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Europäische Union

Das Institutionengefüge in der zweiten Säule: GASP und ESVP

bulletAnfänge: Die EPZ
bulletDie GASP im Maastrichter Vertrag
bullet Determinanten der institutionellen Konstruktion in der GASP
bulletDie GASP im Amsterdamer Vertrag
bulletGASP und ESVP nach dem Nizzaer Vertrag
bulletDie neuen militärischen Institutionen
bulletDas Institutionengefüge in der zweiten Säule: eine Bilanz

Anfänge: EPZ

Zur Entwicklung der zweiten Säule, der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP), hatten wir schon in Grundkurs 2 gesehen, dass sich mit fortschreitendem Integrationsprozess auch die Notwendigkeit einer besseren Abstimmung in außenpolitischen Fragen ergab. Eine erste diesbezügliche Vereinbarung kam 1970 zustande. In ihr wurde für die so genannte Europäische Politische Zusammenarbeit (EPZ) folgender institutionelle Rahmen bestimmt.

Entscheidend für unseren Zusammenhang ist, dass es sich um eine rein zwischenstaatliche Zusammenarbeit der EG-Mitgliedstaaten handelte, die strikt von der EG getrennt war, weil das einige dieser Mitgliedstaaten, insbesondere Dänemark und Großbritannien mit ihren stark intergouvernemental geprägten Grundeinstellungen zur EG, nachdrücklich gefordert hatten. Als Entscheidungsmodus galt, wie bei traditioneller internationaler Kooperation, Einstimmigkeit; inhaltlich ging es um einen losen Informationsaustausch und gegebenenfalls um eine Abstimmung der Positionen.

Weitere wichtige Meilensteine waren die Einheitliche Europäische Akte, die EG und Europäische Politische Zusammenarbeit (EPZ) miteinander verband, und der Maastrichter Vertrag mit der Einrichtung einer GASP als zweiter Säule des Unionsgebäudes. Die institutionelle Konstruktion dieser zweiten Säule wollen wir uns jetzt ansehen.

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GASP im Maastrichter Vertrag

Das Schaubild zeigt uns, rund 20 Jahre nach der Einführung der EPZ, einige erhebliche Weiterentwicklungen.

Dazu gehört einmal die enge Verzahnung mit der EG, die sich unter anderem an der Beteiligung der Kommission zeigt sowie an der Tatsache, dass das Politische Komitee, ein Teil der zwischenstaatlichen EPZ-Zusammenarbeit, seine Vorlagen nicht mehr direkt dem Außenministerrat zuleitet, sondern dies nun über den Ausschuss der Ständigen Vertreter - einem institutionellen Teil der EG-Säule - geschieht. Außerdem ist das zur Verfügung stehende Handlungsinstrumentarium (rechte Seite des Schaubilds) ganz beträchtlich erweitert worden; bei seiner Nutzung bleibt allerdings nach wie vor Einstimmigkeit erforderlich.

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Determinanten der institutionellen Konstruktion in der GASP

Das bringt uns zu der Frage, die uns in dem Themenkomplex durchgängig begleitet hat, der Frage nämlich nach den zentralen Bestimmungsfaktoren des Integrationsprozesses, hier also der Frage nach den Determinanten der außenpolitischen Zusammenarbeit. Und da zeigt sich in der ersten Hälfte der 90er Jahre immer noch die enorm prägende Kraft von Faktoren, die die außenpolitische Kooperation von Anfang an begleitet und beeinflusst haben, nämlich unterschiedliche Grundeinstellungen zu nationaler Souveränität und von daher zu der Ausgestaltung der außenpolitischen Zusammenarbeit sowie besondere außenpolitische Orientierungen.

Zwar haben sie nicht verhindern können, dass auch andere Determinanten, wie beispielsweise die Veränderungen der internationalen Umwelt und die damit verbundenen neuen, unabwendbaren Herausforderungen oder die mittlerweile jahrzehntelange Praxis gemeinsamer Außenpolitik, ihre Spuren hinterlassen haben.

Die Situation in den einzelnen Mitgliedstaaten, ihre Grundeinstellungen zur EU und zur Frage nationalstaatlicher Souveränität sowie die diesbezüglich im Kreise der Neun beziehungsweise Zwölf bestehenden Unterschiede haben aber dafür gesorgt, dass Veränderungen immer nur in kleinen Schritten möglich waren. Sie haben dazu beigetragen, dass Regelungen häufig in sich widersprüchlich waren, Probleme in der Durchführung mit sich brachten und immer wieder revidiert werden mussten.
 

GASP im Amsterdamer Vertrag

Das zeigt sich auch in den Bestimmungen zur GASP im am 1. Mai 1999 in Kraft getretenen Amsterdamer Vertrag. Es wird ein "Hoher Vertreter für die GASP" eingesetzt (Javier Solana), der der europäischen Außenpolitik endlich auch ein Gesicht gibt und ihm eine Strategieplanungs- und Frühwarneinheit zugeordnet, die eine frühzeitige Erkennung GASP-relevanter internationaler Entwicklungen sicherstellen und damit den stark reaktiven Charakter europäischer Außenpolitik verändern soll.

Entscheidungen werden zudem dadurch erleichtert, dass Stimmenthaltungen nun Beschlüsse nicht mehr verhindern; ein von der Sache her eigentlich dringlich gebotener Übergang zu Mehrheitsentscheidungen allerdings bleibt aus den eben genannten Gründen aus. Beachtenswert allerdings, dass - nachdem dieses Thema über Jahrzehnte ein strenges Tabu in der außenpolitischen Kooperation der EG-Mitgliedstaaten gewesen war - nun endlich, wenn auch zunächst noch zögerlich, Sicherheits- und Verteidigungspolitik eine Rolle zu spielen beginnen.

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Entwicklung der ESVP

Erstaunlicherweise hat sich gerade dieser Sektor in den Jahren 1998-2001 - und zwar wesentlich außerhalb der großen Vertragsrevisionen von Amsterdam und Nizza - in einer geradezu atemberaubenden Geschwindigkeit weiter entwickelt und zu einer Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP) geführt, das heißt der GASP auch einen militärischen Arm verschafft. Diese Entwicklung im Detail zu schildern, würde den hier zur Verfügung stehenden Rahmen sprengen und ist mit Blick auf unsere Zielsetzungen auch nicht notwendig; geht es uns doch hier um die institutionelle Ausgestaltung der 2. Säule und ihre Hintergründe.
 

GASP und ESVP nach dem Nizzaer Vertrag

Und diese institutionelle Ausgestaltung stellt sich nach dem Nizzaer Vertrag wie folgt dar.

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Das PSK

Aus dem Politischen Komitee der EPZ wird mit dem Vertrag von Nizza (Artikel 25) das Politische und Sicherheitspolitische Komitee (PSK). Es beschäftigt sich mit allen Aspekten der GASP und soll zugleich als „Motor“ der GASP und ESVP fungieren. Das PSK beobachtet die für die GASP/ESVP relevanten internationalen Ereignisse (Analysefunktion), um dem Rat für Allgemeine Angelegenheiten (Außenministerrat) auf Grundlage der Analysen Empfehlungen für die Ausgestaltung von Politiken zu geben (Entscheidungsvorbereitung). Weiterhin überwacht das PSK die Implementation vereinbarter Politiken (Implementationskontrolle) und bildet die Schnittstelle für den Informationsaustausch zwischen den verschiedenen an der GASP/ESVP beteiligten Institutionen und Akteure — inklusive der NATO (Schnittstellenfunktion). Diese Institution hat also mit dem Vertrag von Nizza eine deutliche Aufwertung erfahren.
 

Ausschuss für zivile Aspekte des Krisenmanagements

Schon seit Juni 2000 besteht eine weitere neue zivile Institution der GASP — der Ausschuss für zivile Aspekte des Krisenmanagements. Er trägt dem veränderten Sicherheitsbegriff Rechnung, indem er Aspekte der Krisenprävention behandelt und Pläne erarbeitet, um Krisen mit zivilen Mitteln zu begegnen. Die entsprechenden Vorschläge richtet er an das PSK. Die Kommission ist ebenfalls in diesem Ausschuss vertreten. So wird eine Verbindung zur EG-Säule geschaffen, in der ebenfalls Potenziale zum zivilen Krisenmanagement vorhanden sind.
 

neue militärische Institutionen

Abschließend wollen wir noch die zwei neuen militärischen Institutionen betrachten: EU-Militärausschuss (EUMC) und EU-Militärstab (EUMS).

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Militärausschuss

Der Militärausschuss stellt das höchste militärische Gremium der Rats dar und leitet alle militärischen Aktivitäten. Gegenüber dem PSK übernimmt er eine Beratungsfunktion in militärischen Angelegenheiten und gibt dem Militärstab Leitlinien vor. Zusammengesetzt ist der EUMC aus den Generalstabschefs der Mitgliedstaaten. Den Vorsitz übernimmt ein Vier-Sterne-General bzw. Admiral, der vom Rat für eine Amtszeit von drei Jahren ernannt wird.
 

Militärstab

Der Militärstab (EUMS) erfüllt — ähnlich wie das PSK — Analyse- und Planungsfunktionen hinsichtlich der Erfüllung der Petersberger Aufgaben. Konkret beschäftigt er sich in diesem Kontext mit Frühwarnung, Lageeinschätzung und strategischer Planung. Um diese Funktion effektiv erfüllen zu können, steht er mit den nationalen Stäben und der NATO in Verbindung. Der EUMS ist als Generaldirektion im Ratssekretariat verankert und beschäftigt gut 100 Personen.
 

Institutionengefüge in der zweiten Säule: Bilanz

Nach der Darstellung und Analyse dieser verwirrenden Fülle von Institutionen in der zweiten Säule und deren noch komplizierterem Zusammenspiel gilt es zunächst noch einmal nachdrücklich in Erinnerung zu rufen, worum es uns hier eigentlich geht. Es gilt, die besondere institutionelle Ausprägung der EU, ihre Neuartigkeit, zu dokumentieren und zwar in der ganzen Breite, und das heißt auch in der zweiten Säule. Und es gilt, deutlich zu machen, woher diese komplizierte und die Zusammenarbeit ja letztlich nicht gerade einfacher machende Neuartigkeit kommt, um auf diese Weise den Integrationsprozess besser verstehen zu lernen.

Und diesbezüglich ist festzustellen, das in der GASP und ESVP in der Tat institutionell ein deutlich anderer Weg gegangen wurde als in der ersten Säule, die sich im Zeitschnitt durch ein hohes Maß an Entwicklung zur Supranationalität auszeichnet. Denken Sie nur an die Vielzahl der vergemeinschafteten Politikfelder, die aktive Rolle, die Kommission und Europäisches Parlament dort einnehmen, oder die so entscheidenden und die Supranationalität befördernden Urteile des Europäischen Gerichtshofes.

All dies finden wir in der zweiten Säule ganz offensichtlich nicht. Zwar hat es von der EPZ bis Nizza und danach eine bemerkenswerte Entwicklung in Richtung einer Ausweitung der Aufgaben sowie einer Institutionalisierung und institutionellen Ausdifferenzierung der Zusammenarbeit gegeben. Ein qualitativer Sprung aber, wie etwa in der Währungspolitik, ist ganz offensichtlich ausgeblieben. Vielmehr ist ein Neben- und Miteinander zwischenstaatlicher und supranationaler Elemente zu beobachten, wobei die erstgenannten nach wie vor deutlich dominieren. Denken Sie nur daran, dass nach wie vor im Regelfall einstimmig entschieden werden muss.

Der Grund dafür ist offensichtlich der Bereich, um den es hier geht, nämlich die Außenpolitik als eine, wenn nicht die klassische Domäne des souveränen Nationalstaats in Verbindung mit den tief in der politischen Kultur einzelner Mitgliedstaaten verankerten Grundeinstellungen zur Ausgestaltung der EU-Zusammenarbeit. Das hat zwar nicht verhindern können, dass immense funktionale Zwänge, wie beispielsweise die Entwicklung im ehemaligen Jugoslawien inklusive des Kosovo-Krieges, ihre deutlichen Spuren, hier im Sinne der Einbeziehung von Verteidigungspolitik, hinterlassen haben. Es hat aber dazu geführt, dass diese Einbeziehung institutionell die komplizierte, ja umständliche Form angenommen hat, die ich Ihnen in diesem Teil geschildert hatte.

[Autor: Prof. Dr. Wolfgang Schumann]

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