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Vertragsvorgabe der Einstimmigkeit |
Auch bei der Osterweiterung
sind bezüglich der Interessen und Positionen
der Mitgliedstaaten wieder die Dimensionen
von entscheidender Bedeutung,
die das
zu Beginn von Grundkurs 5 erläuterte
Analyseraster beinhaltet.
Die Vertragsvorgabe der
Einstimmigkeit und der Zustimmung des
Parlaments in der EU und – gleichsam als
Pendant dazu bei den Beitrittsländern – die
Notwendigkeit einer Zustimmung des Volks in
Referenden. Die Folge waren Verhandlungen
und Entscheidungsprozesse, die sich über ein
Jahrzehnt hinweg erstreckten.
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Sektorielle Interessen |
Hinzu tritt des Weiteren die Betroffenheit
spezifischer sektorieller Interessen, was im konkreten Fall heißt:
die Betroffenheit der Mitgliedsländer, die bislang von
Transferleistungen in der Agrar- und Strukturpolitik in besonderem
Maße profitiert und sich deswegen lange gegen die Erweiterung
gesträubt haben.
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Nationale
Interessen |
Dann natürlich „nationale“ Interessen, das heißt die
Fähigkeit der Mitgliedstaaten, Einfluss auf Entscheidungen zu
nehmen, die unter anderem in dem Streit über die Stimmengewichtung
im Rahmen der neuen Verfassung Ihren Niederschlag fanden.
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Entscheidungsfähigkeit EU-System |
Schließlich
das Unionssystem als solches, insbesondere seine institutionelle
Struktur, seine Entscheidungsabläufe und Entscheidungsfähigkeit.
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Spannungsfeld Erweiterung <> Vertiefung |
Die Folge: Der Versuch, diese absehbaren negativen
Folgen der Erweiterung über die Ausarbeitung einer entsprechenden
Verfassung weitgehend zu verhindern. Womit wir schließlich beim
letzten Punkt, dem Spannungsfeld zwischen Erweiterung und Vertiefung
angekommen wären.
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