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Die Generalversammlung der
Vereinten Nationen
In der UN-Generalversammlung sind alle Mitgliedstaaten mit
einer Delegation aus Regierungsvertretern gleichberechtigt vertreten: Jedes Land
verfügt über eine Stimme in diesem Organ, dem organisatorischen Zentrum des
Systems der Vereinten Nationen.
Die Vereinten Nationen sind eine
Internationale Organisation klassischer Prägung, das heißt, die Weltorganisation
wird von Staaten gebildet und in ihren Organen treffen die Vertreter nationaler
Regierungen zusammen. Das gilt auch und gerade für die Generalversammlung, die
häufig fälschlicherweise als "Weltparlament" bezeichnet wird. Sie ist aber
keineswegs ein Parlament, sondern ein Forum zwischenstaatlicher Kooperation und
Konsultation, auch wenn die Arbeit des Plenums - wie man das von Parlamenten
kennt - in Ausschüssen vorbereitet wird.
Neben den Haupt-
und sonstigen Ausschüssen ergänzen eine Vielzahl von Neben- und Hilfsorganen
die Struktur der Generalversammlung. Die Ausdifferenzierung in zahllose
Gremien zählt zu den bestimmenden Merkmalen des UN-Systems überhaupt.
Artikel 7 der UN-Charta ermöglicht es den UN-Hauptorganen, bei Bedarf Neben-
und Hilfsorgane zu bilden, wovon in der Geschichte der Organisation rege
Gebrauch gemacht wurde.
Die jährliche Sitzung der Generalversammlung beginnt Anfang September an
ihrem Sitz in New York. Zunächst werden die Leitungsgremien gewählt und es
findet die Generaldebatte statt, die in der Regel von den Außenministern der
Mitgliedstaaten geführt wird und bei der das größte Medieninteresse zu
verzeichnen ist. Während die Sitzungsperiode früher im Dezember endete, tagt
die Generalversammlung nun nahezu das ganze Jahr. |
Hauptausschüsse
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1. Ausschuss:
Abrüstung und internationale Sicherheit |
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2. Ausschuss:
Wirtschaft und Finanzen |
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3. Ausschuss:
soziale, humanitäre und kulturelle Angelegenheiten |
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4. Ausschuss:
spezielle politische Fragen und Dekolonisierung |
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5. Ausschuss:
Verwaltung und Budget (intern) |
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6. Ausschuss:
Recht |
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Entscheidungen werden in der Regel
mit einfacher Mehrheit gefasst, bei wichtigen Fragen ist eine
Zweidrittelmehrheit erforderlich, wie etwa bei der Aufnahme oder dem Ausschluss
neuer Mitglieder oder bei der Wahl der nichtständigen Mitglieder des
Sicherheitsrats. Allerdings hat es sich in den letzten Jahren eingebürgert, ohne
formale Abstimmung im Konsensverfahren zu entscheiden.
Die Generalversammlung trifft intern, das heißt innerhalb des Systems der
Vereinten Nationen, verbindliche Entscheidungen (z.B. über das Budget von
Hilfsorganen), extern spricht sie Empfehlungen aus, die für die
Mitgliedstaaten völkerrechtlich nicht verbindlich sind. Das heißt aber nicht,
dass diese Empfehlungen wirkungslos sind, wie etwa die Geschichte der 1948
verabschiedeten "Allgemeinen
Erklärung der Menschenrechte" zeigt und wie der folgende Textauszug betont:
"Auch wenn der Generalversammlung harte Instrumente wie Sanktionen fehlen,
bedeutet dies nicht, dass ihre Entscheidungen und Erklärungen ohne Wirkung
bleiben. Öffentlicher Druck hat zusammen mit der politischen und moralischen
Autorität der Weltgemeinschaft zahlreichen Erklärungen und Empfehlungen der
Generalversammlung zu universeller Akzeptanz verholfen und die Entwicklung
politischer und rechtlicher Standards weltweit vorangebracht."
[aus: Sven Gareis/Johannes
Varwick, Die Vereinten Nationen. Aufgaben, Instrumente und Reformen;
Bundeszentrale für politische Bildung Schriftenreihe Band 403, Bonn 2003, S.
49]
Weitere Seiten zu den UN-Hauptorganen:
[Autor: Ragnar Müller]
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