Generalversammlung
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Vereinte Nationen

Die Generalversammlung der Vereinten Nationen

In der UN-Generalversammlung sind alle Mitgliedstaaten mit einer Delegation aus Regierungsvertretern gleichberechtigt vertreten: Jedes Land verfügt über eine Stimme in diesem Organ, dem organisatorischen Zentrum des Systems der Vereinten Nationen.

Die Vereinten Nationen sind eine Internationale Organisation klassischer Prägung, das heißt, die Weltorganisation wird von Staaten gebildet und in ihren Organen treffen die Vertreter nationaler Regierungen zusammen. Das gilt auch und gerade für die Generalversammlung, die häufig fälschlicherweise als "Weltparlament" bezeichnet wird. Sie ist aber keineswegs ein Parlament, sondern ein Forum zwischenstaatlicher Kooperation und Konsultation, auch wenn die Arbeit des Plenums - wie man das von Parlamenten kennt - in Ausschüssen vorbereitet wird.

Neben den Haupt- und sonstigen Ausschüssen ergänzen eine Vielzahl von Neben- und Hilfsorganen die Struktur der Generalversammlung. Die Ausdifferenzierung in zahllose Gremien zählt zu den bestimmenden Merkmalen des UN-Systems überhaupt. Artikel 7 der UN-Charta ermöglicht es den UN-Hauptorganen, bei Bedarf Neben- und Hilfsorgane zu bilden, wovon in der Geschichte der Organisation rege Gebrauch gemacht wurde.

Die jährliche Sitzung der Generalversammlung beginnt Anfang September an ihrem Sitz in New York. Zunächst werden die Leitungsgremien gewählt und es findet die Generaldebatte statt, die in der Regel von den Außenministern der Mitgliedstaaten geführt wird und bei der das größte Medieninteresse zu verzeichnen ist. Während die Sitzungsperiode früher im Dezember endete, tagt die Generalversammlung nun nahezu das ganze Jahr.

Hauptausschüsse
 

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1. Ausschuss: Abrüstung und internationale Sicherheit

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2. Ausschuss: Wirtschaft und Finanzen

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3. Ausschuss: soziale, humanitäre und kulturelle Angelegenheiten

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4. Ausschuss: spezielle politische Fragen und Dekolonisierung

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5. Ausschuss: Verwaltung und Budget (intern)

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6. Ausschuss: Recht

Entscheidungen werden in der Regel mit einfacher Mehrheit gefasst, bei wichtigen Fragen ist eine Zweidrittelmehrheit erforderlich, wie etwa bei der Aufnahme oder dem Ausschluss neuer Mitglieder oder bei der Wahl der nichtständigen Mitglieder des Sicherheitsrats. Allerdings hat es sich in den letzten Jahren eingebürgert, ohne formale Abstimmung im Konsensverfahren zu entscheiden.

Die Generalversammlung trifft intern, das heißt innerhalb des Systems der Vereinten Nationen, verbindliche Entscheidungen (z.B. über das Budget von Hilfsorganen), extern spricht sie Empfehlungen aus, die für die Mitgliedstaaten völkerrechtlich nicht verbindlich sind. Das heißt aber nicht, dass diese Empfehlungen wirkungslos sind, wie etwa die Geschichte der 1948 verabschiedeten "Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte" zeigt und wie der folgende Textauszug betont:

"Auch wenn der Generalversammlung harte Instrumente wie Sanktionen fehlen, bedeutet dies nicht, dass ihre Entscheidungen und Erklärungen ohne Wirkung bleiben. Öffentlicher Druck hat zusammen mit der politischen und moralischen Autorität der Weltgemeinschaft zahlreichen Erklärungen und Empfehlungen der Generalversammlung zu universeller Akzeptanz verholfen und die Entwicklung politischer und rechtlicher Standards weltweit vorangebracht."

[aus: Sven Gareis/Johannes Varwick, Die Vereinten Nationen. Aufgaben, Instrumente und Reformen; Bundeszentrale für politische Bildung Schriftenreihe Band 403, Bonn 2003, S. 49]

Weitere Seiten zu den UN-Hauptorganen:

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UN-Generalversammlung
 

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UN-Sicherheitsrat
 

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Sekretariat und UN-Generalsekretär
 

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Wirtschafts- und Sozialrat (ECOSOC)
 

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Treuhandrat
 

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Internationaler Gerichtshof

[Autor: Ragnar Müller]

[Seitenanfang]

 

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