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Inhaltsverzeichnis


Themen des Online-Lehrbuchs zur EU:

Einleitung

Bedeutung der EU

Was ist die EU?

EU-Entwicklung

EU-Institutionen

 Rat der EU

 Europäische Kommission

 Europäisches Parlament

 Gerichtshof der EU

 Europäischer Rat

 Nationale Ebene

 Zusammenspiel

EU-Internetrecherche

 


EU-Institutionen

Europäische Kommission

Die Kommission als dezidiert supranationales Organ ist ohne vergleichbares Pendant in der internationalen oder nationalen Politik. Sie setzt sich zusammen aus derzeit 27 Mitgliedern, die von den Regierungen der Mitgliedstaaten vorgeschlagen und auf fünf Jahre ernannt werden, wobei mittlerweile auch die Zustimmung des Europäischen Parlaments nötig ist.

Die Kommissare handeln nicht für ihr Herkunftsland, sondern sollen sich in voller Unabhängigkeit für das Unionsinteresse einsetzen. Unterstützt werden sie von rund 23.000 Beamten (siehe Website der Kommission) — weniger als manche Großstadt! —, aufgeteilt in Generaldirektionen, die sich in vier Gruppen unterteilen lassen:

  • Politikfelder (Landwirtschaft und ländliche Entwicklung, Wettbewerbspolitik, Regionalpolitik etc.)

  • Außenbeziehungen (Erweiterung, Handel, humanitäre Hilfe etc.)

  • Allgemeine Dienste (Eurostat, Generalsekretariat etc.)

  • Interne Dienste (Juristischer Dienst, Übersetzung etc.)


 





Aufgaben



Die zentralen Aufgaben der Kommission lassen sich mit vier Stichworten beschreiben:

  • Initiativrecht: Jeder Entscheidung des Rats muss ein Vorschlag der Kommission vorausgehen. Sie soll dabei als Motor der Integration Vorschläge zur Entwicklung der Unionspolitik erarbeiten. Dieses Recht, die Tagesordnung zu bestimmen, Vorschläge zu einem bestimmten Zeitpunkt vorzulegen und verschiedene Initiativen miteinander zu verknüpfen, verleiht ihr erheblichen Einfluss im Gesetzgebungsverfahren.

  • Hüterin der Verträge: Die Kommission überwacht die Anwendung der Vertragsbestimmungen und der von EU-Organen getroffenen Entscheidungen und kann, wenn sie Verstöße dagegen feststellt, den Gerichtshof der EU anrufen.

  • Vertretung nach außen: Die Kommission hat die Union zum Beispiel in den GATT/WTO-Runden und in internationalen Organisationen vertreten; das geschieht zum Teil zusammen mit den Mitgliedstaaten und/oder der Präsidentschaft.

  • Exekutivorgan für die Durchführung der Unionspolitik: Das schließt die Verwaltung der finanziellen Mittel sowie die Durchführung der Politiken ein. Das heißt natürlich nicht, dass die Kommission selbst in den Mitgliedstaaten die Ausführung der unzähligen Verordnungen und Richtlinien übernimmt. Dazu wäre sie aufgrund ihrer personellen Ausstattung überhaupt nicht in der Lage. Dies obliegt der Administration der Mitgliedstaaten oder auch ihrer regionalen Einheiten. Die Hauptaufgabe der Kommission besteht hier vielmehr in der Überwachung und Kontrolle der Durchführung durch die Mitgliedstaaten.


 


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