Chronologie
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Europäische Union

Verlauf der Osterweiterung

Erste Reaktion der Gemeinschaft: Europa-Abkommen

Den Hintergrund und Ausgangspunkt der Erweiterung von 2004 bildete der Zusammenbruch der kommunistischen Systeme in Mittel- und Osteuropa, die in diesen Ländern einsetzenden Transformationsprozesse, verbunden mit zum Teil enormen ökonomischen und sozialen Problemen, sowie der von daher verständliche Wunsch nach westlicher Hilfe und Unterstützung.

Als eine erste Antwort auf diese neue Situation schloss die Gemeinschaft zu Beginn der 90er Jahre bilaterale Assoziationsabkommen mit einer ganzen Reihe der MOEL ab. Das zentrale Anliegen dieser Europa-Abkommen war es, einen großen europäischen Markt zu etablieren, der alle assoziierten Staaten umfassen sollte, wobei diesen erhebliche Anpassungsleistungen zugemutet wurden: Sie hatten die Binnenmarktregelungen zu übernehmen und ihre Volkswirtschaften grundlegend umzustrukturieren. Allerdings wurde ihnen dazu finanzielle Unterstützung seitens der EG/EU im Rahmen verschiedener Programme gewährt.
 

Kopenhagener Kriterien

Nachdem es also zunächst nur um Assoziierung, finanzielle Hilfen und die Erörterung gemeinsam interessierender Fragen gegangen war, änderte sich dies mit einer Entscheidung des Europäischen Rats von Kopenhagen im Juni 1993 grundsätzlich. Dort wurde nämlich beschlossen, allen assoziierten MOEL die Möglichkeit des Beitritts zu eröffnen, wenn sie bestimmte Bedingungen, die so genannten „Kopenhagener Kriterien“, erfüllten. Zu diesen Bedingungen gehörten beispielsweise ein stabiler institutioneller Rahmen auf der Grundlage einer demokratischen Ordnung und die Gewährleistung von Menschen- und Minderheitenrechten.

Zum zweiten eine funktionierende Marktwirtschaft.

Außerdem wurde von den MOEL erwartet, dass sie in der Lage waren, das gesamte Recht der EU zu übernehmen und bereit waren, die Ziele einer Politischen Union sowie einer Wirtschafts- und Währungsunion zu übernehmen.

Das nachfolgenden Schaubild fasst die Entwicklung bis zu diesem Zeitpunkt zusammen.

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Beitrittsanträge der MOEL zwischen 1994 und 1996

Nachdem die mittel- und osteuropäischen Länder im Zeitraum zwischen 1994 und 1996 ihre offiziellen Beitrittsanträge gestellt hatten (Zypern und Malta hatten dies bereits 1990 getan), forderte der Europäische Rat – so, wie es in den Verträgen vorgesehen ist – die Kommission auf, Stellungnahmen dazu vorzubereiten. Ziel dieser Stellungnahmen war es, die Situation in jedem potenziellen Beitrittsland zu untersuchen und zu prüfen, inwieweit es die Beitrittskriterien erfüllt und in der Lage sein wird, die Pflichten einer Mitgliedschaft zu übernehmen.
 

Berichte der Kommission 1997: Agenda 2000

Diese Berichte wurden von der Kommission in ihrem im Juli 1997 veröffentlichen Papier „Agenda 2000“ vorgelegt. Unter Zugrundelegung der vom Europäischen Rat in Kopenhagen aufgestellten Kriterien für einen Beitritt kommt sie darin zu dem Schluss, dass Ungarn, Polen, Estland, Tschechien und Slowenien mittelfristig alle darin genannten Bedingungen erfüllen könnten, und empfiehlt, zunächst mit diesen Ländern — sowie mit Zypern — Beitrittsverhandlungen aufzunehmen. Sie unterstreicht allerdings, dass die gleichzeitige Aufnahme dieser Verhandlungen nicht notwendigerweise auch einen gleichzeitigen Abschluss impliziere. Dieser sollte jeweils von den Fortschritten in jedem einzelnen Land abhängig gemacht werden.
 

Verstärkung der Maßnahmen zur Anpassung der MOEL

Außerdem schlägt die Kommission vor, die Maßnahmen zur Anpassung der MOEL im Vorfeld der Erweiterung zu verstärken und kündigt an, über die entsprechenden Fortschritte erstmalig Ende 1998 in einem jährlichen Bericht informieren zu wollen. Im Lichte dieser Berichte soll dann jeweils geprüft werden, inwieweit mit denjenigen Kandidaten, die bei der ersten Runde nicht berücksichtigt wurden, in konkrete Beitrittsverhandlungen eingetreten werden kann.
 

Beginn der Beitrittsverhandlungen mit
1. Gruppe 1998
2. Gruppe 2000

Neben einer Vielzahl von Empfehlungen der Kommission in ihrer Agenda 2000, die sämtlich auf die Einbeziehung aller Bewerberstaaten in den Erweiterungsprozess abhoben, machte sich der Europäische Rat Ende 1997 in Brüssel auch den Vorschlag zu eigen, bilaterale Regierungskonferenzen zur Eröffnung konkreter Beitrittsverhandlungen zunächst nur mit denjenigen Ländern einzuberufen, die auf dem Weg zur Erfüllung der notwendigen Bedingungen bereits erkennbar vorgekommen waren, nämlich Estland, Polen, Slowenien, Tschechien, Ungarn und Zypern. Die Verhandlungen mit dieser „ersten Welle“ der Beitrittsländer — der so genannten „Luxemburg-Gruppe“ — wurden dann im Frühjahr 1998 aufgenommen.

Im Dezember 1999 beschlossen die Staats- und Regierungschefs in Helsinki die Aufnahme von Verhandlungen mit der „zweiten Welle“, die deshalb auch „Helsinki-Gruppe“ genannt wird (Bulgarien, Lettland, Litauen, Malta, Rumänien und Slowakei). Die Beitrittsverhandlungen mit diesen Ländern wurden am 15. Februar 2000 in Brüssel offiziell begonnen.

Nachstehendes Schaubild fasst die Entwicklung wieder auf unserem Zeitstrahl zusammen.

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"Fahrplan" zur Erweiterung ab 2002

Im November 2000 veröffentlichte  die Kommission ein Strategiepapier zur Erweiterung, das einen „Fahrplan“ enthielt, mit dem sicher gestellt werden sollte, dass die EU in der Lage war, ab Ende 2002 neue Mitglieder aufzunehmen. Der Europäische Rat von Nizza, in dessen Rahmen auch der Vertrag von Nizza auf den Weg gebracht wurde (ratifiziert am 26.02.01), mit dem die EU durch unter anderem institutionelle Modifikationen fit für die Erweiterung gemacht werden sollte, billigte dieses Strategiepapier.

Die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates von Laeken, im Dezember 2001, erklärten, dass der Erweiterungsprozess unumkehrbar sei und betonten die feste Absicht der EU, die laufenden Beitritts-Verhandlungen bis Ende 2002 abschließen zu wollen.
 

Vertiefung und Erweiterung: Regierungskonferenz einberufen

Interessant mit Blick auf unsere Bestimmungsfaktoren ist des weiteren, dass auf diesem Gipfel ebenfalls beschlossen wurde, einen Konvent zur Zukunft der EU zusammentreten zu lassen, der die Regierungskonferenz über eine europäische Verfassung in den Jahren 2003/2004 vorbereiten sollte. Hochinteressant ist auch, dass die Beitrittskandidaten eingeladen wurden, an diesem Konvent teilzunehmen, ohne allerdings die Möglichkeit zu haben, einvernehmlich zwischen den bestehenden Mitgliedstaaten gefundene Lösungen zu blockieren.

Wenn man diese Zusammenhänge einmal unter dem Gesichtspunkt der von uns identifizierten Bestimmungsfaktoren ansieht, so sieht das folgendermaßen aus. Wir sehen also einmal mehr die Bedeutung des Spannungsfelds zwischen Vertiefung und Erweiterung!

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Europäischer Rat Kopenhagen Dezember 2002

Die nächste wichtige Etappe auf dem Weg der Erweiterung markiert der Europäische Rat von Kopenhagen im Dezember 2002. Hier wurden die Beitrittsverhandlungen mit den zehn Staaten abgeschlossen, der erste Mai 2004 als Datum für den Beitritt festgesetzt und die finanziellen Vereinbarungen für 2004-2006, also die erste, schwierige Zeit im Verein der 25, endgültig festgezurrt.

Der Europäische Rat legte zudem 2007 als Jahr für den Beitritt Bulgariens und Rumäniens fest und beschloss, dass eine Entscheidung über mögliche Verhandlungen mit der Türkei auf der Grundlage eines Berichts der Kommission im Dezember 2004 fallen sollte. Außerdem führten die Schlussfolgerungen der Präsidentschaft aus, dass die neuen Mitgliedstaaten in vollem Umfang an der Regierungskonferenz zur Ausarbeitung und Verabschiedung einer europäischen Verfassung teilnehmen sollten.
 

Unterzeichnung Beitrittsvertrag April 2003

Nachdem das Europäische Parlament, dessen Einverständnis bekanntlich zwingend benötigt wird, kurz zuvor zugestimmt hatte, unterzeichneten am 16. April 2003 auch die Staats- und Regierungschefs und Außenminister der Mitgliedstaaten sowie der zehn Beitrittskandidaten in Athen feierlich den Beitrittsvertrag.

Der Beitrittsvertrag enthielt auch Regelungen für die institutionelle Beteiligung der 10 „Neuen“ in der Zeit von seinem Abschluss bis hin zum offiziellen Beitritt zum 01. Mai 2004. Während dieses Zeitraums hatten die Beitrittskandidaten offiziellen Beobachterstatus in alle Ratsgremien, wozu unter anderem auch das Rederecht gehörte. Nun an Abstimmungen durften Sie nicht teilnehmen.
 

2003: Referenden der Beitrittskandidaten

Entscheidend für den weiteren Verlauf des Beitrittsprozesses waren nun die in neun Beitrittskandidaten (mit Ausnahme Zyperns, das sich entschieden hatte, darauf zu verzichten) stattfindenden Referenden über das Ergebnis der Beitrittsverträge und über den Anschluss des jeweiligen Landes an die EU. Die Ergebnisse sehen Sie auf der folgenden Übersicht aufgeführt.

Sie zeigen im übrigen, dass es sich bei dem Erweiterungsprozess keinesfalls um ein Phänomen handelt, das ausschließlich auf Regierungsebene beschränkt wäre! Vielmehr sind die nationalen Parlamente oder aber eben das Volk, wenn ein Referendum vorgesehen ist, in hohem Maße mit einbezogen, müssen Regierungen für Ihren Erweiterungskurs auch „zu Hause“ eine Mehrheit finden. Das gilt im Übrigen natürlich nicht nur für die Beitrittskandidaten, sondern auch für die Mitgliedstaaten. Bei der Erweiterung handelt es sich mithin um einen Prozesse, der mehrere Ebenen einschließt und miteinander verbindet. Ein ganz entscheidender Punkt, der die Analyse so schwierig macht!

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1. Mai 2004: Osterweiterung

Doch nun zu dem nur noch kleinen Rest der Chronologie zum Verlauf der Osterweiterung. Wir machen einen Sprung ins Jahr 2004 – und hier zum 1. Mai –; an diesem Tag sind die zehn offiziell Mitglieder der EU mit allen Rechten und Pflichten geworden. Zweifellos ein denkwürdiger, ein historischer Tag für die EU, ein Tag, der die Union nicht nur von 15 auf 25 Mitgliedstaaten vergrößerte, sondern der sie nachhaltig verändert hat und weiter verändern wird.

Eine weitere, wie ich finde wesentliche Etappe in der Integration der „Neuen“ markierte die Europawahl vom 13.06.2004, bei der erstmalig Abgeordnete aus diesen Ländern direkt ins Europäische Parlament gewählt wurden.

Und den Schlusspunkt setzt schließlich der verzögerte Amtsantritt der neuen Barroso-Kommission Ende November (2004), mit dem auch die neuen, für die 25er beziehungsweise 27er Union vorgesehenen institutionellen Regelungen in Kraft getreten sind. Dazu gehören unter anderem Veränderungen bei der Stimmenverteilung und –gewichtung im Ministerrat und die Tatsache, dass von nun an jedes Land nur einen Kommissar stellt.

[Autor: Prof. Dr. Wolfgang Schumann]

... weiter zu Phase 2: Spezifika der Osterweiterung ...

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