Internationaler UNESCO Bildungsserver für Demokratie-, Friedens- und Menschenrechtserziehung
 
  D@dalos Startseite Deutsche Startseite Grafische Übersicht Kontakt  
 

 

Themen:

Menschenrechte / Vorbilder / Demokratie / Parteien / EU / UNO / Nachhaltigkeit / Globalisierung / neu: Web 2.0

     

 

Methoden:

Politikdidaktik / Methoden der politischen Bildung / Friedenspädagogik        ///         Fragen, Kritik, Kommentare?

 
 

 Sie sind hier:

D@dalos > Deutsche Startseite > Europäische Union > EU-Institutionen > Gerichtshof der EU

 



Inhaltsverzeichnis


Themen des Online-Lehrbuchs zur EU:

Einleitung

Bedeutung der EU

Was ist die EU?

EU-Entwicklung

EU-Institutionen

 Rat der EU

 Europäische Kommission

 Europäisches Parlament

 Gerichtshof der EU

 Europäischer Rat

 Nationale Ebene

 Zusammenspiel

EU-Internetrecherche

 


EU-Institutionen

Gerichtshof der Europäischen Union

Einige von Ihnen, die mit der Materie vertraut sind, werden sich möglicherweise wundern, warum dieser Teil nicht mit "Europäischer Gerichtshof" (EuGH) überschrieben ist. Das hängt damit zusammen, dass der Vertrag von Lissabon terminologische Veränderungen mit sich gebracht hat, die einleitend kurz erläutert werden sollen. Sie finden ihren Ursprung in Artikel 19 EUV, dessen erster Absatz wie folgt lautet:

"(1) Der Gerichtshof der Europäischen Union umfasst den Gerichtshof, das Gericht und Fachgerichte. Er sichert die Wahrung des Rechts bei der Auslegung und Anwendung der Verträge […]."


 

Mit dem "Gerichtshof der Europäischen Union" wird also das gesamte Gerichtssystem der EU bezeichnet, das sich aus drei Komponenten zusammensetzt:

  • Gerichtshof (auch EuGH oder Europäischer Gerichtshof)

  • Gericht (früher Gericht erster Instanz)

  • Gericht für den öffentlichen Dienst der EU

Und dieser Gerichtshof der EU – und nicht der EuGH als dessen höchste Instanz – ist eines der sieben Organe der Union. Im Rahmen der vorliegenden Einführung werden wir uns allerdings auf den Gerichtshof oder EuGH als wichtigste Instanz des EU-Gerichtssystems konzentrieren.


 




Zusammensetzung des EuGH


Der Gerichtshof besteht aus 27 Richtern und 8 Generalanwälten, die von den Regierungen der Mitgliedstaaten nach Anhörung eines Ausschusses, der die Aufgabe hat, eine Stellungnahme zur Eignung der vorgeschlagenen Bewerber für die Ausübung der fraglichen Ämter abzugeben, im gegenseitigen Einvernehmen ernannt werden. Ihre Amtszeit beträgt sechs Jahre; Wiederernennung ist zulässig.

Der Gerichtshof kann als Plenum, als Große Kammer mit dreizehn Richtern oder als Kammer mit drei oder mit fünf Richtern tagen, wobei die Plenumskonstruktion besonders bedeutsamen oder in der Satzung vorgesehenen Fällen, wie beispielsweise der Amtsenthebung eines Mitglieds der Kommission, vorbehalten ist.

Er tagt als Große Kammer, wenn ein Mitgliedstaat oder ein Organ als Partei des Verfahrens dies beantragt, sowie in besonders komplexen oder bedeutsamen Rechtssachen. In den übrigen Rechtssachen entscheiden Kammern mit drei oder fünf Richtern.

Die Generalanwälte nehmen eine den Gerichtshof unterstützende Funktion wahr, indem sie die Schlussanträge in den Rechtssachen, die ihnen zugewiesen sind, vorbereiten.



Aufgaben und Verfahren des EuGH


Zentrale Aufgabe des EuGH — sowie natürlich auch des Gerichtshofs der EU insgesamt — ist die Wahrung des Rechts bei der Auslegung und Anwendung der Verträge (Artikel 19, Abs. 1 EUV). Zu seinen Zuständigkeiten gehören Rechtsstreitigkeiten zwischen den Mitgliedstaaten, Streitfälle zwischen der Union und den Mitgliedstaaten, zwischen den Organen und Einrichtungen der EU sowie zwischen Einzelpersonen und der Union. Außerdem können sich nationale Richter im Rahmen eines vor einem nationalen Gericht anhängigen Verfahrens bei Auslegungsproblemen im Zusammenhang mit dem Gemeinschaftsrecht an den Gerichtshof wenden.

Der EuGH kann auf zwei Wegen eingeschaltet werden. Einmal über das so genannte Vorabentscheidungsverfahren, bei dem nationale Gerichte um eine Interpretation von Aspekten des Unionsrechts nachsuchen, die sie zur Entscheidung in von ihnen behandelten Fällen benötigen, zum anderen über direkte Klagen.



großer Einfluss des EuGH auf EU-Entwicklung


Sein tatsächlicher Einfluss erschließt sich erst, wenn man sich seine Tätigkeit in einzelnen Bereichen ansieht. Er hat den verfassungsrechtlichen Rahmen enorm in Richtung Supranationalität beeinflusst und unter anderem das Prinzip der unmittelbaren — das heißt für jeden EG-Bürger ohne Zwischenschaltung der Mitgliedstaaten —, direkten Wirkung des EG-Rechts sowie den Vorrang des Gemeinschaftsrechts vor nationalem Recht durchgesetzt.

Er hat darüber hinaus aber auch materielle Politik zum Teil sehr weitreichend geprägt und zum Beispiel in einem bahnbrechenden Urteil das Prinzip der gegenseitigen Anerkennung von Standards der Mitgliedstaaten durchgesetzt, das die mühsame und zeitraubende Harmonisierung von Normen und Standards ersetzte, und damit eine wesentliche Voraussetzung für das Binnenmarktprojekt geschaffen. Ein wichtiger Grund für den Einfluss des EuGH war, dass es ihm in einer gezielten und sehr klugen Strategie gelang, die nationalen Gerichte in die EU-Rechtsprechung einzubeziehen.

Besonders erwähnenswert scheint uns, dass tausende, vor allem in Vorabentscheidungssachen gefällte Entscheidungen des EuGH in den Bereichen freier Warenverkehr, Freizügigkeit, freier Dienstleistungsverkehr, Gleichbehandlung und soziale Rechte, Grundrechte sowie Unionsbürgerschaft unmittelbare und weitreichende Folgen für das Leben der Unionsbürgerinnen hatten, was aber wenig bekannt ist.

Bei einer Bewertung muss man zu dem Schluss kommen, dass der EuGH selbst im Vergleich mit einflussreichen nationalen Verfassungsgerichten, wie beispielsweise dem Supreme Court in den USA oder dem deutschen Bundesverfassungsgericht, über mehr Gewicht verfügt und dem Integrationsprozess entscheidende Impulse gegeben hat. Seine Rolle und die von ihm wesentlich mitgestaltete Rechtsordnung zählen zweifellos zu den herausragenden Merkmalen der Supranationalität der EU, die sie von allen anderen internationalen Organisationen unterscheidet.

... weiter zum Europäischen Rat


[© Text und Grafiken: Gesellschaft Agora]
 

 

Nach oben

D@dalos Startseite

Deutsche Startseite

Grafische Übersicht

Kontakt

© 1998-2011 D@dalos - politische Bildung, Demokratieerziehung, Menschenrechtsbildung, Friedenspädagogik (ein Projekt von Pharos e.V.), Web: Gesellschaft Agora