Inhaltsverzeichnis
Themen des
Online-Lehrbuchs zur EU:
Einleitung
Bedeutung der EU
Was ist die EU?
EU-Entwicklung
EU-Institutionen
Rat der EU
Europäische Kommission
Europäisches Parlament
Gerichtshof
der EU
Europäischer
Rat
Nationale
Ebene
Zusammenspiel
EU-Internetrecherche
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EU-Institutionen
Der Rat der
Europäischen Union (Ministerrat)
Beim Ministerrat handelt es sich - zusammen mit dem Europäischen
Parlament (EP) - um das zentrale Beschlussorgan der EU. Der Rat
repräsentiert das mitgliedstaatliche Element. Jeder Mitgliedstaat
entsendet einen Vertreter.
Er beschließt auf Vorschlag der Kommission und unter Beteiligung des
EP die Gesetze der EU. Das ist der grundlegende Entscheidungsablauf
in der Union von Beginn an. Was sich allerdings verändert hat, ist
das relative Gewicht der beteiligten drei Organe, insbesondere durch
die ständige Zunahme der Kompetenzen des EP. |
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Der Rat tritt je nach Politikfeld in
unterschiedlicher Besetzung zusammen, aktuell (Oktober 2010) in den
folgenden zehn Konfigurationen (siehe
Website des Rats der EU):
- Allgemeine Angelegenheiten
- Auswärtige Angelegenheiten
- Wirtschaft und Finanzen
- Justiz und Inneres (JI)
- Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz
- Wettbewerbsfähigkeit
- Verkehr, Telekommunikation und Energie
- Landwirtschaft und Fischerei
- Umwelt
- Bildung, Jugend und Kultur
Neben den jeweils zuständigen Ministern der Mitgliedstaaten ist das
zuständige Kommissionsmitglied anwesend. |
Unterbau des Rats |
Für viele Minister der Mitgliedstaaten stellt die Ratsarbeit einen
wesentlichen Teil der Aufgaben dar. Da sie allerdings mit Blick auf ihre
nationalen Verpflichtungen jeweils nur für kurze Zeit in Brüssel sein
können, benötigen sie Unterstützung.
Der Ausschuss der Ständigen Vertreter
Wichtig ist hier vor allem der in Brüssel residierende Ausschuss der
Ständigen Vertreter (COREPER). COREPER ist die Abkürzung der
französischen Bezeichnung des Ausschusses: Comité des Représentants
Permanents. Er setzt sich aus den Ständigen Vertretern der
Mitgliedstaaten in Brüssel sowie deren Stellvertretern zusammen und
tritt wöchentlich zusammen. Dieser Ausschuss überwacht und koordiniert
auch die Arbeiten der etwa 300 Ausschüsse und Arbeitsgruppen, die sich
aus Beamten der Mitgliedsstaaten zusammensetzen und die dem COREPER und
dem Rat vorliegende Dossiers auf technischer Ebene vorbereiten.
Der COREPER übernimmt den wesentlichen Teil der
Entscheidungsvorbereitung in allen inhaltlichen Fragen, und Mitglieder
des Ausschusses repräsentieren den Rat auch bei den
Vermittlungsverfahren mit dem EP, das im Rahmen des ordentlichen
Gesetzgebungsverfahrens zur Anwendung kommt, wenn keine Einigung
zwischen Rat und EP erzielt werden kann.
Generalsekretariat
des Rats
Einen weiteren, in seiner Bedeutung für eine reibungslose Arbeit gar
nicht zu überschätzenden Teil des Unterbaus stellt das Ratssekretariat
dar, das rund 3.500 Mitarbeiter umfasst. Die Aufgaben des Sekretariats
sind primär administrativer Art, das heißt, hier werden Dinge erledigt
wie die Vorbereitung der Agenda für die Arbeit, die Erstellung von
Berichten, Übersetzungen, die Prüfung von Rechtsfragen etc. Die
nachfolgende Abbildung veranschaulicht den Aufbau des Rats. |
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Entscheidungsmodus |
Entschieden wurde aufgrund des Luxemburger Kompromisses (siehe
entsprechenden Abschnitt der EU-Entwicklung) zunächst grundsätzlich
einstimmig. Seit Mitte der 1980er Jahre, und vor allem seit den großen
Vertragsänderungen von Maastricht, Amsterdam und Nizza hat sich aber
zunehmend die qualifizierte Mehrheit als Entscheidungsmodus durchgesetzt.
Der Lissaboner Vertrag hat die Bereiche, in denen mit qualifizierter
Mehrheit entschieden wird, noch einmal ausgedehnt und darüber hinaus die
Berechnung der Stimmengewichtung dafür auf eine völlig neue Grundlage
gestellt (siehe
entsprechenden Abschnitt der EU-Entwicklung).
Als weiteres wichtiges Merkmal dieses zentralen Organs ist die Tatsache
zu nennen, dass seine Arbeit seit Gründung der EWG eine zunehmende
Ausdifferenzierung erfahren hat. Damit ist gemeint, dass die einzelnen
Politikfelder, die die verschiedenen Ministerräte abdecken, zunehmend
ein ausgeprägtes Eigenleben führen, und zwar vor allem aus zwei Gründen:
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Auf der mitgliedstaatlichen Ebene wird immer weniger koordiniert und
eine deutsche, italienische oder britische Position festgelegt. Das
verweist im Übrigen nachdrücklich darauf, wie sehr die Politik der
einzelnen Mitgliedstaaten gegenüber der EU ihren Charakter als "Außenpolitik"
verloren hat.
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Zum zweiten ist mit dem Übergang zu qualifizierter Mehrheit zunehmend
die Notwendigkeit entfallen, sich im Rahmen von großen, politikfeldübergreifenden package deals zu einigen
(package deals bezeichnet eine Form des Interessenausgleichs bei
Verhandlungen, die für die EU typisch ist, v.a. bei Verhandlungen im
Europäischen Rat. Dabei werden viele
Einzelfragen aus unterschiedlichen Politikbereichen, die jeweils für
sich vom zuständigen Ministerrat nicht gelöst werden konnten, zu einem
umfassenden Paket mit Vor- und Nachteilen für alle geschnürt. Dieses
Paket wird dann als Ganzes angenommen. Die jeweiligen nationalen
Delegationen nehmen dann Nachteile in einem Teil der Bereiche in Kauf,
da diese durch Vorteile in anderen Bereichen ausgeglichen werden).
-
Eine ganz wesentliche Folge dieser Entwicklung ist, dass
politikfeldspezifische Elemente gegenüber mitgliedstaatlichen in den
Vordergrund treten. Das heißt, die Trennungslinien verlaufen immer mehr
zwischen einzelnen Bereichen und immer weniger zwischen den
Mitgliedstaaten. Hierin ist ein weiteres bedeutsames Indiz für den
besonderen, eben nicht mehr ausschließlich zwischenstaatlichen Charakter
der Zusammenarbeit in der EU zu sehen.
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Besonderheiten im Bereich Auswärtige Angelegenheiten |
Dagegen finden sich intergouvernementale Elemente nach wie vor in
ausgeprägter Form im Bereich der Auswärtigen Angelegenheiten. Das führt
neben anderen Faktoren dazu, dass der dafür zuständige Rat im Vergleich
zu den anderen Räten einige Besonderheiten aufweist. Dazu gehört einmal
die Tatsache, dass einstimmig entschieden wird. Dazu gehört zum zweiten,
dass der Vorsitz nicht halbjährlich wechselt, sondern permanent vom
Hohen Vertreter für die EU Außen- und Sicherheitspolitik geführt
wird. Diese Position wurde mit dem Lissaboner Vertrag geschaffen und
wird derzeit (Oktober 2010) von Catherine Ashton bekleidet.
Catherine Ashton – dies die dritte Besonderheit – nimmt dabei in
Personalunion das Amt der Vizepräsidentin der Europäischen Kommission
wahr, also eines dezidiert supranationalen Organs, und soll in dieser
Doppelfunktion die Kohärenz und Koordinierung des auswärtigen Handelns
der EU gewährleisten. Dabei handelt es sich um einen sehr wichtigen
Aspekt, weil die Außenhandelspolitik - als wesentlicher Bereich der
Außenpolitik - in die ausschließliche Zuständigkeit der Union fällt.
Schließlich steht Ashton mit dem im Aufbau befindlichen
Europäischen Auswärtigen Dienst ein besonderes Instrument zur
Verfügung, das die anderen Räte nicht besitzen. |
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