Mit den Befugnissen des
Gerichtshofs befasst sich zum einen Kapitel XIV der
UN-Charta, zum anderen sind sie
in einem eigenen Statut verankert, das einen integralen Bestandteil der Charta
bildet. Das bedeutet, dass jeder Staat, der den Vereinten Nationen beitritt,
gleichzeitig Vertragspartei des IGH wird. Der IGH unterscheidet sich wesentlich
von "normalen" Gerichten. Das wird schon daran deutlich, dass nur Staaten
vor dem IGH als Parteien zugelassen sind. Wichtiger noch ist die Tatsache, dass
sich die Staaten vorab der Gerichtsbarkeit des IGH unterwerfen müssen:
"... Der gemeinschaftliche Charakter des Völkerrechts (erfordert), dass der
Unterwerfung unter ein internationales Gericht eine entsprechende
Parteienvereinbarung vorausgeht. Fehlt diese Bereitschaft auch nur eines Staates,
kann der IGH in einer Streitsache nicht tätig werden. Auch binden die Urteile
des IGH nur die betroffenen Parteien in der verhandelten Streitsache, eine
allgemeine Wirkung entfaltet seine Rechtssprechung nicht."
[aus: Sven Gareis/Johannes
Varwick, Die Vereinten Nationen. Aufgaben, Instrumente und Reformen;
Bundeszentrale für politische Bildung Schriftenreihe Band 403, Bonn 2003, S.
56]
Diese schwierigen Arbeitsbedingungen haben bewirkt, dass der IGH hinsichtlich
der Hauptaufgabe der Vereinten Nationen, der Sicherung des Friedens und der
internationalen Sicherheit, keine wesentliche Rolle spielen konnte. Der
zugrundeliegenden traditionsreichen Idee, dass Konflikte zwischen Staaten vor
einem internationalen Gericht statt auf dem Schlachtfeld entschieden werden
sollen, konnte der IGH ebensowenig wie sein direkter Vorgänger, der Ständige
Internationale Gerichtshof des Völkerbundes, zum Durchbruch verhelfen.
Entsprechend bilanzieren Gareis und Varwick: "Mit 65 Urteilen in über fünf
Jahrzehnten hat der IGH keine allzu aktive Rolle in der internationalen Politik
gespielt, durch seine Entscheidungen und seine 23 Rechtsgutachten jedoch in den
von ihm behandelten Gebieten maßgebliche Arbeit bei der Fortentwicklung des
Völkerrechts geleistet."
[aus: Sven Gareis/Johannes
Varwick, Die Vereinten Nationen. Aufgaben, Instrumente und Reformen;
Bundeszentrale für politische Bildung Schriftenreihe Band 403, Bonn 2003, S.
56]
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