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Europäische Union

Phase 1: Vom ersten Beitrittsantrag Großbritanniens bis zur EFTA-Erweiterung

bullet Norderweiterung
bullet Süderweiterung
bullet EFTA-Erweiterung
bullet Bestimmungsfaktoren der drei Erweiterungsrunden


Norderweiterung

1961: Erster Beitrittsantrag Großbritanniens

Die hier zur Untersuchung anstehende Phase des Erweiterungsprozesses beginnt mit der Norderweiterung. Der erste Beitrittsantrag Großbritanniens wurde bereits 1961, also nur vier Jahre nach Inkrafttreten der Römischen Verträge gestellt. Es sollte allerdings noch elf weitere Jahre dauern, bevor Großbritannien, Dänemark und Irland tatsächlich der Gemeinschaft beitreten konnten. Was waren die Gründe dafür?
 

Widerstand de Gaulles

Von zentraler Bedeutung war der hartnäckige Widerstand des französischen Staatspräsidenten de Gaulle. Dabei mögen zwar auch ökonomische Motive eine Rolle gespielt haben, entscheidend waren aber politische Überlegungen, namentlich die Befürchtung, mit einem Beitritt Großbritanniens — einem Land mit engen Verbindungen zu den USA — den Vereinigten Staaten Einfluss auf die Gemeinschaftsentwicklung einzuräumen. Genau dies aber widersprach de Gaulles Grundvorstellung zur Ausgestaltung der EG als Zusammenarbeit souveräner Nationalstaaten unabhängig von amerikanischem Einfluss.

Im Gegensatz dazu sahen andere Mitgliedstaaten und die Kommission eine mögliche britische Mitgliedschaft als wünschenswerten Gegenpol gegen die französische Dominanz an. Mit anderen Worten: Die Haltung der Mitgliedstaaten war durch Konflikte zwischen Grundeinstellungen über die zukünftige Entwicklungsrichtung der EG geprägt. Die potenzielle britische Mitgliedschaft wurde als ein Faktor betrachtet, der die eigene Position in dieser Frage stärken beziehungsweise schwächen konnte und nicht als eigenständiger Problemkreis.
 

Norderweiterung im Spiegel des Analyserasters

In dem Raster mit den Einflussfaktoren würde das folgendermaßen aussehen:

Sektorielle Interessen Frankreichs: Agrarpolitik

Langfristig allerdings konnte Frankreich die Erweiterung nicht verhindern. Auf der Haager Gipfelkonferenz im Jahr 1969 stimmte de Gaulles Nachfolger Georges Pompidou zu, die Verhandlungen wieder aufzunehmen. Entscheidend für diese Einigung war, dass es im Rahmen eines groß angelegten Package Deals gelang, die Interessen aller Mitgliedstaaten zu berücksichtigen. Im Rahmen dieser Paketlösung bekam Frankreich für seine Zustimmung zur Erweiterung im Gegenzug das Einverständnis der anderen Länder, die Gemeinsame Agrarpolitik zu vollenden und weiter auszubauen. Hier kamen also außerordentlich gewichtige sektorielle Interessen ins Spiel.
 

Auswirkungen der Norderweiterung

Die weitreichenden Folgen dieser ersten Erweiterung auf den Verlauf des Integrationsprozesses können wir selbstverständlich hier nicht im einzelnen erörtern. Klar ist aber, dass mit Großbritannien und Dänemark zwei Länder hinzukamen, die ein völlig anderes Grundverständnis zur Rolle der Gemeinschaft besaßen. Für beide war die EG primär eine Wirtschaftsgemeinschaft, von der sie ökonomisch zu profitieren hofften. Für beide kamen weitere Beschränkungen nationalstaatlicher Souveränität nicht in Frage. In beiden stellte bereits die EG-Mitgliedschaft als solche eine Frage dar, in der die öffentliche Meinung tief gespalten war.

Diese Ausgangssituation war wesentlich verantwortlich dafür, dass — vor dem Hintergrund der Notwendigkeit, Entscheidungen einstimmig zu treffen — die Gemeinschaftsentwicklung in den 70er und Anfang der 80er Jahre durch permanente Krisen und Stagnation geprägt war.

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Süderweiterung

Süderweiterung als positiv angesehen

Während die Wünschbarkeit einer britischen Mitgliedschaft grundsätzlich in Frage gestellt worden war, wurde diejenige von Griechenland, Spanien und Portugal, also die Süderweiterung, unter politisch-strategischen Gesichtspunkten einhellig als positiv und notwendig angesehen. Besorgnisse gab es hingegen hinsichtlich der ökonomischen und institutionellen Konsequenzen. Das wirtschaftliche Entwicklungsniveau aller drei Länder lag deutlich unter dem Gemeinschaftsdurchschnitt; die damit zunehmende Heterogenität und auch einfach die beträchtliche Vergrößerung der Anzahl der Mitgliedstaaten ließ zudem eine Beeinträchtigung der Effizienz im Zusammenspiel der Institutionen und im Ablauf von Entscheidungsprozessen befürchten.
 

Süderweiterung durch interne Schwierigkeiten der EG beeinflusst

Am meisten wurde die Süderweiterung aber durch die internen Schwierigkeiten der Gemeinschaft zu Beginn der 80er Jahre beeinflusst. Im Grunde ging es dabei um grundsätzliche Meinungsunterschiede über die zukünftige Entwicklungsrichtung des Integrationsprozesses. Diese Probleme verzögerten die Beitrittsverhandlungen immer wieder, und erst nachdem 1984, auf dem Gipfel in Fontainebleau, die Weichen in Richtung Binnenmarkt und Einheitliche Europäische Akte gestellt waren, konnte man sich auch auf ein konkretes Datum für den Beitritt von Spanien und Portugal verständigen, den 1. Januar 1986. Auch die Süderweiterung verband sich wiederum mit Konsequenzen für die Gemeinschaftsentwicklung. So waren einzelne Politiken, insbesondere die Gemeinsame Agrarpolitik besonders betroffen. Die Regionalpolitik musste ausgebaut werden, um die Zustimmung der neuen Mitglieder zum Binnenmarkt zu erhalten und dergleichen mehr.
 

Determinanten der Süderweiterung

Die Süderweiterung im Spiegel unseres Rasters der Einflussfaktoren lässt sehr schön erkennen, wie in diesem Falle alle Determinanten eine Rolle gespielt haben.

Die Vertragsvorgaben mit dem Erfordernis, dass alle Mitgliedstaaten zustimmen - was eine Einigung angesichts der unterschiedlichen Vorstellungen und Interessenlagen enorm schwierig machte.

Das Spannungsfeld zwischen Erweiterung und Vertiefung. Erstere war nur möglich in Verbindung mit einer gleichzeitigen Vertiefung (EEA und Binnenmarkt).

Sektorielle Interessen, insbesondere was den Agrarsektor angeht.

Nationale Interessen in Bezug auf die weitere Entwicklung der EG. Sollte sie eher einen zwischenstaatlichen Charakter annehmen und sich weitgehend auf die Ökonomie konzentrieren - wie es etwa Großbritannien und Dänemark wünschten - oder sich eher in Richtung Vertiefung der Zusammenarbeit inklusive der Einbeziehung der politischen Dimension bewegen - so beispielsweise die Forderung Deutschlands.

Und schließlich die Befürchtungen vor einer Entscheidungsunfähigkeit des EU-Systems vor dem Hintergrund einer enorm wachsenden Heterogenität im Zusammenhang mit der Süderweiterung.

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Die EFTA-Erweiterung

EFTA-Erweiterung unproblematisch

Als alles in allem am unproblematischsten darf wohl die letzte Erweiterung um Österreich, Schweden und Finnland angesehen werden. Die Beziehungen zwischen den EFTA-Staaten und der Gemeinschaft waren bereits seit 1972 über bilaterale Freihandelsabkommen geregelt, die durch ein Abkommen im Januar 1994 durch den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) abgelöst wurden. Die wirtschaftlichen Beziehungen waren also schon über lange Zeit sehr eng; viele der Gemeinschaftsregelungen, insbesondere auch im Binnenmarktbereich, wurden von den drei Ländern über das EWR-Abkommen schon vor dem Beitritt angewandt. Außerdem wiesen alle drei einen relativ hohen ökonomischen Entwicklungsstand auf. Eines der wichtigsten potenziellen politischen Probleme, nämlich ihr Neutralitätsstatus, hatte nach dem Ende des Ost-West-Konflikts an Bedeutung verloren. Ihr Interesse an Fragen wie mehr Transparenz oder Sozial- und Umweltpolitik ließ darüber hinaus neue Impulse für bestehende EU-Politiken erwarten.

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Bestimmungsfaktoren der drei Erweiterungsrunden: Ein Fazit

Alle 3 Erweiterungen durch eine besondere Kombination der Faktoren des Rasters beeinflusst

Lässt man alle drei Erweiterungsrunden noch einmal Revue passieren, so ergibt sich ein überraschender Befund. Obwohl, wie gerade gezeigt wurde, alle unter sehr unterschiedlichen Vorzeichen stattfanden, wurden sie in ihrem Verlauf und ihrem Ergebnis doch durch eine jeweils spezifische Kombination der Faktoren beeinflusst, die wir in unserem Raster festgehalten hatten.

Als zentrale Gemeinsamkeit aller bisherigen Erweiterungen zeigt sich, dass alle mit einer Vertiefung des Integrationsprozesses verbunden waren. Denken Sie an den Werner-Plan und die Einrichtung der Europäischen Politischen Zusammenarbeit (EPZ) 1969, an die Einheitliche Europäische Akte 1987 und an den Maastrichter Vertrag 1992.

So weit zum Verlauf und den Determinanten der bisherigen Erweiterungsrunden.

[Autor: Prof. Dr. Wolfgang Schumann]

... weiter zu Phase 2: Die Osterweiterung

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