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Kernelemente des demokratischen Staates (II): Parlament
In einer Demokratie geht alle Gewalt vom Volk aus. Ausgeübt wird sie in der Regel von gewählten Volksvertretern, die sich in einem Parlament zusammenfinden. Ihre wichtigste Aufgabe ist es, die politische Richtung des Staates (mit) zu bestimmen, indem sie sie durch Gesetze festlegen (Gesetzgebungsfunktion). Daher wird das Parlament als gesetzgebende Gewalt (Legislative) bezeichnet.
Zudem übt es über diese anderen Organe eine Kontrolle aus (Kontrollfunktion), damit sie nicht eigenmächtig gegen den Willen des Volkes handeln können. Wobei zuerst festgestellt werden muss, welchen Willen das Volk hat. Dafür gibt es zum einen regelmäßige Wahlen, zum anderen ist es die Aufgabe der Parlamentarier verschiedener politischer Richtungen, in Gesprächen und Debatten die Meinung ihrer Wähler zu vertreten (Artikulationsfunktion) und herauszufinden, was die Mehrheit des Volkes (vertreten durch die Mehrheit der Parlamentarier) will. Schließlich tragen die Abgeordneten auch noch dafür Sorge, dass die politischen Probleme, die im Staat entstehen, in der Bevölkerung auch wahrgenommen werden und eine öffentliche Diskussion darüber stattfindet (Willensbildungsfunktion). In den öffentlichen Sitzungen des Parlaments werden die Argumente ausgetauscht, so dass sich die interessierte Bürgerin informieren kann.
Der folgende Text erläutert die einzelnen Aufgaben des Parlaments:
Das Parlament im demokratischen StaatIm Rahmen der Gesetzgebungsfunktion kann das Parlament einen Gesetzesvorschlag einbringen (Initiativrecht). Dazu können unterschiedliche Organe berechtigt sein. In parlamentarischen Demokratien wird dieses Recht jedoch zumeist von der Regierung wahrgenommen. Das liegt daran, dass sie im Parlament mit einer Mehrheit vertreten ist, und ihre Gesetzesvorschläge daher am meisten Aussicht auf Erfolg haben. Nach Eingabe des Gesetzesvorschlags wird er im Plenum des Parlaments beraten. Hierbei werden häufig Verbesserungen an der Gesetzesvorlage vorgenommen. Anschließend wird über die Gesetzesvorlage abgestimmt. Für die Zustimmung zu einem Gesetz ist im Normalfall eine relative Mehrheit nötig. Betrifft das Gesetz wichtige Bereiche wie z.B. die Verfassung, muss eine größere, qualifizierte Mehrheit zustimmen (z.B. zwei Drittel der Abgeordneten). Ist das der Fall, wird die Gesetzesvorlage zu einem gültigen Gesetz. [Seitenanfang] [zurück zur Übersicht] In einer parlamentarischen Demokratie wählen die Abgeordneten den Regierungschef, manchmal auch die komplette Regierung. Dadurch wird die Regierung abhängig von der Mehrheit des Parlaments und die Abgeordneten können durch ihre Wahl einen großen Einfluss auf die politische Richtung der Regierung nehmen. Zudem haben sie meistens auch die Möglichkeit, die Regierung oder den Regierungschef abzuwählen. Aber nicht nur die Regierung wird vom Parlament gewählt. Oft wählt das Parlament auch die Mitglieder des obersten Gerichts. Durch die Wahl der Mitglieder von Organen, die zu den anderen Gewalten gezählt werden, werden diese Organe indirekt legitimiert. Das heißt, dass das Volk nicht direkt die obersten Richter und den Regierungschef wählen kann. Dafür entscheidet es aber indirekt über die Wahl zum Parlament mit. Und damit sind Regierung und oberste Richter indirekt durch das Volk bestimmt worden. Sie sind legitimiert worden, Entscheidungen für das Volk zu treffen. [Seitenanfang] [zurück zur Übersicht] Im Rahmen der klassischen Lehre von der Gewaltenteilung kontrolliert das Parlament (Legislative) die Ausführung der Gesetze durch die Regierung (Exekutive). Um diese Kontrolle ausüben zu können, besitzt es verschiedene Mittel, die in jedem Staat unterschiedlich ausgeprägt sind. Es kann Untersuchungen anordnen, sich an das oberste Gericht — die dritte Gewalt (Judikative) — wenden oder aber die Regierung abwählen. Da in den modernen parlamentarischen Demokratien die Regierung aber meistens mit einer Mehrheit im Parlament vertreten ist, findet die Kontrolle in der Praxis nicht zwischen Parlament und Regierung, sondern zwischen Regierung und Opposition, also zwischen Mehrheit und Minderheit des Parlaments statt. [Seitenanfang] [zurück zur Übersicht] Artikulations- und Willensbildungsfunktion Die Parlamentarier haben die Aufgabe, die politischen Bestrebungen im Volk, die Meinungen ihrer Wähler zu artikulieren. Im Idealfall fühlen sich alle Wähler von der einen oder anderen Fraktion im Parlament vertreten und die Distanz zwischen Wählern und Gewählten ist gering. Durch die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Berichterstattung in den Medien und durch gezielte Informationen über ihre Arbeit versuchen die Parlamentarier, die Bevölkerung aufzuklären und den Prozess der politischen Willensbildung in der Bevölkerung zu fördern.
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