Internationaler UNESCO Bildungsserver für Demokratie-, Friedens- und Menschenrechtserziehung
 
  D@dalos Startseite Deutsche Startseite Grafische Übersicht Kontakt  
 

 

Themen:

Menschenrechte / Vorbilder / Demokratie / Parteien / EU / UNO / Nachhaltigkeit / Globalisierung / neu: Web 2.0

     

 

Methoden:

Politikdidaktik / Methoden der politischen Bildung / Friedenspädagogik        ///         Fragen, Kritik, Kommentare?

 
 

 Sie sind hier:

D@dalos > Deutsche Startseite > Europäische Union > EU-Institutionen > Rat der EU

 



Inhaltsverzeichnis


Themen des Online-Lehrbuchs zur EU:

Einleitung

Bedeutung der EU

Was ist die EU?

EU-Entwicklung

EU-Institutionen

 Rat der EU

 Europäische Kommission

 Europäisches Parlament

 Gerichtshof der EU

 Europäischer Rat

 Nationale Ebene

 Zusammenspiel

EU-Internetrecherche

 


EU-Institutionen

Der Rat der Europäischen Union (Ministerrat)

Beim Ministerrat handelt es sich - zusammen mit dem Europäischen Parlament (EP) - um das zentrale Beschlussorgan der EU. Der Rat repräsentiert das mitgliedstaatliche Element. Jeder Mitgliedstaat entsendet einen Vertreter.

Er beschließt auf Vorschlag der Kommission und unter Beteiligung des EP die Gesetze der EU. Das ist der grundlegende Entscheidungsablauf in der Union von Beginn an. Was sich allerdings verändert hat, ist das relative Gewicht der beteiligten drei Organe, insbesondere durch die ständige Zunahme der Kompetenzen des EP.


 

Der Rat tritt je nach Politikfeld in unterschiedlicher Besetzung zusammen, aktuell (Oktober 2010) in den folgenden zehn Konfigurationen (siehe Website des Rats der EU):

- Allgemeine Angelegenheiten
- Auswärtige Angelegenheiten
- Wirtschaft und Finanzen
- Justiz und Inneres (JI)
- Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz
- Wettbewerbsfähigkeit
- Verkehr, Telekommunikation und Energie
- Landwirtschaft und Fischerei
- Umwelt
- Bildung, Jugend und Kultur

Neben den jeweils zuständigen Ministern der Mitgliedstaaten ist das zuständige Kommissionsmitglied anwesend.



Unterbau des Rats


Für viele Minister der Mitgliedstaaten stellt die Ratsarbeit einen wesentlichen Teil der Aufgaben dar. Da sie allerdings mit Blick auf ihre nationalen Verpflichtungen jeweils nur für kurze Zeit in Brüssel sein können, benötigen sie Unterstützung.


Der Ausschuss der Ständigen Vertreter

Wichtig ist hier vor allem der in Brüssel residierende Ausschuss der Ständigen Vertreter (COREPER). COREPER ist die Abkürzung der französischen Bezeichnung des Ausschusses: Comité des Représentants Permanents. Er setzt sich aus den Ständigen Vertretern der Mitgliedstaaten in Brüssel sowie deren Stellvertretern zusammen und tritt wöchentlich zusammen. Dieser Ausschuss überwacht und koordiniert auch die Arbeiten der etwa 300 Ausschüsse und Arbeitsgruppen, die sich aus Beamten der Mitgliedsstaaten zusammensetzen und die dem COREPER und dem Rat vorliegende Dossiers auf technischer Ebene vorbereiten.

Der COREPER übernimmt den wesentlichen Teil der Entscheidungsvorbereitung in allen inhaltlichen Fragen, und Mitglieder des Ausschusses repräsentieren den Rat auch bei den Vermittlungsverfahren mit dem EP, das im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens zur Anwendung kommt, wenn keine Einigung zwischen Rat und EP erzielt werden kann.


Generalsekretariat des Rats

Einen weiteren, in seiner Bedeutung für eine reibungslose Arbeit gar nicht zu überschätzenden Teil des Unterbaus stellt das Ratssekretariat dar, das rund 3.500 Mitarbeiter umfasst. Die Aufgaben des Sekretariats sind primär administrativer Art, das heißt, hier werden Dinge erledigt wie die Vorbereitung der Agenda für die Arbeit, die Erstellung von Berichten, Übersetzungen, die Prüfung von Rechtsfragen etc. Die nachfolgende Abbildung veranschaulicht den Aufbau des Rats.


 




Entscheidungsmodus


Entschieden wurde aufgrund des Luxemburger Kompromisses (siehe entsprechenden Abschnitt der EU-Entwicklung) zunächst grundsätzlich einstimmig. Seit Mitte der 1980er Jahre, und vor allem seit den großen Vertragsänderungen von Maastricht, Amsterdam und Nizza hat sich aber zunehmend die qualifizierte Mehrheit als Entscheidungsmodus durchgesetzt. Der Lissaboner Vertrag hat die Bereiche, in denen mit qualifizierter Mehrheit entschieden wird, noch einmal ausgedehnt und darüber hinaus die Berechnung der Stimmengewichtung dafür auf eine völlig neue Grundlage gestellt (siehe entsprechenden Abschnitt der EU-Entwicklung).

Als weiteres wichtiges Merkmal dieses zentralen Organs ist die Tatsache zu nennen, dass seine Arbeit seit Gründung der EWG eine zunehmende Ausdifferenzierung erfahren hat. Damit ist gemeint, dass die einzelnen Politikfelder, die die verschiedenen Ministerräte abdecken, zunehmend ein ausgeprägtes Eigenleben führen, und zwar vor allem aus zwei Gründen:

  • Auf der mitgliedstaatlichen Ebene wird immer weniger koordiniert und eine deutsche, italienische oder britische Position festgelegt. Das verweist im Übrigen nachdrücklich darauf, wie sehr die Politik der einzelnen Mitgliedstaaten gegenüber der EU ihren Charakter als "Außenpolitik" verloren hat.

  • Zum zweiten ist mit dem Übergang zu qualifizierter Mehrheit zunehmend die Notwendigkeit entfallen, sich im Rahmen von großen, politikfeldübergreifenden package deals zu einigen (package deals bezeichnet eine Form des Interessenausgleichs bei Verhandlungen, die für die EU typisch ist, v.a. bei Verhandlungen im Europäischen Rat. Dabei werden viele Einzelfragen aus unterschiedlichen Politikbereichen, die jeweils für sich vom zuständigen Ministerrat nicht gelöst werden konnten, zu einem umfassenden Paket mit Vor- und Nachteilen für alle geschnürt. Dieses Paket wird dann als Ganzes angenommen. Die jeweiligen nationalen Delegationen nehmen dann Nachteile in einem Teil der Bereiche in Kauf, da diese durch Vorteile in anderen Bereichen ausgeglichen werden).

  • Eine ganz wesentliche Folge dieser Entwicklung ist, dass politikfeldspezifische Elemente gegenüber mitgliedstaatlichen in den Vordergrund treten. Das heißt, die Trennungslinien verlaufen immer mehr zwischen einzelnen Bereichen und immer weniger zwischen den Mitgliedstaaten. Hierin ist ein weiteres bedeutsames Indiz für den besonderen, eben nicht mehr ausschließlich zwischenstaatlichen Charakter der Zusammenarbeit in der EU zu sehen.



Besonderheiten im Bereich Auswärtige Angelegenheiten


Dagegen finden sich intergouvernementale Elemente nach wie vor in ausgeprägter Form im Bereich der Auswärtigen Angelegenheiten. Das führt neben anderen Faktoren dazu, dass der dafür zuständige Rat im Vergleich zu den anderen Räten einige Besonderheiten aufweist. Dazu gehört einmal die Tatsache, dass einstimmig entschieden wird. Dazu gehört zum zweiten, dass der Vorsitz nicht halbjährlich wechselt, sondern permanent vom Hohen Vertreter für die EU Außen- und Sicherheitspolitik geführt wird. Diese Position wurde mit dem Lissaboner Vertrag geschaffen und wird derzeit (Oktober 2010) von Catherine Ashton bekleidet.

Catherine Ashton – dies die dritte Besonderheit – nimmt dabei in Personalunion das Amt der Vizepräsidentin der Europäischen Kommission wahr, also eines dezidiert supranationalen Organs, und soll in dieser Doppelfunktion die Kohärenz und Koordinierung des auswärtigen Handelns der EU gewährleisten. Dabei handelt es sich um einen sehr wichtigen Aspekt, weil die Außenhandelspolitik - als wesentlicher Bereich der Außenpolitik - in die ausschließliche Zuständigkeit der Union fällt. Schließlich steht Ashton mit dem im Aufbau befindlichen Europäischen Auswärtigen Dienst ein besonderes Instrument zur Verfügung, das die anderen Räte nicht besitzen.


 


... weiter zur Europäischen Kommission


[© Text und Grafiken: Gesellschaft Agora]
 

 

Nach oben

D@dalos Startseite

Deutsche Startseite

Grafische Übersicht

Kontakt

© 1998-2011 D@dalos - politische Bildung, Demokratieerziehung, Menschenrechtsbildung, Friedenspädagogik (ein Projekt von Pharos e.V.), Web: Gesellschaft Agora