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Phase 3: Der laufende
Erweiterungsprozess (Stand Oktober 2005)
Damit kommen wir zum
letzten Teil von Grundkurs 5, zum derzeit laufenden Beitrittsprozess.
Als Ausgangspunkt dafür soll eine geografische Übersicht dienen, die
noch einmal die Entwicklung von der ursprünglichen EWG bis zur 25er
Union zusammenfasst.

Hinsichtlich
eines Ausblicks in die nächste Zukunft sind für uns diejenigen
Länder interessant, mit denen die Verhandlungen abgeschlossen
sind –
das sind Bulgarien und Rumänien – und diejenigen,
die einen offiziellen Kandidatenstatus besitzen –
das sind
Kroatien und die Türkei.
Inhaltsübersicht
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Bulgarien und
Rumänien
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Unterzeichnung Beitrittsverträge im April 2005 |
Was Bulgarien und Rumänien
angeht, möchte ich mich auf einige wenige
Bemerkungen beschränken. Die Verhandlungen
mit beiden sind mittlerweile abgeschlossen, die Beitrittsverträge am 25.
April 2005 in Luxemburg unterzeichnet
worden. Darin ist ein Beitritt zum 01.
Januar 2007 vorgesehen. Allerdings enthalten
die Verträge mit beiden Ländern eine
Klausel, die vorsieht, dass dieser um ein
Jahr nach hinten verschoben werden kann,
wenn nicht alle von der EU geforderte
Reformen konsequent durchgeführt würden!
Und die EU in Gestalt ihres
Erweiterungs-Kommissars, Olli Rehn, hat
immer wieder deutlich gemacht, dass Sie
diesbezüglich nach wie vor Bedenken hat.
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Zusammenhang von EU- und nationaler Politik |
Interessant
ist in diesem Zusammenhang ein Vorgang in Rumänien. Dort hatte
die Regierung sehr konsequent Reformen im Sinne der EU
vorangebracht; diese waren aber durch das Verfassungsgericht
gestoppt worden, worauf die Regierung unter Tariceanu Anfang
Juli 2005 Ihren Rücktritt erklärte und Neuwahlen ankündigte. Das
belegt, wie sehr EU- und nationale Politik mittlerweile
zusammenhängen.
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Kroatien
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Beitrittsantrag Februar 2003 |
Wie
haben sich nun die Beziehungen der EU zu Kroatien
entwickelt? Wie sieht der derzeitige Stand des
Beitrittsprozesses aus? Kroatien stellt seinen
Beitrittsantrag am 21. Februar 2003 und im April bat
dann – wie in den Verträgen vorgesehen - der Rat die
Kommission, eine Stellungnahme zu diesem Antrag
vorzubereiten.
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Thessaloniki Gipfel 2003: Balkanländer haben Beitrittsperspektive |
Eine weitere
für alle Balkanländer und daher auch für Kroatien wichtige
Etappe markiert der so genannte Thessaloniki Gipfel im Juni
2003, auf dem der Europäische Rat erneut betonte, dass die
westlichen Balkanländer ein integraler Bestandteil der EU werden
könnten, so bald sie die entsprechenden Kriterien – sprich die
Kopenhagener Kriterien, die Sie ja mittlerweile kennen –
erfüllten.
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2004:
Kandidatenstatus für Kroatien |
Im April 2004
veröffentlichte dann die Kommission Ihre Stellungnahme zu dem
Beitrittsgesuch Kroatiens, die alles in allem positiv und
befürwortend ausfiel, aber auch Bereiche benannte, wo noch
erheblicher Handlungsbedarf seitens des Kandidaten bestand, etwa in
der Umweltpolitik und bei der Übernahme des so genannten Acquis,
also des vollständigen Gesetzesbestands der EU. Dies führte dann
dazu, dass der Europäische Rat im Juni 2004 Kroatien offiziell den
Kandidatenstatus einräumte.
Kurz vor
Weihnachten 2004 legte der Europäische Rat den Termin für
den Beginn der Beitrittsgespräche auf den 17. März 2005
fest, machte allerdings zur Bedingung, dass Kroatien in
vollem Umfang mit dem Internationalen
Kriegsverbrechertribunal für das ehemalige Jugoslawien in
Den Haag kooperierte.
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März 2005:
Absage der Verhandlungen durch die EU |
Da dies nach
Auffassung der Chefanklägerin, Carla del Ponte, im März noch nicht
der Fall war, entschloss sich die EU deswegen, die Verhandlungen
abzusagen. Gleichzeitig wurde allerdings – ein ermutigendes Signal
für Zagreb – von der EU ein Rahmen für die Beitrittsgespräche
festgelegt, so dass die Beitrittsverhandlungen im Falle der
Erfüllung der Bedingung zur Kooperation mit Den Haag jederzeit
beginnen könnten.
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01.02.2005: Inkrafttreten des SAA |
Positiv aus
kroatischer Sicht ist auch das Inkrafttreten des Stabilitäts-
und Assoziationsabkommens (SAA) zum 1. Februar 2005 zu bewerten.
Dieses Abkommen bildet den vertraglichen Rahmen für die
Beziehungen zwischen der EU und Kroatien bis zum Vollzug des
Beitritts und deckt Bereiche wie etwa den politischen Dialog,
die regionale Kooperation, die Annäherung der Gesetzgebung in
Kroatien an den Acquis der EU sowie die Kooperation in
zahlreichen Bereichen von EU-Politik ab.
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Juli 2005:
1. Tagung des SAA-Ausschusses |
Außerdem
wurden eine ganze Reihe gemeinsamer Gremien auf verschiedenen
Ebenen eingerichtet, unter anderem ein Assoziationsrat auf
Ministerebene, der am 26. April 2005 zum ersten Mal tagte sowie
ein Stabilisierungs- und Assoziations-Ausschuss, der Mitte Juli
2005 erstmalig zusammentrat und in dessen Rahmen die
EU-Vertreter ihre Forderung nach einer besseren Zusammenarbeit
Kroatiens mit dem Kriegsverbrechertribunal in Den Haag
wiederholten.
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Anfang
Oktober 2005: Beschluss zur Aufnahme der Verhandlungen |
Erst Anfang
Oktober, nach intensiven Gesprächen und Auseinandersetzungen zwischen
den EU-Mitgliedstaaten, insbesondere über die bis zuletzt umstrittene
Aufnahme von Verhandlungen mit der Türkei, wurde dann definitiv
beschlossen, dass jetzt auch Kroatien alle Voraussetzungen für die
Aufnahme von Gespräche besitze. Ende Oktober 2005 begann dann der
Prozess der Überprüfung der kroatischen Gesetzgebung durch die
Kommission, für die etwa ein Jahr veranschlagt wird. Erst danach steht
die Öffnung der 35 Verhandlungskapitel an. |
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Türkei
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Türkei als
besonderer Fall |
Was für Kroatien
galt und gilt, nämlich dass ein laufender Beitrittsprozess unser
besonderes Interesse verdient, gilt in noch weitaus höherem Maße für
den zweiten derzeitigen Kandidaten, die Türkei. Aus vielerlei
Gründen handelt es sich hier um einen ganz besonderen Fall, den ich
Ihnen an dieser Stelle deswegen auch in entsprechender
Ausführlichkeit aufschlüsseln möchte.
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Chronologie bis zum Verhandlungsbeginn |
Am Anfang meiner
Ausführungen steht eine kleine Chronologie, die sich allerdings auf
die jüngere Vergangenheit beschränkt, denn die Türkei hat bereits im
September 1959 einen Assoziierungsantrag an die damalige EWG
gestellt und so weit wollen und brauchen wir natürlich nicht
zurückgehen. Wir beginnen vielmehr mit dem Dezember 1999; in diesem
Monat erklärte der Europäische Rat zum ersten Mal, dass es sich bei
der Türkei um einen Kandidaten für einen Beitritt zur EU handle,
vorausgesetzt sie erfülle die gleichen (Kopenhagener) Kriterien, wie
alle anderen Beitrittskandidaten auch.

Der März 2001
bringt, wie obige Abbildung zeigt, gleich zwei bedeutsame
Ereignisse. Einmal den Abschluss der Beitrittspartnerschaft
zwischen EU und Türkei. Außerdem
verabschiedet die Türkei ein eigenes, nationales Programm zur
Umsetzung von EU-Gesetzen, das weit über 500 eng bedruckte
Seiten umfasst! Die Internetadresse, unter der das Papier
herunter geladen werden kann, findet sich - rot hervorgehoben -
als Link auf dem Schaubild.
Das ist
insofern außerordentlich interessant und wichtig, als es noch
einmal die Bedeutung und enormen Auswirkungen der
Beitrittsprozesse illustriert, die bereits zu Beginn von
Grundkurs 5 angesprochen worden waren.
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Schritte
der Türkei zur Anpassung an EU-Forderungen |
Die nächsten
Jahre folgen weitere, zum Teil durchgreifende und gravierende
Änderungen innerhalb des politischen Systems der Türkei, die
alle dazu dienen, die innere Ordnung mit den Forderungen der EU
kompatibel zu machen.
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9/2001: Türkisches Parlament verabschiedet über 30
Verfassungsänderungen
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8/2001: Türkisches Parlament verabschiedet Reformen
im Bereich Menschenrechte
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1/2004: Abschaffung der Todesstrafe in der Türkei
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6/2005: Geänderte Strafrechtsordnung in der Türkei
tritt in Kraft
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Schritte
der EU |
Diese Schritte
werden von der EU sehr positiv zur Kenntnis genommen, was
sich etwa in dem im Oktober 2004 vorgelegten Bericht der
Kommission ebenso niederschlägt wie in der Entscheidung des
Europäischen Rats im Dezember 2004, Beitrittsverhandlungen mit
der Türkei am 3. Oktober 2005 aufzunehmen.
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Reaktionen
nach Referenden in Frankreich und den Niederlanden |
Besondere
Beachtung verdient die Bekräftigung dieses Termins durch den
Europäischen Rat am 17. Juni 2005, also nach den negativ
ausgegangenen Referenden in Frankreich und den Niederlanden. Das ist
insofern bemerkenswert, als – wie bereits aus dem Überblick über die
Geschichte der EU (Grundkurse 2 und 3) bekannt – sich in diesen
Referenden ja eine deutliche Abneigung der Bevölkerungen einer
weiteren Erweiterung des Mitgliederbestands, und eben besonders in
Bezug auf die Türkei, gezeigt hatte.
Ein Blick in den
von der Kommission am 29.06.2005 vorgelegten Verhandlungsrahmen
zeigt allerdings sehr deutlich, dass die Skepsis der Bevölkerungen
durchaus zur Kenntnis genommen wurde. Dort heißt es unter anderem,
dass angesichts der Bedenken bei den EU-Bürgern ein Dialog der
Zivilgesellschaften in der EU und den Beitrittskandidaten initiiert
werden solle. An anderer Stelle wird explizit ausgeführt, dass es
sich bei den Verhandlungen mit der Türkei um einen offenen Prozess
handle, dessen Ausgang nicht vorab vorhergesehen werden könne!
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Besondere
Probleme im Falle der Türkei |
Die Skepsis
der EU-Bürger in einigen Ländern gegenüber einem Beitritt der
Türkei ist nur ein Indiz dafür, dass es sich bei der Türkei um
einen Fall handelt, der sich mit einer Reihe besonderer und
schwieriger Fragen verbindet. Die wichtigsten Punkte davon
möchte ich jetzt kurz erläutern.
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Einwohnerzahl |
Die Bedenken
gegen einen Beitritt des Landes gründen sich erstens auf die
Tatsache, dass die Türkei in absehbarer Zeit zum
bevölkerungsreichsten Staat der EU werden würde. Er umfasst zwar
derzeit noch 71 Millionen Einwohner; diese Zahl dürfte aber laut
Prognosen in den nächsten 20 Jahren auf 80 bis 85 Millionen
anwachsen und damit die des derzeit größten Landes, Deutschland,
das in 2020 nur noch 80 Millionen Einwohner aufweisen dürfte,
übertreffen.
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Geografische
Lage
Zugehörigkeit zu Europa
Menschenrechtssituation |
Die Bedenken
kreisen zweitens um die Frage, ob die Türkei geografisch
tatsächlich noch zu Europa gehöre und werden drittens noch
verstärkt durch die religiösen und kulturellen Unterschiede.
Darüber hinaus bestehen viertens – trotz der gerade
angesprochenen Veränderungen innerhalb des türkischen
politischen Systems – nach wie vor erhebliche Vorbehalte
angesichts der Situation der Menschenrechte in dem Land.
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Zypernfrage |
Und
schließlich beschäftigt fünftens die Tatsache, das die Türkei
Zypern – mittlerweile ein EU-Mitgliedstaat! - immer noch nicht
offiziell anerkannt hat, gerade in diesen Tagen – im August,
September 2005 – die EU-Politik sehr, sehr intensiv.
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Anwendung des Analysemodells auf den Fall der Türkei
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Das
Analysemodell und der Fall der Türkei |
Nun
interessiert natürlich vor diesem Hintergrund die Frage, wie
es wohl mit dem Beitrittsanliegen der Türkei weiter gehen
wird. Natürlich sind wir keine Hellseher und können nicht in
die Zukunft blicken. Was wir allerdings tun können, ist, das
Analysemodell
zu den Determinanten der Erweiterung(en), das ich zu Beginn
des Grundkurses 5 vorgestellt hatte, heranzuziehen, es mit
den Fakten für den Fall „Türkei“ zu füllen und auf dieser
Basis eine (begründete) Prognose zu versuchen.
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Exemplarische Anwendung des Modells |
Zunächst noch einmal zur Erinnerung kurz das
Raster in der Übersicht. Zur Illustration seiner Möglichkeiten
möchte ich mich darauf beschränken, zwei, eng miteinander
verzahnte Komponenten beispielhaft zu füllen, um exemplarisch zu
demonstrieren, wie es angewendet werden kann und zwar kurz die
Vertragssituation, also Punkt 1, und ausführlicher den
Bestimmungsfaktor „Nationale Interessen“ (Punkt 3).
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Vertragsvorgabe der Einstimmigkeit |
Das ist einmal
die Vertragsvorgabe der
Einstimmigkeit und der Zustimmung des Parlaments in
der EU und – gleichsam als Pendant dazu in der
Türkei – sowie in vielen derzeitigen Mitgliedstaaten
die Notwendigkeit einer Zustimmung des Volks in
Referenden. Und das bei mittlerweile 25 und in Kürze
27 Mitgliedstaaten und vor dem Hintergrund der
Tatsache, dass in vielen dieser Mitgliedstaaten der
Einfluss der Bevölkerungen auf EU-Politik enorm
zugenommen hat!!
Entscheidend ist vor diesem
Hintergrund offensichtlich, ob und inwieweit die
nationalen Interessen vereinbar sind, und
deswegen wollen wir uns wenigstens beispielhaft
einmal die aktuellen Einstellungen – September
2005 – einiger Mitgliedstaaten und deren
Regierungen ansehen.
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Nationale
Interessen
Deutschland
Vereinigtes Königreich
Frankreich
Polen |
Deutschland
zählte unter der von Gerhard Schröder geleiteten rot-grünen
Regierung zu den stärksten
Befürwortern einer Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit und
eines Beitritts der Türkei. Die entgegen gesetzte Position nahm
die damalige CDU/CSU-Opposition ein.
Nach
Abschluss der großen Koalition dürfte das Land
angesichts dieser diametral unterschiedlichen Positionen nicht mehr die aktive Pro-Türkei-Rolle
spielen wie unter Schröder.

Das Vereinigte Königreich, das sich eine EU als
losen Staatenverbund und nicht als enge Föderation
wünscht, unterstützt unter anderem aus diesem Grund
den Beitritt der Türkei dagegen nachdrücklich.
In Frankreich ist bei
Regierung und Bevölkerung eine
außerordentlich skeptische Haltung gegenüber
einem Beitritt der Türkei zu beobachten, die
mit dem Nein zum Verfassungsvertrag noch an
Virulenz gewonnen hat. Zu bedenken ist in
diesem Zusammenhang auch, dass Frankreich –
und Österreich – Referenden zum möglichen
Türkei-Beitritt angekündigt haben. Diese
könnten angesichts des
Einstimmigkeitserfordernisses zu einem
unüberwindlichen Hindernis werden.
Werfen wir noch einen
Blick auf einen der zum 01.05.2004
neu hinzu gekommenen
Mitgliedstaaten, nämlich Polen. Dort
wird – wie ich denke sehr
realistisch – gesehen, dass die
Türkei nach ihrem möglichen Beitritt
immense finanzielle Mittel der EU
beanspruchen würde, die dann eben
unter anderem für das eigene Land
fehlen würden. Außerdem – dies
betrifft eine der Besonderheiten,
über die wir vorher gesprochen
hatten – hält man die Türkei
schlicht und einfach für viel zu
groß, als dass ihr Beitritt durch
die EU wirklich bewältigt werden
könnte.
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Fazit |
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass sich die
nationalen Interessen und Positionen zum Teil sehr grundlegend
unterscheiden und folglich für den Beitrittsprozess gravierende
Schwierigkeiten vorprogrammiert sind. Schließlich ist mit dem Scheitern
des Verfassungsvertrags durch die Ablehnung bei Referenden in Frankreich
und den Niederlanden die Balance zwischen Erweiterung und Vertiefung
völlig aus den Fugen geraten. Denn das institutionelle Gefüge und die
Spielregeln, die im Vertrag von Nizza festgelegt sind, sind, wie einige
Beispiele in Grundkurs 3 gezeigt hatten, bereits für die jetzige 25er
Union völlig ungenügend. Und diesbezügliche Fortschritte in diesem
Bereich sind kurz- und mittelfristig nicht absehbar. |
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Schlusswort
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Komplexität und Dynamik der EU |
Damit sind wir
in der allerjüngsten Gegenwart und somit am Ende unseres
Überblicks über den Verlauf und zentrale Aspekte des
Erweiterungsprozesses, aber auch des Themenkomplexes
"Europäische Union" insgesamt angekommen. Anstatt noch einmal
zusammen zu fassen, möchte ich es mit einem Hinweis auf den
meines Erachtens für das Thema EU zentralen Aspekt bewenden
lassen.
Wer den
Themenkomplex von Anfang an durchgearbeitet hat, der hat konkret
und sehr eindringlich die in
Grundkurs 1 beschriebenen Besonderheiten, etwa, dass es sich
bei der EU um ein völlig einzigartiges Gebilde handelt, ein
Mehrebenen-System, bei dem alle Ebenen berücksichtigt werden
müssen und ein System, das sich dazu hin auch noch in ständiger
Veränderung befindet, gleichsam am eigenen Leibe erfahren
können.
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erfordern
grundlegendes Verständnis auf der Basis von Modellen |
Mit dieser
enormen, unvergleichlichen Komplexität und Dynamik kann nur derjenige
zurecht kommen, der ein grundlegendes Verständnis für den Gegenstand
entwickelt, das auf der Basis zentraler wissenschaftlicher Fragen und
daraus resultierender Antworten im Sinne einer Bestimmung wesentlicher
Ursache-Wirkungs-Zusammenhänge gründet. Genau darum, Ihnen diese anhand
von "Modellen" durch alle Grundkurse hindurch - zuletzt gerade eben beim
Thema Erweiterung - immer wieder deutlich zu machen, haben wir uns in
diesem Kurs bemüht.
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Europa
braucht die EU |
Wir würden
uns wünschen, dass es uns gelungen ist, Ihnen dieses grundlegende
Verständnis, aber auch die Faszination an dieser neuartigen, immer
wichtiger werdenden Form von Politik "in einer sich dramatisch
verändernden Umwelt" - so der
Schluss von
Grundkurs 1 - zu vermitteln. Und wir würden uns wünschen, dass Sie
es weiter vermitteln. Denn Europa braucht die EU - es sei hier nur noch
einmal an einen von vielen Gründen dafür erinnert, den Aspekt der
Friedenssicherung! Und die EU braucht - gerade in diesen schwierigen
Zeiten - Bürgerinnen und Bürger, die in der Lage sind, ihre Entwicklung
mit Verständnis zu verfolgen und zu begleiten. |
[Autor: Prof. Dr. Wolfgang Schumann]
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