systemen her vertraute Bezeichnung trägt. Auch hier empfiehlt es sich wieder, zuerst einen Blick auf
das Schaubild zu werfen.

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Ausweitung der Befugnisse |
Allerdings
unterscheidet sich das EP erheblich von nationalen Parlamenten.
Befugnisse und Rolle des EP in der Gemeinschaft waren seit Gründung der EGKS
einem stetigen Wandel unterworfen, und zwar einem Wandel dergestalt, dass es
zunehmend an Einfluss gewann. Wichtige Etappen hierbei waren die Erweiterung
seiner Befugnisse beim Haushalt (1975), die Durchführung der ersten Direktwahl (1979), die Einführung des Kooperationsverfahrens
(1986) und die des Mitentscheidungsverfahrens
(1992) sowie schließlich die erhebliche Ausdehnung der Anwendungsbereiche
dieses Mitentscheidungsverfahrens mit den nachfolgenden Vertragsänderungen.
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Organisation und Aufbau
Ausschüsse |
Das EP setzt sich aus länderübergreifenden Fraktionen zusammen, wie
beispielsweise der Fraktion der Europäischen Volkspartei oder der Fraktion der Sozialdemokratischen Partei Europas (SPE).
Außerordentlich
wichtig für die Arbeit des EP und seinen Einfluss sind die 20 Ständigen
Ausschüsse.
Die während ihrer fünfjährigen
Amtszeit in den einzelnen Ausschüssen tätigen Parlamentarier sind in der Lage,
sich ein substantielles Fachwissen anzueignen. Dadurch können sie die Arbeit
der Generaldirektionen der Kommission und der Fachministerräte mit ihrem
Unterbau in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich nicht nur intensiv
verfolgen, sondern — mehr als dies die formellen Zuständigkeiten vermuten
ließen — auch beeinflussen. Wichtig in diesem Zusammenhang ist auch die enge
Kooperation mit den entsprechenden Dienststellen von Kommission sowie
transnationalen und nationalen Verbänden.
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Charakteristika |
Als wesentliche Charakteristika
des EP lassen sich somit festhalten: Es handelt sich um ein multinationales
Parlament im ständigen Wandel, das sowohl ideologische — entlang der länderübergreifenden
Fraktionen — als auch nationale Konfliktlinien — über die Herkunft der
Abgeordneten aus einzelnen Ländern — aufweist. Wie bei den anderen
bereits besprochenen Organen findet sich auch beim Parlament eine
ausgeprägte funktionale Differenzierung. Hervorzuheben sind schließlich
auch die außerordentlich engen Verbindungen und die intensive
Kooperation mit der Kommission, häufig gegen den Ministerrat.
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Bewertung |
Eine Bewertung im Vergleich mit
nationalen Parlamenten hängt von der Perspektive ab. In einer statischen Sicht
lässt sich feststellen, dass die Bedeutung des EP nach wie vor hinter der von Parlamenten in nationalen
Systemen zurückbleibt, allerdings weit über alles hinausgeht, was sich an
parlamentarischen Versammlungen oder Gremien internationaler Organisationen
findet. Sieht man sich allerdings die Entwicklung vor allem der letzten Jahrzehnte an, so ist unverkennbar, dass sein Gewicht im Vergleich zu den
anderen Organen enorm zugenommen hat: Ein weiteres wichtiges Indiz für die
"Supranationalisierung" der EG.
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Fazit |
Die drei
genannten Institutionen — Kommission, Rat und Parlament — bilden das
Entscheidungszentrum des Gemeinschaftssystems. Flankiert wird dieses
Dreieck von weiteren, außerordentlich wichtigen Organe, zu denen wir auf
der folgenden Seite kommen: den Europäischen Gerichtshof und den Europäischen
Rat.
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[Autor: Prof. Dr. Wolfgang
Schumann]
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