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Verlauf der Osterweiterung
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Erste
Reaktion der Gemeinschaft: Europa-Abkommen |
Den Hintergrund
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Ausgangspunkt
der Erweiterung von 2004 bildete der
Zusammenbruch der kommunistischen
Systeme in Mittel- und Osteuropa, die in
diesen Ländern einsetzenden
Transformationsprozesse, verbunden mit
zum Teil enormen ökonomischen und
sozialen Problemen, sowie der von daher
verständliche Wunsch nach westlicher
Hilfe und Unterstützung.
Als eine erste Antwort
auf diese neue Situation schloss die
Gemeinschaft zu Beginn der 90er Jahre
bilaterale Assoziationsabkommen mit
einer ganzen Reihe der MOEL ab. Das zentrale Anliegen
dieser Europa-Abkommen war es, einen
großen europäischen Markt zu etablieren,
der alle assoziierten Staaten umfassen
sollte, wobei diesen erhebliche
Anpassungsleistungen zugemutet wurden:
Sie hatten die Binnenmarktregelungen zu
übernehmen und ihre Volkswirtschaften
grundlegend umzustrukturieren.
Allerdings wurde ihnen dazu finanzielle
Unterstützung seitens der EG/EU im
Rahmen verschiedener Programme gewährt.
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Kopenhagener Kriterien |
Nachdem es
also zunächst nur um
Assoziierung, finanzielle Hilfen und die Erörterung gemeinsam
interessierender Fragen gegangen war, änderte sich dies mit
einer Entscheidung des Europäischen Rats von Kopenhagen
im Juni 1993 grundsätzlich. Dort wurde nämlich beschlossen,
allen assoziierten MOEL die Möglichkeit des Beitritts zu
eröffnen, wenn sie bestimmte Bedingungen, die so genannten
„Kopenhagener Kriterien“, erfüllten. Zu diesen Bedingungen
gehörten beispielsweise ein stabiler
institutioneller Rahmen auf der Grundlage einer demokratischen
Ordnung und die Gewährleistung von Menschen- und
Minderheitenrechten.
Zum zweiten
eine funktionierende Marktwirtschaft.
Außerdem wurde
von den MOEL erwartet, dass sie in der Lage waren, das gesamte
Recht der EU zu übernehmen und bereit waren, die Ziele einer
Politischen Union sowie einer Wirtschafts- und Währungsunion zu
übernehmen.
Das
nachfolgenden Schaubild fasst die Entwicklung bis zu diesem
Zeitpunkt zusammen.
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Beitrittsanträge der MOEL zwischen 1994 und 1996 |
Nachdem die
mittel- und osteuropäischen Länder im Zeitraum zwischen 1994 und
1996 ihre offiziellen Beitrittsanträge gestellt hatten (Zypern
und Malta hatten dies bereits 1990 getan), forderte der
Europäische Rat – so, wie es in den Verträgen vorgesehen ist –
die Kommission auf, Stellungnahmen dazu vorzubereiten. Ziel
dieser Stellungnahmen war es, die Situation in jedem
potenziellen Beitrittsland zu untersuchen und zu prüfen,
inwieweit es die Beitrittskriterien erfüllt und in der Lage sein
wird, die Pflichten einer Mitgliedschaft zu übernehmen.
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Berichte
der Kommission 1997: Agenda 2000 |
Diese
Berichte wurden von der Kommission in ihrem im Juli 1997 veröffentlichen
Papier „Agenda 2000“ vorgelegt. Unter Zugrundelegung der vom
Europäischen Rat in Kopenhagen aufgestellten Kriterien für einen
Beitritt kommt sie darin zu dem Schluss, dass Ungarn, Polen, Estland,
Tschechien und Slowenien mittelfristig alle darin genannten Bedingungen
erfüllen könnten, und empfiehlt, zunächst mit diesen Ländern — sowie mit
Zypern — Beitrittsverhandlungen aufzunehmen. Sie unterstreicht
allerdings, dass die gleichzeitige Aufnahme dieser Verhandlungen nicht
notwendigerweise auch einen gleichzeitigen Abschluss impliziere. Dieser
sollte jeweils von den Fortschritten in jedem einzelnen Land abhängig
gemacht werden.
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Verstärkung der Maßnahmen zur Anpassung der MOEL |
Außerdem schlägt die
Kommission vor, die Maßnahmen zur Anpassung der MOEL im Vorfeld der
Erweiterung zu verstärken und kündigt an, über die entsprechenden
Fortschritte erstmalig Ende 1998 in einem jährlichen Bericht informieren
zu wollen. Im Lichte dieser Berichte soll dann jeweils geprüft werden,
inwieweit mit denjenigen Kandidaten, die bei der ersten Runde nicht
berücksichtigt wurden, in konkrete Beitrittsverhandlungen eingetreten
werden kann.
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Beginn der
Beitrittsverhandlungen mit
1. Gruppe 1998
2. Gruppe 2000 |
Neben einer
Vielzahl von Empfehlungen der Kommission in ihrer Agenda 2000,
die sämtlich auf die Einbeziehung aller Bewerberstaaten in den
Erweiterungsprozess abhoben, machte sich der Europäische Rat
Ende 1997 in Brüssel auch den Vorschlag zu eigen, bilaterale
Regierungskonferenzen zur Eröffnung konkreter
Beitrittsverhandlungen zunächst nur mit denjenigen Ländern
einzuberufen, die auf dem Weg zur Erfüllung der notwendigen
Bedingungen bereits erkennbar vorgekommen waren, nämlich
Estland, Polen, Slowenien, Tschechien, Ungarn und Zypern. Die
Verhandlungen mit dieser „ersten Welle“ der Beitrittsländer —
der so genannten „Luxemburg-Gruppe“ — wurden dann im Frühjahr
1998 aufgenommen.
Im Dezember
1999 beschlossen die Staats- und Regierungschefs in Helsinki die
Aufnahme von Verhandlungen mit der „zweiten Welle“, die deshalb
auch „Helsinki-Gruppe“ genannt wird (Bulgarien, Lettland,
Litauen, Malta, Rumänien und Slowakei). Die
Beitrittsverhandlungen mit diesen Ländern wurden am 15. Februar
2000 in Brüssel offiziell begonnen.
Nachstehendes Schaubild fasst die
Entwicklung wieder auf unserem Zeitstrahl zusammen.
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"Fahrplan"
zur Erweiterung ab 2002 |
Im November
2000 veröffentlichte die
Kommission ein Strategiepapier zur Erweiterung, das einen
„Fahrplan“ enthielt, mit dem sicher gestellt werden sollte, dass
die EU in der Lage war, ab Ende 2002 neue Mitglieder
aufzunehmen. Der Europäische Rat von
Nizza, in dessen Rahmen auch der
Vertrag von Nizza auf den Weg gebracht wurde (ratifiziert am
26.02.01), mit dem die EU durch unter anderem institutionelle
Modifikationen fit für die Erweiterung gemacht werden sollte,
billigte dieses Strategiepapier.
Die
Schlussfolgerungen des Europäischen Rates von Laeken,
im Dezember 2001, erklärten, dass der
Erweiterungsprozess unumkehrbar sei und betonten die
feste Absicht der EU, die laufenden
Beitritts-Verhandlungen bis Ende 2002 abschließen zu
wollen.
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Vertiefung
und Erweiterung: Regierungskonferenz einberufen |
Interessant
mit Blick auf unsere Bestimmungsfaktoren ist des weiteren, dass
auf diesem Gipfel ebenfalls beschlossen wurde, einen Konvent zur
Zukunft der EU zusammentreten zu lassen, der die
Regierungskonferenz über eine europäische Verfassung in den
Jahren 2003/2004 vorbereiten sollte. Hochinteressant ist auch,
dass die Beitrittskandidaten eingeladen wurden, an diesem
Konvent teilzunehmen, ohne allerdings die Möglichkeit zu haben,
einvernehmlich zwischen den bestehenden Mitgliedstaaten
gefundene Lösungen zu blockieren.
Wenn
man diese Zusammenhänge einmal unter
dem Gesichtspunkt der von uns identifizierten
Bestimmungsfaktoren ansieht, so sieht das folgendermaßen
aus. Wir sehen also einmal mehr die Bedeutung
des Spannungsfelds zwischen Vertiefung und Erweiterung!
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Europäischer Rat Kopenhagen Dezember 2002 |
Die
nächste wichtige Etappe auf dem Weg der Erweiterung
markiert der Europäische Rat von Kopenhagen im Dezember
2002. Hier wurden die Beitrittsverhandlungen mit den
zehn Staaten abgeschlossen, der erste Mai 2004 als Datum
für den Beitritt festgesetzt und die finanziellen
Vereinbarungen für 2004-2006, also die erste, schwierige
Zeit im Verein der 25, endgültig festgezurrt.
Der
Europäische Rat legte zudem 2007 als Jahr für den
Beitritt Bulgariens und Rumäniens fest und beschloss,
dass eine Entscheidung über mögliche Verhandlungen mit
der Türkei auf der Grundlage eines Berichts der
Kommission im Dezember 2004 fallen sollte. Außerdem
führten die Schlussfolgerungen der Präsidentschaft aus,
dass die neuen Mitgliedstaaten in vollem Umfang an der
Regierungskonferenz zur Ausarbeitung und Verabschiedung
einer europäischen Verfassung teilnehmen sollten.
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Unterzeichnung Beitrittsvertrag April 2003 |
Nachdem das Europäische
Parlament, dessen Einverständnis bekanntlich zwingend benötigt wird,
kurz zuvor zugestimmt hatte, unterzeichneten am 16. April 2003 auch die
Staats- und Regierungschefs und Außenminister der Mitgliedstaaten sowie
der zehn Beitrittskandidaten in Athen feierlich den Beitrittsvertrag.
Der
Beitrittsvertrag enthielt auch Regelungen für die
institutionelle Beteiligung der 10 „Neuen“ in der Zeit von
seinem Abschluss bis hin zum offiziellen Beitritt zum 01. Mai
2004. Während dieses Zeitraums hatten die Beitrittskandidaten
offiziellen Beobachterstatus in alle Ratsgremien, wozu unter
anderem auch das Rederecht gehörte. Nun an Abstimmungen durften
Sie nicht teilnehmen.
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2003:
Referenden der Beitrittskandidaten |
Entscheidend
für den weiteren Verlauf des Beitrittsprozesses waren nun die in
neun Beitrittskandidaten (mit Ausnahme Zyperns, das sich
entschieden hatte, darauf zu verzichten) stattfindenden
Referenden über das Ergebnis der Beitrittsverträge und über den
Anschluss des jeweiligen Landes an die EU. Die Ergebnisse
sehen Sie auf der folgenden Übersicht aufgeführt.

Sie zeigen im
übrigen, dass es sich bei dem Erweiterungsprozess keinesfalls um
ein Phänomen handelt, das ausschließlich auf Regierungsebene
beschränkt wäre! Vielmehr sind die nationalen Parlamente oder
aber eben das Volk, wenn ein Referendum vorgesehen ist, in hohem
Maße mit einbezogen, müssen Regierungen für Ihren
Erweiterungskurs auch „zu Hause“ eine Mehrheit finden. Das gilt
im Übrigen natürlich nicht nur für die Beitrittskandidaten,
sondern auch für die Mitgliedstaaten. Bei der Erweiterung
handelt es sich mithin um einen Prozesse, der mehrere Ebenen
einschließt und miteinander verbindet. Ein ganz entscheidender
Punkt, der die Analyse so schwierig macht!
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1. Mai
2004: Osterweiterung |
Doch
nun zu dem nur noch kleinen Rest der Chronologie zum
Verlauf der Osterweiterung. Wir machen einen Sprung ins
Jahr 2004 – und hier zum 1. Mai –; an diesem Tag sind
die zehn offiziell Mitglieder der EU mit allen Rechten
und Pflichten geworden. Zweifellos ein denkwürdiger, ein
historischer Tag für die EU, ein Tag, der die Union
nicht nur von 15 auf 25 Mitgliedstaaten vergrößerte,
sondern der sie nachhaltig verändert hat und weiter
verändern wird.
Eine
weitere, wie ich finde wesentliche Etappe in der
Integration der „Neuen“ markierte die Europawahl vom
13.06.2004, bei der erstmalig Abgeordnete aus diesen
Ländern direkt ins Europäische Parlament gewählt wurden.
Und
den Schlusspunkt setzt schließlich der verzögerte
Amtsantritt der neuen Barroso-Kommission Ende November
(2004), mit dem auch die neuen, für die 25er
beziehungsweise 27er Union vorgesehenen institutionellen
Regelungen in Kraft getreten sind. Dazu gehören unter
anderem Veränderungen bei der Stimmenverteilung und –gewichtung
im Ministerrat und die Tatsache, dass von nun an jedes
Land nur einen Kommissar stellt.
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[Autor: Prof. Dr. Wolfgang Schumann]
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