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Phase 1: Vom ersten Beitrittsantrag
Großbritanniens bis zur EFTA-Erweiterung

Norderweiterung

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1961:
Erster Beitrittsantrag Großbritanniens |
Die hier zur
Untersuchung anstehende Phase des Erweiterungsprozesses beginnt
mit der Norderweiterung. Der erste Beitrittsantrag
Großbritanniens wurde bereits 1961, also nur vier Jahre nach
Inkrafttreten der Römischen Verträge gestellt. Es sollte
allerdings noch elf weitere Jahre dauern, bevor Großbritannien,
Dänemark und Irland tatsächlich der Gemeinschaft beitreten
konnten. Was waren die Gründe dafür?
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Widerstand
de Gaulles |
Von zentraler
Bedeutung war der hartnäckige Widerstand des französischen
Staatspräsidenten de Gaulle. Dabei mögen zwar auch ökonomische
Motive eine Rolle gespielt haben, entscheidend waren aber
politische Überlegungen, namentlich die Befürchtung, mit einem
Beitritt Großbritanniens — einem Land mit engen Verbindungen zu
den USA — den Vereinigten Staaten Einfluss auf die
Gemeinschaftsentwicklung einzuräumen. Genau dies aber
widersprach de Gaulles Grundvorstellung zur Ausgestaltung der EG
als Zusammenarbeit souveräner Nationalstaaten unabhängig von
amerikanischem Einfluss.
Im Gegensatz
dazu sahen andere Mitgliedstaaten und die Kommission eine
mögliche britische Mitgliedschaft als wünschenswerten Gegenpol
gegen die französische Dominanz an. Mit anderen Worten: Die
Haltung der Mitgliedstaaten war durch Konflikte zwischen
Grundeinstellungen über die zukünftige Entwicklungsrichtung der
EG geprägt. Die potenzielle britische Mitgliedschaft wurde als
ein Faktor betrachtet, der die eigene Position in dieser Frage
stärken beziehungsweise schwächen konnte und nicht als
eigenständiger Problemkreis.
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Norderweiterung im Spiegel des Analyserasters |
In dem Raster mit den
Einflussfaktoren würde das folgendermaßen aussehen:
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Sektorielle Interessen Frankreichs: Agrarpolitik |
Langfristig
allerdings konnte Frankreich die Erweiterung nicht verhindern.
Auf der Haager Gipfelkonferenz im Jahr 1969 stimmte de Gaulles
Nachfolger Georges Pompidou zu, die Verhandlungen wieder
aufzunehmen. Entscheidend für diese Einigung war, dass es im
Rahmen eines groß angelegten Package Deals gelang, die
Interessen aller Mitgliedstaaten zu berücksichtigen. Im Rahmen
dieser Paketlösung bekam Frankreich für seine Zustimmung zur
Erweiterung im Gegenzug das Einverständnis der anderen Länder,
die Gemeinsame Agrarpolitik zu vollenden und weiter auszubauen.
Hier kamen also außerordentlich gewichtige sektorielle
Interessen ins Spiel.
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Auswirkungen der Norderweiterung |
Die weitreichenden Folgen dieser ersten Erweiterung auf den Verlauf des
Integrationsprozesses können wir selbstverständlich hier nicht
im einzelnen erörtern. Klar ist aber, dass mit Großbritannien
und Dänemark zwei Länder hinzukamen, die ein völlig anderes
Grundverständnis zur Rolle der Gemeinschaft besaßen. Für beide
war die EG primär eine Wirtschaftsgemeinschaft, von der sie
ökonomisch zu profitieren hofften. Für beide kamen weitere
Beschränkungen nationalstaatlicher Souveränität nicht in Frage.
In beiden stellte bereits die EG-Mitgliedschaft als solche eine
Frage dar, in der die öffentliche Meinung tief gespalten war.
Diese
Ausgangssituation war wesentlich verantwortlich dafür, dass —
vor dem Hintergrund der Notwendigkeit, Entscheidungen einstimmig
zu treffen — die Gemeinschaftsentwicklung in den 70er und Anfang
der 80er Jahre durch permanente Krisen und Stagnation geprägt
war.
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Süderweiterung

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Süderweiterung als positiv angesehen |
Während die Wünschbarkeit einer britischen
Mitgliedschaft grundsätzlich in Frage gestellt worden
war, wurde diejenige von Griechenland, Spanien und
Portugal, also die
Süderweiterung, unter
politisch-strategischen Gesichtspunkten einhellig als
positiv und notwendig angesehen. Besorgnisse gab es
hingegen hinsichtlich der ökonomischen und
institutionellen Konsequenzen. Das wirtschaftliche
Entwicklungsniveau aller drei Länder lag deutlich unter
dem Gemeinschaftsdurchschnitt; die damit zunehmende
Heterogenität und auch einfach die beträchtliche
Vergrößerung der Anzahl der Mitgliedstaaten ließ zudem
eine Beeinträchtigung der Effizienz im Zusammenspiel der
Institutionen und im Ablauf von Entscheidungsprozessen
befürchten.
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Süderweiterung durch interne Schwierigkeiten der EG beeinflusst |
Am meisten
wurde die Süderweiterung aber durch die internen
Schwierigkeiten der Gemeinschaft zu Beginn der 80er Jahre
beeinflusst. Im Grunde ging es dabei um grundsätzliche
Meinungsunterschiede über die zukünftige
Entwicklungsrichtung des Integrationsprozesses. Diese
Probleme verzögerten die Beitrittsverhandlungen immer
wieder, und erst nachdem 1984, auf dem Gipfel in
Fontainebleau, die Weichen in Richtung Binnenmarkt
und Einheitliche Europäische Akte gestellt waren, konnte man
sich auch auf ein konkretes Datum für den Beitritt von
Spanien und Portugal verständigen, den 1. Januar 1986. Auch
die Süderweiterung verband sich wiederum mit Konsequenzen
für die Gemeinschaftsentwicklung. So waren einzelne
Politiken, insbesondere die Gemeinsame Agrarpolitik
besonders betroffen. Die Regionalpolitik musste ausgebaut
werden, um die Zustimmung der neuen Mitglieder zum
Binnenmarkt zu erhalten und dergleichen mehr.
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Determinanten der Süderweiterung |
Die
Süderweiterung im Spiegel unseres Rasters der Einflussfaktoren
lässt sehr schön erkennen, wie in diesem Falle alle
Determinanten eine Rolle gespielt haben.

Die
Vertragsvorgaben mit dem Erfordernis, dass alle
Mitgliedstaaten zustimmen - was eine Einigung angesichts
der unterschiedlichen Vorstellungen und Interessenlagen
enorm schwierig machte.
Das
Spannungsfeld zwischen Erweiterung und Vertiefung.
Erstere war nur möglich in Verbindung mit einer
gleichzeitigen Vertiefung (EEA und Binnenmarkt).
Sektorielle Interessen, insbesondere was den Agrarsektor
angeht.
Nationale Interessen in Bezug auf die weitere
Entwicklung der EG. Sollte sie eher einen
zwischenstaatlichen Charakter annehmen und sich
weitgehend auf die Ökonomie konzentrieren - wie es etwa
Großbritannien und Dänemark wünschten - oder sich eher
in Richtung Vertiefung der Zusammenarbeit inklusive der
Einbeziehung der politischen Dimension bewegen - so
beispielsweise die Forderung Deutschlands.
Und
schließlich die Befürchtungen vor einer
Entscheidungsunfähigkeit des EU-Systems vor dem
Hintergrund einer enorm wachsenden Heterogenität im
Zusammenhang mit der Süderweiterung.
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Die
EFTA-Erweiterung
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EFTA-Erweiterung unproblematisch |
Als alles in allem am
unproblematischsten darf wohl die letzte
Erweiterung um Österreich, Schweden und Finnland
angesehen werden. Die Beziehungen zwischen den
EFTA-Staaten und der Gemeinschaft
waren bereits seit 1972 über bilaterale
Freihandelsabkommen geregelt, die durch ein
Abkommen im Januar 1994 durch den Europäischen
Wirtschaftsraum (EWR)
abgelöst wurden. Die wirtschaftlichen
Beziehungen waren also schon über lange Zeit
sehr eng; viele der Gemeinschaftsregelungen,
insbesondere auch im Binnenmarktbereich, wurden
von den drei Ländern über das EWR-Abkommen schon
vor dem Beitritt angewandt. Außerdem wiesen alle
drei einen relativ hohen ökonomischen
Entwicklungsstand auf. Eines der wichtigsten
potenziellen politischen Probleme, nämlich ihr
Neutralitätsstatus, hatte nach dem Ende des
Ost-West-Konflikts an Bedeutung verloren. Ihr
Interesse an Fragen wie mehr Transparenz oder
Sozial- und Umweltpolitik ließ darüber hinaus
neue Impulse für bestehende EU-Politiken
erwarten.
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Bestimmungsfaktoren der drei
Erweiterungsrunden: Ein Fazit
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Alle 3
Erweiterungen durch eine besondere Kombination der Faktoren des Rasters
beeinflusst |
Lässt man alle drei
Erweiterungsrunden noch einmal Revue
passieren, so ergibt sich ein überraschender
Befund. Obwohl, wie gerade gezeigt wurde,
alle unter sehr unterschiedlichen Vorzeichen
stattfanden, wurden sie in ihrem Verlauf und
ihrem Ergebnis doch durch eine jeweils
spezifische Kombination der Faktoren
beeinflusst, die wir in unserem Raster
festgehalten hatten.

Als zentrale
Gemeinsamkeit aller bisherigen
Erweiterungen zeigt sich, dass alle
mit einer Vertiefung des
Integrationsprozesses verbunden
waren. Denken Sie an den
Werner-Plan und die Einrichtung
der Europäischen Politischen
Zusammenarbeit (EPZ) 1969, an
die Einheitliche Europäische Akte 1987
und an den Maastrichter Vertrag 1992.
So weit zum Verlauf und
den Determinanten der bisherigen
Erweiterungsrunden.
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[Autor: Prof. Dr. Wolfgang Schumann]
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