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Vertiefungsthema: Kinderrechte

Kinder sind besonders schutzbedürftig. Im Umgang mit ihnen — so heißt es — zeige man sein wahres Gesicht. Das gilt für Erwachsene genauso wie für Gesellschaften und Staaten. Zu allen Zeiten wurden Kinder missbraucht und ausgebeutet. Das stellt einen besonders schweren Verstoß gegen die Menschenrechte dar.

Deshalb haben sich die Vereinten Nationen von Anfang an diesem Problem angenommen. Ein Jahr nach der Gründung der Weltorganisation rief die Generalversammlung der Vereinten Nationen am 11. Dezember 1946 das Kinderhilfswerk UNICEF ins Leben.

Logo UNICEF

Die Organisation UNICEF und ihr hervorragendes Internetangebot stellen wir in diesem Vertiefungsthema auf einer gesonderten Seite vor („Das Kinderhilfswerk UNICEF").

Angesichts der massiven Beeinträchtigung von Lebenschancen und Verletzung von Kinderrechten wurde am 20. November 1959 als erster Schritt die "Erklärung der Rechte des Kindes" verabschiedet. Der 20. November ist seither der Tag der Kinderrechte. In der Präambel dieser Erklärung steht der richtungsweisende Satz:

"Die Menschheit schuldet den Kindern das Beste, das sie zu geben hat".

Auf den Dokumentenseiten zum Vertiefungsthema Kinderrechte finden sich als Dokument 1 die Grundsätze dieser „Erklärung der Rechte des Kindes" von 1959.

20 Jahre später, 1979 — im „Jahr des Kindes" —, wurde der Vorschlag unterbreitet, diese Erklärung, die lediglich den Stellenwert einer Empfehlung hatte, völkerrechtlich verbindlich zu erweitern. Weitere 10 Jahre später konnte — nach mühsamen Verhandlungen — die Kinderrechtskonvention mit 54 Artikeln von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet werden. Diese Konvention, zu der sich mittlerweile über 180 Staaten per Unterschrift bekannt haben, finden Sie auf unseren Dokumentenseiten in voller Länge (auch in englischer Sprache) sowie in einer gekürzten Fassung.

10 Jahre Kinderrechtskonvention

Die „Konvention über die Rechte der Kinder" ist das weltweit am häufigsten ratifizierte Menschenrechtsdokument, trotzdem steckt die Umsetzung noch in den Kinderschuhen. Anlässlich des 10-jährigen Jubiläums der Konvention 1999 haben viele Organisationen, die im Bereich des Kinderschutzes tätig sind, Bilanz gezogen: Was wurde erreicht und vor allem: Wo liegen die Defizite in der Verwirklichung der Kinderrechte? Auszüge aus einigen dieser Texte finden Sie im Rahmen dieses Vertiefungsthemas auf der Website.

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An Material finden Sie neben den bereits erwähnten Dokumenten:

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das Schaubild "Kinder haben Rechte"

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eine Seite mit Bildern und Zitaten zum Thema

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eine kommentierte Linkliste

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eine Reihe von Texten und Presseartikeln.

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Zwei zentrale Fragen gilt es noch anzusprechen:

Was besagt die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen?

Der genaue Text der Konvention steht auf unseren Dokumentenseiten in mehreren Sprachen zur Verfügung. Einen graphischen Überblick gewährt das Schaubild „Kinder haben Rechte". Die Rechte lassen sich im Überblick in 10 Punkten zusammenfassen:

1. Alle Kinder und Jugendlichen haben die gleichen Rechte. Kein Kind oder Jugendlicher darf wegen seines Geschlechts, seiner Hautfarbe, seiner Sprache oder seiner Religion benachteiligt werden.

2. Kinder und Jugendliche haben das Recht auf das größtmögliche Maß an Gesundheit sowie auf Gesundheitsvorsorge und medizinische Betreuung.

3. Kinder und Jugendliche haben das Recht auf eine kostenlose Grundschulbildung. Außerdem soll ihnen der Besuch von weiterführenden Schulen ermöglicht werden.

4. Kinder und Jugendliche haben das Recht auf Erholung, Freizeit, Spiel und die Teilnahme an kulturellen und künstlerischen Aktivitäten.

5. Kinder und Jugendliche haben das Recht sich zu informieren, ihre Meinung frei zu äußern und gehört zu werden.

6. Kinder und Jugendliche haben das Recht auf eine gute Erziehung. Ihre Eltern oder andere Erzieher dürfen keine Gewalt anwenden, Misshandlung und Missbrauch ist verboten.

7. Kinder und Jugendliche haben das Recht, im Krieg und auf der Flucht besonderen Schutz und Hilfe zu erhalten.

8. Kinder und Jugendliche haben das Recht, vor ausbeuterischer Arbeit und sexuellem Missbrauch geschützt zu werden.

9. Kinder und Jugendliche haben das Recht, mit ihren Eltern zu leben und Kontakt zu beiden Elternteilen zu haben, wenn diese getrennt leben.

10. Kinder und Jugendliche, die behindert sind, haben das Recht auf besondere Unterstützung und Förderung, sowie auf aktive Teilnahme am gesellschaftlichen Leben.

[entnommen aus: terre des hommes, „Kinderrechte. Mach mit!"]

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Warum braucht man spezielle Kinderrechte?

Oft wird die Frage gestellt, warum denn — zusätzlich zu den Menschenrechten — noch Übereinkommen zu speziellen Rechten für Kinder nötig sind, wird doch auf den Anspruch von Mutter und Kind auf besondere Hilfe und Unterstützung bereits in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948 ausdrücklich hingewiesen. Dort heißt es zum Beispiel in Artikel 25, Abs. 2: „Alle Kinder, eheliche und uneheliche, genießen den gleichen sozialen Schutz". Und überhaupt: Kinder sind Menschen, also gelten alle Menschenrechte auch für Kinder.

Die Erfahrung zeigt leider, dass gerade Kinder belastenden Situationen und Schicksalen unverschuldet ausgeliefert sind. Sie haben kaum eine Lobby. Einige Beispiele für die nach wie vor katastrophale Situation der Kinder mögen genügen:

Kindsoldat

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Über 2 Millionen Kinder sind während der letzten 10 Jahre in Kriegen umgekommen.

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10 Millionen Kinder in aller Welt tragen als Kriegsfolge schwere psychische Schäden davon.

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30 Millionen Kinder leben in Kriegsgebieten.

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In 26 Ländern der Welt sind Kinder unter 15 Jahren als Soldaten im Einsatz.

[Quelle: H.-M. Große-Oetringhaus (1999), Kinder im Krieg — Kinder gegen den Krieg, Mülheim an der Ruhr]

Bedenkt man weiterhin, dass unzählige Kinder von Hunger, fehlender medizinischer Versorgung, sexueller Ausbeutung, Kinderarbeit und vielem mehr betroffen sind, wird deutlich, dass es notwendig war, in einem gesonderten Dokument — zusätzlich zur „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte" — genauer und verbindlicher auf die spezifischen Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen einzugehen, nicht zuletzt um dem Problem gerecht zu werden, dass Kinder Erwachsenen unterlegen, manchmal sogar ausgeliefert sind. Es ging also darum, der besonderen Schutzbedürftigkeit von Kindern mit einem zusätzlichen Dokument Rechnung zu tragen.

aus einer Spenderzeitung von terre des hommes

[entnommen aus einer Spenderzeitung von terre des hommes]

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