Grundkurs 4
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Europäische Union

Grundkurs 4: Wie wird in der EU entschieden?


Kontext

In Grundkurs 1 haben wir uns mit der Bedeutung der EU befasst und in Grundkurs 2 festgestellt, dass wir für die EU ein neues Modell von Politik benötigen und sie als Mehrebenensystem betrachten müssen. In Grundkurs 3 haben wir uns mit der Entwicklung des Integrationsprozesses beschäftigt. Dabei ging es zwar auch um die Vermittlung der notwendigen Fakten, aber nicht als Selbstzweck, sondern um erstens die grundlegenden Fragen zu identifizieren, die sich im Zusammenhang einer Beschäftigung mit der EU stellen, und um zweitens einen Eindruck von möglichen Determinanten und Entwicklungsmustern des Integrationsprozesses zu gewinnen. Auf welche zentrale Fragen, auf welche Besonderheiten der EU sind wir gestoßen? Wir haben festgestellt,
 


Besonderheiten der EU

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dass es sich bei EGKS, EWG, EG und EU um neuartige und einzigartige Formen der Zusammenarbeit handelt;

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dass eine ganz eigentümliche Koexistenz supranationaler und intergouvernementaler Elemente zu beobachten ist;

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dass sich eine bemerkenswerte Entwicklung von sektoral begrenzter zu umfassender und von zwischenstaatlicher zu supranationaler Zusammenarbeit vollzogen hat;

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dass viele Maßnahmen erst mit einer zeitlichen Verzögerung von zum Teil Jahrzehnten realisiert werden konnten;

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dass sich der Kreis der Mitgliedstaaten enorm erweitert hat.



Gegenstand von Grundkurs 4


In diesem Grundkurs wollen wir unter der gleichen Zielsetzung ausführlicher mit dem Institutionengefüge der EU beschäftigen, setzen also bei den ersten beiden Punkten der Liste an, indem wir näher untersuchen, was denn eigentlich konkret die Neuartigkeit im institutionellen Bereich ausmacht und wo sich dort supranationale und zwischenstaatliche Elemente identifizieren lassen. Aus diesen Vorüberlegungen ergeben sich drei Ziele für den vorliegenden Grundkurs 4. Wir müssen uns
 

Ziele von Grundkurs 4

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erstens einen Überblick über die wesentlichen strukturellen Merkmale der EU verschaffen, insbesondere über diejenigen Eigenschaften, die zu ihrer Klassifizierung als supranationale Organisation führen, also als Organisation, die sich von rein zwischenstaatlichen Beziehungen oder klassischen Internationalen Organisationen unterscheidet.

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Wir müssen zweitens den Gesamtzusammenhang und die Komplexität dieses strukturellen Aufbaus in den Blick nehmen. Das heißt, wir dürfen nicht bei der supranationalen Ebene stehen bleiben, sondern müssen auch die Mitgliedstaaten in die Untersuchung einbeziehen.



Einbeziehung aller Ebenen


Weshalb müssen all diese Faktoren und Ebenen in die Betrachtung einbezogen werden, wo sich doch die supranationale Ebene allein schon ausreichend kompliziert darstellt? Das ergibt sich aus dem folgenden Schaubild.


 



Verzahnung der Ebenen


Das Schaubild zeigt, dass Akteure der nationalen und subnationalen Ebene auf EU-Ebene vertreten sind und an den Entscheidungen mitwirken - die nationalen Regierungen etwa im Rat der EU und im Europäischen Rat, das heißt an zentraler Stelle; die subnationalen Regierungen im Ausschuss der Regionen; die Verbände im Wirtschafts- und Sozialausschuss. Außerdem wählen die Bevölkerungen der Mitgliedstaaten die Abgeordneten des Europäischen Parlaments.

Auf der anderen Seite ist erkennbar, dass die Entscheidungen der EU, ihre "Gesetze", direkt und verbindlich - wie nationale Gesetze - in den Mitgliedstaaten gelten und das in quantitativ und qualitativ immer bedeutenderem Umfang. Denken Sie nur daran, dass in den Ländern der Euro-Zone die Regierungen der Mitgliedstaaten selbst in der für die nationale Souveränität so bedeutsamen Währungspolitik ihre Befugnisse abgegeben haben.

Mit anderen Worten: Die drei Ebenen sind so eng miteinander verflochten, dass sie auch zwingend gemeinsam und in ihrem Zusammenspiel betrachtet und analysiert werden müssen. Aus diesem Grund ist in der wissenschaftlichen Diskussion vom "EU-System" oder vom "EU-Mehrebenensystem" die Rede. Daraus ergibt sich folgende Gliederung von Grundkurs 4:



Gliederung des Grundkurses


EU-Struktur 1: Wir werden uns in einem ersten Schritt auf die supranationale Ebene konzentrieren und uns die einzelnen Institutionen, ihre Zusammensetzung, ihre Aufgaben und ihr Zusammenspiel näher ansehen. Dabei wird es zunächst um das institutionelle Dreieck Kommission – Rat – Parlament gehen.

EU-Struktur 2: Mit der Betrachtung des Gerichtshofs und des Europäischen Rats vervollständigen wir das Bild der supranationalen Ebene.

EU-Struktur 3: Im zweiten Schritt geht es um die wesentlichen strukturellen Voraussetzungen und andere wesentliche Bestimmungsfaktoren der Gemeinschaftspolitik der Mitgliedstaaten, also um die nationale Ebene.

EU-Struktur 4: Anschließend werden wir uns der zweiten Säule, also der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik zuwenden. Was sind die zentralen Organe, wie arbeiten sie zusammen, wie sieht die Aufgabenverteilung zwischen Union und Mitgliedstaaten aus, wie stellen sich die Entscheidungsmodi im Vergleich zur EG-Säule dar und wie sieht die Aufgabenabgrenzung bzw. -verzahnung mit eben dieser ersten Säule aus — das werden die zentralen Fragen sein, um die es dabei geht.

Bilanz: Abschließend wollen wir versuchen, die wesentlichen Merkmale des strukturellen Aufbaus der EU systematisch zusammenzufassen.
 

 


... weiter zu EU-Struktur 1: Institutionen auf der supranationalen Ebene (I) ...

[Autor: Prof. Dr. Wolfgang Schumann]

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