Phase 3
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Europäische Union

Phase 3: Der laufende Erweiterungsprozess (Stand Oktober 2005)

Damit kommen wir zum letzten Teil von Grundkurs 5, zum derzeit laufenden Beitrittsprozess. Als Ausgangspunkt dafür soll eine geografische Übersicht dienen, die noch einmal die Entwicklung von der ursprünglichen EWG bis zur 25er Union zusammenfasst.

Hinsichtlich eines Ausblicks in die nächste Zukunft sind für uns diejenigen Länder interessant, mit denen die Verhandlungen abgeschlossen sind – das sind Bulgarien und Rumänien – und diejenigen, die einen offiziellen Kandidatenstatus besitzen – das sind Kroatien und die Türkei.


Inhaltsübersicht

bulletBulgarien und Rumänien
bulletKroatien
bulletTürkei
bulletAnwendung des Analysemodells auf den Fall der Türkei
bulletSchlusswort

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Bulgarien und Rumänien

Unterzeichnung Beitrittsverträge im April 2005

Was Bulgarien und Rumänien angeht, möchte ich mich auf einige wenige Bemerkungen beschränken. Die Verhandlungen mit beiden sind mittlerweile abgeschlossen, die Beitrittsverträge am 25. April 2005 in Luxemburg unterzeichnet worden. Darin ist ein Beitritt zum 01. Januar 2007 vorgesehen. Allerdings enthalten die Verträge mit beiden Ländern eine Klausel, die vorsieht, dass dieser um ein Jahr nach hinten verschoben werden kann, wenn nicht alle von der EU geforderte Reformen konsequent durchgeführt würden!

Und die EU in Gestalt ihres Erweiterungs-Kommissars, Olli Rehn, hat immer wieder deutlich gemacht, dass Sie diesbezüglich nach wie vor Bedenken hat.
 

Zusammenhang von EU- und nationaler Politik

Interessant ist in diesem Zusammenhang ein Vorgang in Rumänien. Dort hatte die Regierung sehr konsequent Reformen im Sinne der EU vorangebracht; diese waren aber durch das Verfassungsgericht gestoppt worden, worauf die Regierung unter Tariceanu Anfang Juli 2005 Ihren Rücktritt erklärte und Neuwahlen ankündigte. Das belegt, wie sehr EU- und nationale Politik mittlerweile zusammenhängen.

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Kroatien

Beitrittsantrag Februar 2003

Wie haben sich nun die Beziehungen der EU zu Kroatien entwickelt? Wie sieht der derzeitige Stand des Beitrittsprozesses aus? Kroatien stellt seinen Beitrittsantrag am 21. Februar 2003 und im April bat dann – wie in den Verträgen vorgesehen - der Rat die Kommission, eine Stellungnahme zu diesem Antrag vorzubereiten.
 

Thessaloniki Gipfel 2003: Balkanländer haben Beitrittsperspektive

Eine weitere für alle Balkanländer und daher auch für Kroatien wichtige Etappe markiert der so genannte Thessaloniki Gipfel im Juni 2003, auf dem der Europäische Rat erneut betonte, dass die westlichen Balkanländer ein integraler Bestandteil der EU werden könnten, so bald sie die entsprechenden Kriterien – sprich die Kopenhagener Kriterien, die Sie ja mittlerweile kennen – erfüllten.
 

2004: Kandidatenstatus für Kroatien

Im April 2004 veröffentlichte dann die Kommission Ihre Stellungnahme zu dem Beitrittsgesuch Kroatiens, die alles in allem positiv und befürwortend ausfiel, aber auch Bereiche benannte, wo noch erheblicher Handlungsbedarf seitens des Kandidaten bestand, etwa in der Umweltpolitik und bei der Übernahme des so genannten Acquis, also des vollständigen Gesetzesbestands der EU. Dies führte dann dazu, dass der Europäische Rat im Juni 2004 Kroatien offiziell den Kandidatenstatus einräumte.

Kurz vor Weihnachten 2004 legte der Europäische Rat den Termin für den Beginn der Beitrittsgespräche auf den 17. März 2005 fest, machte allerdings zur Bedingung, dass Kroatien in vollem Umfang mit dem Internationalen Kriegsverbrechertribunal für das ehemalige Jugoslawien in Den Haag kooperierte.
 

März 2005: Absage  der Verhandlungen durch die EU

Da dies nach Auffassung der Chefanklägerin, Carla del Ponte, im März noch nicht der Fall war, entschloss sich die EU deswegen, die Verhandlungen abzusagen. Gleichzeitig wurde allerdings – ein ermutigendes Signal für Zagreb – von der EU ein Rahmen für die Beitrittsgespräche festgelegt, so dass die Beitrittsverhandlungen im Falle der Erfüllung der Bedingung zur Kooperation mit Den Haag jederzeit beginnen könnten.
 

01.02.2005: Inkrafttreten des SAA

Positiv aus kroatischer Sicht ist auch das Inkrafttreten des Stabilitäts- und Assoziationsabkommens (SAA) zum 1. Februar 2005 zu bewerten. Dieses Abkommen bildet den vertraglichen Rahmen für die Beziehungen zwischen der EU und Kroatien bis zum Vollzug des Beitritts und deckt Bereiche wie etwa den politischen Dialog, die regionale Kooperation, die Annäherung der Gesetzgebung in Kroatien an den Acquis der EU sowie die Kooperation in zahlreichen Bereichen von EU-Politik ab.
 

Juli 2005: 1. Tagung des SAA-Ausschusses

Außerdem wurden eine ganze Reihe gemeinsamer Gremien auf verschiedenen Ebenen eingerichtet, unter anderem ein Assoziationsrat auf Ministerebene, der am 26. April 2005 zum ersten Mal tagte sowie ein Stabilisierungs- und Assoziations-Ausschuss, der Mitte Juli 2005 erstmalig zusammentrat und in dessen Rahmen die EU-Vertreter ihre Forderung nach einer besseren Zusammenarbeit Kroatiens mit dem Kriegsverbrechertribunal in Den Haag wiederholten.
 

Anfang Oktober 2005: Beschluss zur Aufnahme der Verhandlungen

Erst Anfang Oktober, nach intensiven Gesprächen und Auseinandersetzungen zwischen den EU-Mitgliedstaaten, insbesondere über die bis zuletzt umstrittene Aufnahme von Verhandlungen mit der Türkei, wurde dann definitiv beschlossen, dass jetzt auch Kroatien alle Voraussetzungen für die Aufnahme von Gespräche besitze. Ende Oktober 2005 begann dann der Prozess der Überprüfung der kroatischen Gesetzgebung durch die Kommission, für die etwa ein Jahr veranschlagt wird. Erst danach steht die Öffnung der 35 Verhandlungskapitel an.

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Türkei

Türkei als besonderer Fall

Was für Kroatien galt und gilt, nämlich dass ein laufender Beitrittsprozess unser besonderes Interesse verdient, gilt in noch weitaus höherem Maße für den zweiten derzeitigen Kandidaten, die Türkei. Aus vielerlei Gründen handelt es sich hier um einen ganz besonderen Fall, den ich Ihnen an dieser Stelle deswegen auch in entsprechender Ausführlichkeit aufschlüsseln möchte.

Chronologie bis zum Verhandlungsbeginn

Am Anfang meiner Ausführungen steht eine kleine Chronologie, die sich allerdings auf die jüngere Vergangenheit beschränkt, denn die Türkei hat bereits im September 1959 einen Assoziierungsantrag an die damalige EWG gestellt und so weit wollen und brauchen wir natürlich nicht zurückgehen. Wir beginnen vielmehr mit dem Dezember 1999; in diesem Monat erklärte der Europäische Rat zum ersten Mal, dass es sich bei der Türkei um einen Kandidaten für einen Beitritt zur EU handle, vorausgesetzt sie erfülle die gleichen (Kopenhagener) Kriterien, wie alle anderen Beitrittskandidaten auch.

Der März 2001 bringt, wie obige Abbildung zeigt, gleich zwei bedeutsame Ereignisse. Einmal den Abschluss der Beitrittspartnerschaft zwischen EU und Türkei. Außerdem verabschiedet die Türkei ein eigenes, nationales Programm zur Umsetzung von EU-Gesetzen, das weit über 500 eng bedruckte Seiten umfasst! Die Internetadresse, unter der das Papier herunter geladen werden kann, findet sich - rot hervorgehoben - als Link auf dem Schaubild.

Das ist insofern außerordentlich interessant und wichtig, als es noch einmal die Bedeutung und enormen Auswirkungen der Beitrittsprozesse illustriert, die bereits zu Beginn von Grundkurs 5 angesprochen worden waren.

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Schritte der Türkei zur Anpassung an EU-Forderungen

Die nächsten Jahre folgen weitere, zum Teil durchgreifende und gravierende Änderungen innerhalb des politischen Systems der Türkei, die alle dazu dienen, die innere Ordnung mit den Forderungen der EU kompatibel zu machen.
 

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9/2001: Türkisches Parlament verabschiedet über 30 Verfassungsänderungen

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8/2001: Türkisches Parlament verabschiedet Reformen im Bereich Menschenrechte

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1/2004: Abschaffung der Todesstrafe in der Türkei

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6/2005: Geänderte Strafrechtsordnung in der Türkei tritt in Kraft
 

Schritte der EU

Diese Schritte werden von der EU sehr positiv zur Kenntnis genommen, was sich etwa in dem im Oktober 2004 vorgelegten Bericht der Kommission ebenso niederschlägt wie in der Entscheidung des Europäischen Rats im Dezember 2004, Beitrittsverhandlungen mit der Türkei am 3. Oktober 2005 aufzunehmen.
 

Reaktionen nach Referenden in Frankreich und den Niederlanden

Besondere Beachtung verdient die Bekräftigung dieses Termins durch den Europäischen Rat am 17. Juni 2005, also nach den negativ ausgegangenen Referenden in Frankreich und den Niederlanden. Das ist insofern bemerkenswert, als – wie bereits aus dem Überblick über die Geschichte der EU (Grundkurse 2 und 3) bekannt – sich in diesen Referenden ja eine deutliche Abneigung der Bevölkerungen einer weiteren Erweiterung des Mitgliederbestands, und eben besonders in Bezug auf die Türkei, gezeigt hatte.

Ein Blick in den von der Kommission am 29.06.2005 vorgelegten Verhandlungsrahmen zeigt allerdings sehr deutlich, dass die Skepsis der Bevölkerungen durchaus zur Kenntnis genommen wurde. Dort heißt es unter anderem, dass angesichts der Bedenken bei den EU-Bürgern ein Dialog der Zivilgesellschaften in der EU und den Beitrittskandidaten initiiert werden solle. An anderer Stelle wird explizit ausgeführt, dass es sich bei den Verhandlungen mit der Türkei um einen offenen Prozess handle, dessen Ausgang nicht vorab vorhergesehen werden könne!
 

Besondere Probleme im Falle der Türkei

Die Skepsis der EU-Bürger in einigen Ländern gegenüber einem Beitritt der Türkei ist nur ein Indiz dafür, dass es sich bei der Türkei um einen Fall handelt, der sich mit einer Reihe besonderer und schwieriger Fragen verbindet. Die wichtigsten Punkte davon möchte ich jetzt kurz erläutern.
 

Einwohnerzahl

Die Bedenken gegen einen Beitritt des Landes gründen sich erstens auf die Tatsache, dass die Türkei in absehbarer Zeit zum bevölkerungsreichsten Staat der EU werden würde. Er umfasst zwar derzeit noch 71 Millionen Einwohner; diese Zahl dürfte aber laut Prognosen in den nächsten 20 Jahren auf 80 bis 85 Millionen anwachsen und damit die des derzeit größten Landes, Deutschland, das in 2020 nur noch 80 Millionen Einwohner aufweisen dürfte, übertreffen.
 

Geografische Lage
Zugehörigkeit zu Europa
Menschenrechtssituation

Die Bedenken kreisen zweitens um die Frage, ob die Türkei geografisch tatsächlich noch zu Europa gehöre und werden drittens noch verstärkt durch die religiösen und kulturellen Unterschiede. Darüber hinaus bestehen viertens – trotz der gerade angesprochenen Veränderungen innerhalb des türkischen politischen Systems – nach wie vor erhebliche Vorbehalte angesichts der Situation der Menschenrechte in dem Land.
 

Zypernfrage

Und schließlich beschäftigt fünftens die Tatsache, das die Türkei Zypern – mittlerweile ein EU-Mitgliedstaat! - immer noch nicht offiziell anerkannt hat, gerade in diesen Tagen – im August, September 2005 – die EU-Politik sehr, sehr intensiv.

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Anwendung des Analysemodells auf den Fall der Türkei

Das Analysemodell und der Fall der Türkei

Nun interessiert natürlich vor diesem Hintergrund die Frage, wie es wohl mit dem Beitrittsanliegen der Türkei weiter gehen wird. Natürlich sind wir keine Hellseher und können nicht in die Zukunft blicken. Was wir allerdings tun können, ist, das Analysemodell zu den Determinanten der Erweiterung(en), das ich zu Beginn des Grundkurses 5 vorgestellt hatte, heranzuziehen, es mit den Fakten für den Fall „Türkei“ zu füllen und auf dieser Basis eine (begründete) Prognose zu versuchen.
 

Exemplarische Anwendung des Modells

Zunächst noch einmal zur Erinnerung kurz das Raster in der Übersicht. Zur Illustration seiner Möglichkeiten möchte ich mich darauf beschränken, zwei, eng miteinander verzahnte Komponenten beispielhaft zu füllen, um exemplarisch zu demonstrieren, wie es angewendet werden kann und zwar kurz die Vertragssituation, also Punkt 1, und ausführlicher den Bestimmungsfaktor „Nationale Interessen“ (Punkt 3).

Vertragsvorgabe der Einstimmigkeit

Das ist einmal die Vertragsvorgabe der Einstimmigkeit und der Zustimmung des Parlaments in der EU und – gleichsam als Pendant dazu in der Türkei – sowie in vielen derzeitigen Mitgliedstaaten die Notwendigkeit einer Zustimmung des Volks in Referenden. Und das bei mittlerweile 25 und in Kürze 27 Mitgliedstaaten und vor dem Hintergrund der Tatsache, dass in vielen dieser Mitgliedstaaten der Einfluss der Bevölkerungen auf EU-Politik enorm zugenommen hat!!

Entscheidend ist vor diesem Hintergrund offensichtlich, ob und inwieweit die nationalen Interessen vereinbar sind, und deswegen wollen wir uns wenigstens beispielhaft einmal die aktuellen Einstellungen – September 2005 – einiger Mitgliedstaaten und deren Regierungen ansehen.
 

Nationale Interessen

Deutschland

Vereinigtes Königreich

Frankreich

Polen

Deutschland zählte unter der von Gerhard Schröder geleiteten rot-grünen Regierung zu den stärksten Befürwortern einer Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit und eines Beitritts der Türkei. Die entgegen gesetzte Position nahm die damalige CDU/CSU-Opposition ein. Nach Abschluss der großen Koalition dürfte das Land angesichts dieser diametral unterschiedlichen Positionen nicht mehr die aktive Pro-Türkei-Rolle spielen wie unter Schröder.

Das Vereinigte Königreich, das sich eine EU als losen Staatenverbund und nicht als enge Föderation wünscht, unterstützt unter anderem aus diesem Grund den Beitritt der Türkei dagegen nachdrücklich.

In Frankreich ist bei Regierung und Bevölkerung eine außerordentlich skeptische Haltung gegenüber einem Beitritt der Türkei zu beobachten, die mit dem Nein zum Verfassungsvertrag noch an Virulenz gewonnen hat. Zu bedenken ist in diesem Zusammenhang auch, dass Frankreich – und Österreich – Referenden zum möglichen Türkei-Beitritt angekündigt haben. Diese könnten angesichts des Einstimmigkeitserfordernisses zu einem unüberwindlichen Hindernis werden.

Werfen wir noch einen Blick auf einen der zum 01.05.2004 neu hinzu gekommenen Mitgliedstaaten, nämlich Polen. Dort wird – wie ich denke sehr realistisch – gesehen, dass die Türkei nach ihrem möglichen Beitritt immense finanzielle Mittel der EU beanspruchen würde, die dann eben unter anderem für das eigene Land fehlen würden. Außerdem – dies betrifft eine der Besonderheiten, über die wir vorher gesprochen hatten – hält man die Türkei schlicht und einfach für viel zu groß, als dass ihr Beitritt durch die EU wirklich bewältigt werden könnte.
 

Fazit

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass sich die nationalen Interessen und Positionen zum Teil sehr grundlegend unterscheiden und folglich für den Beitrittsprozess gravierende Schwierigkeiten vorprogrammiert sind. Schließlich ist mit dem Scheitern des Verfassungsvertrags durch die Ablehnung bei Referenden in Frankreich und den Niederlanden die Balance zwischen Erweiterung und Vertiefung völlig aus den Fugen geraten. Denn das institutionelle Gefüge und die Spielregeln, die im Vertrag von Nizza festgelegt sind, sind, wie einige Beispiele in Grundkurs 3 gezeigt hatten, bereits für die jetzige 25er Union völlig ungenügend. Und diesbezügliche Fortschritte in diesem Bereich sind kurz- und mittelfristig nicht absehbar.

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Schlusswort

Komplexität und Dynamik der EU

Damit sind wir in der allerjüngsten Gegenwart und somit am Ende unseres Überblicks über den Verlauf und zentrale Aspekte des Erweiterungsprozesses, aber auch des Themenkomplexes "Europäische Union" insgesamt angekommen. Anstatt noch einmal zusammen zu fassen, möchte ich es mit einem Hinweis auf den meines Erachtens für das Thema EU zentralen Aspekt bewenden lassen.

Wer den Themenkomplex von Anfang an durchgearbeitet hat, der hat konkret und sehr eindringlich die in Grundkurs 1 beschriebenen Besonderheiten, etwa, dass es sich bei der EU um ein völlig einzigartiges Gebilde handelt, ein Mehrebenen-System, bei dem alle Ebenen berücksichtigt werden müssen und ein System, das sich dazu hin auch noch in ständiger Veränderung befindet, gleichsam am eigenen Leibe erfahren können.
 

erfordern grundlegendes Verständnis auf der Basis von Modellen

Mit dieser enormen, unvergleichlichen Komplexität und Dynamik kann nur derjenige zurecht kommen, der ein grundlegendes Verständnis für den Gegenstand entwickelt, das auf der Basis zentraler wissenschaftlicher Fragen und daraus resultierender Antworten im Sinne einer Bestimmung wesentlicher Ursache-Wirkungs-Zusammenhänge gründet. Genau darum, Ihnen diese anhand von "Modellen" durch alle Grundkurse hindurch - zuletzt gerade eben beim Thema Erweiterung - immer wieder deutlich zu machen, haben wir uns in diesem Kurs bemüht.
 

Europa braucht die EU

Wir würden uns wünschen, dass es uns gelungen ist, Ihnen dieses grundlegende Verständnis, aber auch die Faszination an dieser neuartigen, immer wichtiger werdenden Form von Politik "in einer sich dramatisch verändernden Umwelt" - so der Schluss von Grundkurs 1 - zu vermitteln. Und wir würden uns wünschen, dass Sie es weiter vermitteln. Denn Europa braucht die EU - es sei hier nur noch einmal an einen von vielen Gründen dafür erinnert, den Aspekt der Friedenssicherung! Und die EU braucht - gerade in diesen schwierigen Zeiten - Bürgerinnen und Bürger, die in der Lage sind, ihre Entwicklung mit Verständnis zu verfolgen und zu begleiten.

[Autor: Prof. Dr. Wolfgang Schumann]

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