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Lehrerteil

Menschenrechte

Überblick über die Grundkurs-Sequenzen

Außerdem umfasst der Themenkomplex Menschenrechte einen didaktischen Teil für LehrerInnen, in dem grundlegende Fragen der Menschenrechtserziehung angesprochen werden (Lehrerteil). Hier finden Sie auch konkrete Ideen und Anregungen für den Unterricht zum Thema Menschenrechte in der Schule (Tipps).

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Grundkurs 1: Was bedeutet "Menschenrechte"?

"Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren" — so beginnt Artikel 1 der "Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte". Das heißt für uns, dass wir alle seit unserer Geburt bestimmte Rechte, die Menschenrechte genannt werden, besitzen. Die Menschenrechte kommen jedem Menschen allein aufgrund seines Menschseins zu und sind unveräußerlich, das heißt, sie können niemandem genommen werden. Die folgenden Texte sind zwei typische Definitionen für Menschenrechte, wie wir sie in den verschiedenen Lexika finden.

Lexikondefinitionen

1) „Als Menschenrechte bezeichnet man die dem Individuum zustehenden Rechte auf Schutz vor Eingriffen des Staates, die dem einzelnen kraft seines Menschseins gegeben sind und auf jeden Fall erhalten bleiben und die nicht durch den Staat beschränkt werden können. Aus der Zeit des Kampfes gegen den Absolutismus stammt ihre Kennzeichnung als „angeborene" und „unveräußerliche" Rechte.
(...) Zum Kern der Menschen- bzw. Grundrechte zählen die Menschenwürde, das Recht auf Entfaltung der Persönlichkeit, Gleichheit vor dem Gesetz und Gleichberechtigung, Religions- und Gewissensfreiheit, Meinungs-, Presse-, Informations- und Lehrfreiheit, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, Freizügigkeit, Berufs- und Arbeitsfreiheit, Unverletzlichkeit der Wohnung, Garantie des Eigentums und des Erbrechts, Asyl- und Petitionsrecht sowie justitielle Rechte wie vor allem die Garantie gegen ungerechtfertigte Verhaftung (...)."

[entnommen aus: Wichard Woyke (Hrsg.), Handwörterbuch Internationale Politik, Bonn 1994]

2) „Der Begriff ‚Menschenrechte‘ bezeichnet im politischen Sprachgebrauch im allgemeinen den Inbegriff derjenigen Freiheitsansprüche, die der einzelne allein aufgrund seines Menschseins erheben kann und die von einer Gemeinschaft aus ethischen Gründen rechtlich gesichert werden müssen. In diesem Sinne ist von ‘natürlichen’, ‘vorstaatlichen’, ‘angeborenen’ oder ‘unveräußerlichen’ Rechten die Rede, in deren Achtung und Sicherung sich ein politisches Gemeinwesen legitimiert (...)."

[entnommen aus: Bertelsmann Discovery Lexikon]

WOHER?

In den folgenden Abschnitten wollen wir der Frage nachgehen, woher diese Idee der Menschenrechte kommt und wie sie sich entwickelt hat. Wir werden sehen, dass es sich um eine Idee handelt, die schon seit über 2000 Jahren diskutiert wird, und dass viele wichtige Dokumente als Meilensteine den Weg der Menschenrechte markieren (Grundkurs 2: Wie haben sich die Menschenrechte entwickelt?). Dabei haben wir auch die Gelegenheit, Auszüge aus den wichtigsten Dokumenten zu lesen. Im Rahmen von Vertiefungsthemen zum Weltethos und zum Begriff der Menschenwürde werden wir auch sehen, dass die Menschenrechtsidee nicht überall uneingeschränkt akzeptiert wird. Die Universalität dieser unveräußerlichen Rechte wird immer wieder in Frage gestellt.

WAS?

Anschließend werden wir uns die Rechte, die jeder von uns besitzt, einmal genau ansehen. Wie sehen sie im einzelnen aus? Über was spricht man eigentlich genau, wenn man von den Menschenrechten spricht? Hier müssen wir uns auch der Frage stellen, was der Unterschied zwischen Menschenrechten und Grundrechten ist (Grundkurs 3: Welche Menschenrechte gibt es?). Im Rahmen eines ausführlichen Vertiefungsthemas wenden wir uns den Kinderrechten zu: Was sind Kinderrechte und wozu braucht man sie?

WER?

Wenn wir auf der Straße bestohlen werden, dann wenden wir uns an die Polizei. Sie sucht den Dieb und stellt ihn vor Gericht, wo er für seinen Verstoß gegen die Gesetze bestraft wird. Wir erhalten unser Eigentum zurück. Wer aber ist zuständig für einen Verstoß gegen die Menschenrechte? Wer überwacht meine Rechte? Das sind knifflige Fragen. Bei ihrer Beantwortung werden wir zum einen auf die Vereinten Nationen stoßen, einen Zusammenschluss praktisch aller Staaten der Welt (Grundkurs 4: Wer überwacht meine Rechte?), zum anderen auf sogenannte INGOs (International Non-Governmental Organizations), die für den Menschenrechtsschutz global tätig sind.

Skulptur

[Skulptur vor dem Sitz der Vereinten Nationen in New York]

Dass wir einen solchen Schiedsrichter wie die Vereinten Nationen brauchen, wird im letzten Abschnitt unseres Grundkurses deutlich, wenn wir uns ausgewählten Beispielen für Menschenrechtsverletzungen zuwenden (Grundkurs 5: Menschenrechtsverletzungen). Überall auf der Welt kommt es zu Verstößen gegen die Menschenrechte. Das zeigt uns, dass mit der „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte" die Rechte eines jeden Menschen zwar formuliert wurden, dass dies aber erst der Anfang war. Nun geht es darum, sie auch durchzusetzen — überall und immer.

Ideen für den Unterricht finden Sie im Lehrerteil!

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