Schlichtung
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Friedenspädagogik


Stufen der Streitschlichtung im schulischen Bereich

Methoden der eigenen Konfliktlösung können mit Streitschlichtung und Schiedsverfahren kombiniert werden.

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Zunächst versuchen die Kontrahenten, ihren Konflikt (nach den erlernten Regeln) selbst zu bearbeiten.
 

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Wenn die Konfliktparteien es nicht schaffen, ihr Problem selbst zu bewältigen, nehmen sie Schlichtung durch Mitschüler in Anspruch.
 

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Wenn diese Schlichtung keinen Erfolg hat, wird Schlichtung von der Lehrkraft durchgeführt.
 

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Falls auch diese Schlichtung den Konfliktparteien nicht weiterhilft, fällt die Lehrkraft einen Schiedsspruch.
 

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Der Schiedsspruch dient als extrinsische Motivation, eine tragfähige Lösung selbst zu erarbeiten, weil der Schiedspruch möglicherweise beiden Parteien weniger gefallen wird als eine selbst erarbeitete Problemlösung.
 

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In schwerwiegenden Fällen werden Schlichtung und Schiedsspruch von der Schulleitung als letzter Instanz angeboten.

[Karin Jefferys-Duden: Streit schlichten lernen. In: Pädagogik, 7-8/99, S. 53 f.]

 


Schüler-Streit-Schlichtung

Das Schlichtungsgespräch ist stark ritualisiert und durchläuft vier Schritte:

1. Einleitung: Begrüßen, Ziele verdeutlichen, Grundsätze benennen - Vertraulichkeit und Neutralität - , Schlichtungsprozess klären, Gesprächsregeln erläutern, Gesprächsbeginn vereinbaren.

2. Klärungen: Berichten, zusammenfassen, nachfragen, Befindlichkeiten ausdrücken, Anteile am Konflikt artikulieren, überleiten.

3. Lösungen: Lösungsmöglichkeiten überlegen, Lösungsmöglichkeiten aufschreiben, Lösungen auswählen, Lösungen vereinbaren.

4. Vereinbarungen: Vereinbarungen aufschreiben, Vereinbarungen unterschreiben, verabschieden.  Die Vereinbarung wird dabei z.B. in  einem speziellen Schlichtungsformular festgehalten.
 

[Autor: Günther Gugel, Institut für Friedenspädagogik Tübingen; Redaktion: Ragnar Müller]

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