| |
|
Mit der Gründung der
Vereinten Nationen im Jahr 1945 fand ein langer Prozess der Ächtung
des Krieges völkerrechtlich seinen Abschluss: "Der durch den Zweiten Weltkrieg ausgelöste Bewusstseinsschub bewirkte dann,
dass unter Führung der Vereinigten Staaten die Charta der Vereinten Nationen in
Art. 2, Ziff. 4, nicht nur den Krieg, sondern die Anwendung militärischer Gewalt
schlechthin verbot und sie durch die in den Kapiteln VI und VII vorgesehenen
Regelungsmechanismen ersetzte. Mit Recht ist die Charta als die 'kopernikanische
Wende' des Völkerrechts bezeichnet worden." (Ernst-Otto Czempiel).
|
Zum Hintergrund hinsichtlich der Friedensstrategie des Völkerrechts:
Entstehung und Entwicklung des
Völkerrechts
Zum Hintergund hinsichtlich der Friedensstrategie "Internationale Organisation":
Entstehung und Entwicklung
internationaler Organisationen
Das folgende Bild zeigt die Skulptur vor dem UN-Gebäude in New York:
Das
Gewaltverbot der UNO-Charta
"Das allgemeine Völkerrecht verbietet zwingend die zwischenstaatliche Androhung
oder Anwendung von Gewalt. Dieser Grundsatz hat in Artikel 2 Ziffer 4 der Charta
der Vereinten Nationen seinen Ausdruck gefunden. Danach sind alle
Mitgliedstaaten verpflichtet,
„in ihren internationalen Beziehungen jede gegen die territoriale
Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit eines Staates gerichtete oder
sonst mit den Zielen der Vereinten Nationen unvereinbare Androhung oder
Anwendung von Gewalt“ zu unterlassen.
Die Charta interpretiert den Begriff „Gewalt“ nicht als identisch mit „Krieg“ im
technischen Sinne. Unter Gewalt im Sinne der Satzung ist nach herrschender
Ansicht Waffengewalt, d.h. militärische Gewalt zu verstehen. Deshalb schließt
das Gewaltverbot auch gewaltsame Akte wie Interventionen, militärische
Repressalien und bewaffnete Grenzzwischenfälle ein. Das Gewaltverbot lässt das
Recht zur individuellen oder kollektiven Selbstverteidigung sowie kollektive,
vom Sicherheitsrat bindend angeordnete Zwangsmaßnahmen unberührt."
[aus: Auswärtiges Amt
(Hrsg.): ABC der Vereinten Nationen, Berlin 2000, S. 48]
[Seitenanfang]
|