Peer Mediation
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Fragebogen

Friedenspädagogik

Vertiefung: Peer Mediation in der Schule

Einen einführenden Abschnitt zum Thema Mediation finden Sie im Rahmen dieses Grundkurses im Teil "Konfliktlösung" (... zur Seite "Mediation"). Dort geht es teilweise auch um Peer Mediation und das Schüler-Streit-Schlichtungs-Konzept, das der folgende Text ausführlich erläutert (... zur Seite "Schlichtung").


Das Schüler-Streit-Schlichtungs-Programm

Streit-Schlichtung durch Schülerinnen und Schüler bedeutet, dass diese selbst Verantwortung für die Gestaltung ihres Lebensbereiches übernehmen. Das Schüler-Streit-Schlichtungs-Verfahren verläuft in vier Stufen: Einleitung - Klärungen - Lösungen - Vereinbarungen.


I. Einleitung

1. Begrüßen: Sich vorstellen. Die Schlichterin oder der Schlichter stellt sich vor, nennt den eigenen Namen und fragt ggf. nach den Namen der Konfliktpartner.

2. Ziele verdeutlichen: Das Ziel des Schlichtungsgesprächs wird verdeutlicht. Die Streitenden selbst suchen Lösungen, die beide zufrieden stellen. Für diesen Prozess bietet die Schlichterin oder der Schlichter Hilfe an.

3. Grundsätze benennen: Die Schlichterin oder der Schlichter sichert den Konfliktpartnern Vertraulichkeit und Neutralität zu.

4. Schlichtungs-Prozess erklären: Die Schlichterin oder der Schlichter erklärt die nächsten Schritte des Schlichtungsprozesses:

bulletStandpunkte vortragen,
bulletLösungen suchen und Verständigung finden,
bulletdie Vereinbarungen schriftlich festhalten.

5. Gesprächsregeln erläutern: Die Schlichterin oder der Schlichter erklärt die wichtigsten Regeln beim Schlichtungsgespräch:

bulletsich nicht gegenseitig unterbrechen, ggf. stattdessen eigene Gedanken notieren;
bulletsich nicht gegenseitig beschimpfen oder angreifen.

Die Schlichterin oder der Schlichter holt die Zustimmung der Konfliktparteien ein,

bulletdass diese Regeln im Schlichtungsgespräch gelten sollen,
bulletdass die Konfliktpartner bereit sind, sich an die Gesprächsregeln zu halten, und
bulletdass die Schlichterin oder der Schlichter bei Nichtbeachtung an die Einhaltung der Spielregeln erinnern darf.

6. Gesprächsbeginn vereinbaren: Es wird geklärt, wer mit dem Bericht des Konflikts aus seiner Sicht beginnen soll. Entweder einigen sich die Konfliktpartner auf eine Reihenfolge, oder es wird ausgelost, wer beginnt.

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II. Klärungen

1. Berichten: Die Konfliktparteien tragen nacheinander ihre Sicht des Konflikts und der augenblicklichen Situation vor.

2. Zusammenfassen: Die Schlichterin oder der Schlichter wiederholt die wesentlichen Punkte und fasst die Konfliktdarstellungen zusammen (möglichst mit Worten der Streithähne).

3. Nachfragen: Wenn möglich sollen Emotionen und Motive der Konfliktpartner in Bezug auf den konkreten Streitfall zur Sprache kommen.
“Warum hast Du ...?”
“Was hast Du gedacht, als ...?”

4. Befindlichkeit ausdrücken: Da es oft zur Weiterführung des Schlichtungsprozesses erforderlich oder nützlich ist, fragt die Schlichterin/der Schlichter nach der augenblicklichen Befindlichkeit oder Stimmung der Konfliktparteien, auch als eine Form der Rückmeldung über das gerade Gehörte.
“Wir kommen vielleicht ein Stück weiter, wenn Ihr sagen könnt, wie es Euch jetzt im Augenblick geht.”

5. Anteile am Konflikt artikulieren: Anteile am Konflikt lassen sich möglicherweise leichter besprechen, wenn Schuldzuweisungen vermieden werden.
“Kannst Du sagen, was Du zum Konflikt oder seinem Anwachsen beigetragen hast?”
"Vielleicht durch bestimmte Äußerungen, durch Lachen, Drohen oder Ähnliches?"
“Ihr solltet nicht nur auf den materiellen Schaden achten.”

6. Überleiten: Zum Abschluss dieser Phase sind erneut Rückmeldungen möglich. Die Kernpunkte können noch einmal zusammengefasst werden. Der Blick sollte dann auf den nächsten Schritt, die Suche nach Lösungen, gelenkt werden.
“Nun solltet Ihr überlegen, wie der Schaden wiedergutzumachen ist und wie evtl. Eure Beziehung besser werden kann.”

Hinweis
: In dieser Phase kann es gelegentlich auch notwendig werden, Einzelgespräche mit den Kontrahenten einzuschieben, beispielsweise, wenn

bulletdie Diskussion zu hitzig geworden ist,
bulletsich die unterschiedliche Konfliktsicht überhaupt nicht angenähert hat,
bulletdas Gespräch außer Kontrolle zu geraten droht,
bulleteiner nicht offen sprechen kann oder will oder
bulletgrundsätzlich die Regeln nicht eingehalten werden.

Schlichterin oder Schlichter sollten den Schlichtungsprozess immer dann unterbrechen, wenn der Eindruck besteht, dass es fast ausgeschlossen ist, mit diesen Konfliktpartnern im Augenblick eine geeignete Lösung zu finden. In diesem Fall sollte die Schlichterin oder der Schlichter:

bulletdas Gespräch unterbrechen,
bulleteinen Termin zur Fortsetzung vereinbaren, und
bulletsich von den Konfliktpartnern die Erlaubnis holen, sich selbst durch Gespräche mit anderen Schlichtern oder Beratern (auch Lehrkräften) Unterstützung zu verschaffen. Eventuell kommt eine Ko-Schlichtung (durch zwei Personen in der Gesprächsleitung) in Frage.

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III. Lösungen

1. Lösungsmöglichkeiten überlegen: Die Konfliktpartner sammeln Lösungen. Jeder notiert seine Vorschläge still.
“Überlegt dabei: Was bin ich bereit zu tun? Was erwarte ich vom anderen?”

2. Lösungsmöglichkeiten aufschreiben: Alle Lösungsmöglichkeiten werden vorgelesen und gehört, gesammelt und in der Regel von der Schlichterin oder dem Schlichter auf Kärtchen geschrieben.

3. Lösungen auswählen: Die Lösungsvorschläge werden gemeinsam bewertet. Gute Lösungen sind: realistisch, ausgewogen und genau genug!
“Welcher Vorschlag ist der beste? Oder kann es eine Kombination von Lösungsvorschlägen geben?”

4. Lösungen vereinbaren: Die möglichen Vereinbarungen werden mündlich genannt, und es wird geprüft, ob die Konfliktpartner diesen Lösungsvorschlägen zustimmen können.

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IV. Vereinbarungen

1. Vereinbarungen aufschreiben: Die schriftliche Vereinbarung wird erstellt. Die Lösung muss genau formuliert werden: Wer will wo und wann was tun, um den Konflikt beizulegen oder den Schaden zu beheben? Einfache, neutrale Wörter benutzen (keine Beschuldigungen). Ggf. sollte festgehalten werden, was passiert, wenn eine Partei ihre Pflichten aus dem Vertrag nicht erfüllt, z.B. dann den Schlichtungsprozess fortsetzen bzw. ihn wieder aufgreifen.

2. Vereinbarung unterschreiben: Ist die Schlichtungsvereinbarung formuliert, wird sie, ggf. Satz für Satz, vorgelesen und von den Konfliktpartnern gebilligt. Wenn alle Einzelheiten angenommen wurden, fragt die Schlichterin oder der Schlichter, ob die Vereinbarung auch insgesamt gebilligt wird oder ob noch Fragen offen sind. Die Vereinbarung wird unterschrieben.

3. Verabschieden: Vielleicht bietet sich noch ein Rückblick an, wie die Konfliktpartner das Schlichtungsgespräch erlebt haben und wie sie jetzt im Augenblick die weitere Beziehung sehen. Die Gesprächspartner verabschieden sich.

[Günther Graun / Wolfgang Hünicke: Streit-Schlichtung: Schülerinnen und Schüler übernehmen Verantwortung für Konfliktlösungen in der Schule. Soest 1996]

Um ein solches Streit-Schlichtungs-Programm in der Schule in Gang zu bringen, kann man beispielsweise Fragebögen verteilen, mit deren Hilfe man zum einen Konflikte identifiziert, zum zweiten auf das Vorhandensein von Schlichtern aufmerksam macht. Einen solchen Fragebogen stellen wir auf einer gesonderten Seite vor:

bullet... Fragebogen zur Mediatorenarbeit

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