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Grundkurs 4: Institutionen des
EU-Mehrebenensystems

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Rückblick auf die
bisherigen Grundkurse |
In den bisherigen Grundkursen
haben wir uns mit der Entwicklung des
Integrationsprozesses beschäftigt. Dabei
ging es zwar auch um die Vermittlung der notwendigen Fakten, aber nicht
als Selbstzweck, sondern um erstens die grundlegenden Fragen zu
identifizieren, die sich im Zusammenhang einer Beschäftigung mit der EU
stellen, und um zweitens einen Eindruck von möglichen Determinanten und
Entwicklungsmustern des Integrationsprozesses zu gewinnen. Als Anknüpfungspunkt
möchte ich zunächst nochmals einige Ergebnisse der Bemühungen in
Erinnerung rufen. Auf welche zentrale Fragen, auf welche Besonderheiten der EU
sind wir gestoßen? Wir haben festgestellt,
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Besonderheiten der EU |
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dass es sich bei EGKS,
EWG, EG
und EU um neuartige und einzigartige Formen der Zusammenarbeit handelt; |
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dass eine ganz eigentümliche
Koexistenz supranationaler
und intergouvernementaler
Elemente zu beobachten ist; |
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dass sich eine bemerkenswerte
Entwicklung von sektoral begrenzter zu umfassender und von
zwischenstaatlicher zu supranationaler Zusammenarbeit vollzogen hat; |
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dass viele Maßnahmen erst mit
einer zeitlichen Verzögerung von zum Teil Jahrzehnten realisiert werden
konnten; |
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dass sich der Kreis der
Mitgliedstaaten enorm erweitert hat.
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Gegenstand von Grundkurs 4 |
In diesem Grundkurs wollen wir uns
mit der gleichen Zielrichtung ausführlicher mit dem Institutionengefüge der EU
beschäftigen, setzen also bei den ersten beiden Punkten der Liste an, indem wir
näher untersuchen, was denn eigentlich konkret die Neuartigkeit im
institutionellen Bereich ausmacht und wo sich dort supranationale und
zwischenstaatliche Elemente identifizieren lassen. Aus diesen Vorüberlegungen
ergeben sich drei Ziele für den vorliegenden Grundkurs 4. Wir müssen uns
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Ziele von Grundkurs 4 |
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erstens einen Überblick über
die wesentlichen strukturellen Merkmale der EU verschaffen, insbesondere
über diejenigen Eigenschaften, die zu ihrer Klassifizierung als
supranationale Organisation führen, also als Organisation, die sich von
rein zwischenstaatlichen Beziehungen oder klassischen Internationalen
Organisationen unterscheidet. |
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Wir müssen zweitens den
Gesamtzusammenhang und die Komplexität dieses strukturellen Aufbaus
in den Blick nehmen. Das heißt, wir dürfen nicht bei der supranationalen
Ebene stehen bleiben, sondern müssen auch die Mitgliedstaaten in die
Untersuchung einbeziehen, und schließlich |
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drittens auch alle drei
Säulen, also nicht nur die EG, sondern auch die Gemeinsame
Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) sowie die Zusammenarbeit im
Bereich Justiz
und Inneres untersuchen, weil der institutionelle Aufbau und die
"Spielregeln" sich zwischen diesen drei Bereichen erheblich
unterscheiden. |
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Warum Einbeziehung aller
Ebenen? |
Weshalb müssen all diese
Faktoren und Ebenen in die Betrachtung einbezogen
werden, wo sich doch die supranationale Ebene allein
schon ausreichend kompliziert darstellt?
Das ergibt sich aus dem folgenden
Schaubild.

Das Schaubild zeigt, dass
einerseits Akteure der nationalen und subnationalen
Ebene auf EU-Ebene vertreten sind und an den
Entscheidungen mitwirken - die nationalen Regierungen
etwa im Rat der EU und im Europäischen Rat, das heißt an
zentraler Stelle; die subnationalen Regierungen im
Ausschuss der Regionen; die Verbände im Wirtschafts- und
Sozialausschuss, außerdem wählen die Bevölkerungen der
Mitgliedstaaten die Abgeordneten des Europäischen
Parlaments.
Auf der
anderen Seite ist erkennbar, dass die Entscheidungen der
EU, ihre "Gesetze", direkt und verbindlich - wie
nationale Gesetze - in den Mitgliedstaaten gelten und
das in quantitativ und qualitativ immer bedeutenderem
Umfang. Denken Sie nur daran, dass in den Ländern der
Euro-Zone die Regierungen der Mitgliedstaaten selbst in
der für die nationale Souveränität so bedeutsamen
Währungspolitik ihre Befugnisse abgegeben haben!
Mit
anderen Worten: Die drei Ebenen sind so eng miteinander
verflochten, dass sie auch zwingend gemeinsam und in
ihrem Zusammenspiel betrachtet und analysiert werden
müssen. Aus diesem Grund ist in der wissenschaftlichen
Diskussion vom "EU-System" oder vom
"EU-Mehrebenensystem" die Rede.
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Daraus ergibt sich folgende Gliederung von
Grundkurs 4:
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EU-Struktur 1: |
 | Wir werden uns in einem ersten
Schritt auf die supranationale Ebene konzentrieren und uns die
einzelnen Institutionen, ihre Zusammensetzung, ihre Aufgaben und ihr
Zusammenspiel näher ansehen. Dabei wird es zunächst um das
institutionelle Dreieck Kommission – Rat – Parlament gehen.
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| EU-Struktur
2: |
 | Mit der Betrachtung des Gerichtshofs und des Europäischen Rats
vervollständigen wir das Bild der supranationalen Ebene.
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| EU-Struktur
3: |
 | Im zweiten Schritt geht es um die wesentlichen strukturellen
Voraussetzungen und andere wesentliche Bestimmungsfaktoren der
Gemeinschaftspolitik der Mitgliedstaaten, also um die nationale Ebene.
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| EU-Struktur
4: |
 | Anschließend werden wir uns der zweiten und dritten Säule, also der
Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik sowie der Zusammenarbeit in den
Bereichen Justiz und Inneres zuwenden. Was sind die zentralen Organe, wie
arbeiten sie zusammen, wie sieht die Aufgabenverteilung zwischen Union und
Mitgliedstaaten aus, wie stellen sich die Entscheidungsmodi im Vergleich zur
EG dar und wie sieht die Aufgabenabgrenzung bzw. -verzahnung mit eben dieser
ersten Säule aus — das werden die zentralen Fragen sein, um die es dabei
geht.
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| Bilanz: |
 | Abschließend wollen wir versuchen, die wesentlichen Merkmale des
strukturellen Aufbaus der EU systematisch zusammenzufassen. |
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[Autor: Prof. Dr. Wolfgang
Schumann]
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